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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-03-01 · Heft 9 (1.3.1846) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 9 (1.3.1846)
Date
1846-03-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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«8 in Nr. 7 d. Bl. berichtigend zu bemerken, daß er vermöge seines Vertrages zur Abhaltung der Confirmarion verpflichtet und die Confirmanden Nichts dafür zu enttichten hätten. Die Redaction. Die Berliner Reformgenosfenschaft. 7. Berlin im Febr. Dieser Tage gab die Reformgenossenschaft ihren zweiten Bericht heraus, derselbe ist, wie der erste, von den Bevollmächtigten abgcstattet, und wird an jeden Reformgenossen als gedrucktes Manuscript vertheitt. Wie zu erwarten, knüpft er an ven ersten an, und bringt den Genossen zur Kunde, was sich bis jetzt für fie Neues zugetragen. Er theilt zunächst mit, daß die Deputation der Genossenschaft von der zweiten Rabbiner - Bersammlung gut ausgenommen- und vom Vorsitzenden der letzter», Worte der Anerkennung für das religiöse Streben der Genossen ausgesprochen wurden. Die gewechselten Akten zwischen beiden Instituten, welche darin abgedruckt find, können wir um so mehr übergehen, als dies Blatt dieselben zur Zeit in seinen Spalten schon vollständig ausgenommen. Hierauf hebt der Bericht den Umstand hervor, daß es der Deputation gelungen, vielfache und innige Beziehungen zwischen ihr und einzelnen ausgezeichneten Männern sowohl, als vielen der größten und gebildetsten Gemeinden den Rheinlande anzuknüpfen, aus welchen theils engere Ver. bindungen mit großen, zu ähnlichen Zwecken daselbst begründete Vereine, theils der unmittelbare Anschluß an die hiesige Genossenschaft hervorgegangen ist. Alsrann wird das wiederholt, was in einzelnen Programmen und Bekanntmachungen über den Gottesdienst an den vergangenen großen Festtagen schon gesagt ist. Es ist da die Gebetordnung, wie Tendenzen und Normen angegeben , von welcher man sich bei Abfassung der Rosch - Haschana- und Jom - Kippur - Liturgie hat leiten lassen. Die Bevollmächtig, ten gehen jetzt noch von dem sachgemäßen Grundsätze aus, daß die Arbeiten, mit welchen fie von der Versammlung betraut werden , zuvor von dieser gutgeheißen sein müssen. ehe sie im mindesten auf die Rechtsgültigkeit ihrer wirklichen Einführung Anspruch machen können. Da nun aber die entworfene Liturgie zu vergangenen Festtagen nicht vor ihrer Einführung von der Versammlung gut geheißen worden war, so entschuldigt sich das Collegium in folgenden Worten. „ Wir übergeben unseren Genossen das Programm des Gottesdienstes für diebevorstehenden Festtage nicht ohne das Bewußtsein der hohen Verantwortlichkeit, die wrr durch di» von uns getroffenen Bestimmungen sowohl Ihnen als unserer allgemeinen Aufgabe gegenüber, übernommen haben. Wir haben nicht angestanden, diese Verantwortlichkeit allein zu ragen, weil bei der Kürze der Zeit und bei dem Umfang eine öffentliche Berathung und gemeinsame Brschlußnahme nicht mehr möglich erschien. Sowohl zufolge diesem Grundsätze, nach welchem die Bevollmächtigten selber die generelle Gutheißung der Liturgie, noch ehe fie eingesührt wird, als nothwenoig erachtete, als auch zufolge dem Karakter der modernen Reformfache und der Zeit laßt es sich nur,, jetzt um so mehr erwarten, daß die Commission die zunächst einzuführende Liturgie für das Osterfest der Generalversammlung zur Begutachtung und Gutheißung noch vor dem Feste vorlegeo wird, als dieselbe ihrer Vollendung nahe und bis Ostern noch eine geraume Zeit vorhanden ist. um eine allgemeine Versammlung zu berufen. Wir erfahren ferner aus dem Berichte, daß die Anzahl der Theilnehmenven am letzten Gottesdienste sich auf etwa 600 belief, abgerechnet diejenigen, deren Meldungen aus Mangel an Raum nicht angenommen werden konnten. „Die Beitrittserklärungen" heißt es ferner — „von Genossen hie selbst, wie aus allen Theilen des deutschen Vaterlandes, find wie feit dem Beginne unseres Zusammentrits, gewachsen. Die Zahl der hiesigen Genossen beträgt gegenwärtig 327, fast sämmtlich Familienhäupter. Von außen haben sich neuerdings Mitglieder angefchloffen aus den Städten: Altona, Brilon, Breslau, Cosel, Dessau, Düsseldorf, Elsoff, Gießen, Gleiwitz, Hamm, Königsberg, Mannheim. Mühlhausen, Neustadt rc., so daß die Anzahl der auswärtigen Mitglieder gegenwärtig 426 beträgt, was mit Einschluß der hiesigen Genossen die Gesammtzahl von 753 Familien herausstcllt." Nachdem nach der letzten General - Versammlung, in welcher der Doppelgottcsdicnst am Sonnabend und Sonntag beschlossen wurde, Erwähnung geschehen, so wie daß man mit derVorbercitung dafür beschäftigt sei, bringt der Bericht am Ende eine sehr wichtige Mittheilung, worauf wir alle diejenigen, welche die Bedeutung einer Reform des Iudenthums ganz zu würdigen wissen, ganz besonders aufmerksam machen. Es heißt da (S. 14): In Betracht dessen (zur Förderung der Reform im Iuventhume), wie besonders zur Regulirung mehrerer wichtigen Fragen, die einen langen Aufschub kaum mehr verstauen, ist uns wichtig geworden, mit den auswärtigen Genossenschaften in nähere Verbindung zu treten, sowohl zur Verständigung über die bisherigen Schritte in unserer Angelegenheit, wie überhaupt zur klarem Beschlußnahme über die Art und Weise der Verbindung sämmtlicher Genossenschaften zu einem Gesammtwirken in der Folge und hauptsächlich zur endlichen Berufung einer Synode. In der letzten Sitzung der Bevollmächtigten haben wir daher den Beschluß gefaßt: „„In einem Rundschreiben an sämmtliche auswärtige Genossenschaften diese zur Absendung von Bevollmächtigten hierher auf den 14., 15. und 16. April d. I. aufzufordern.""

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