Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 9 (1.3.1846)
- Date
- 1846-03-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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ebenfalls für göttlich ausgegebenen Schriftauslegung, oder Tradition, als biblische, oder traditionelle Gesetze sich Herausstellen, deren Rangordnung unter sich dann nur nach der Strafe, welche auf die Unterlassung, oder Uebertretung gesetzt ist, bestimmt wird.*) Eben so wenig weiß der Talmud etwas von einer Erwählung Israels in dem freien, sittlichen Sinne, wornach, weil die Erzvater sich zu einem reineren Gottesbewußtfan erhoben, sie und ibre Nachkommen zu Trägern desselben und Vermittlern an die Menschheit gewürdigt worden, noch vermag er die wahre Idee des Messiasreiches, wo diese Vermittelung vollbracht, Israel und Menschheit und Menschheit und Israel eines sind, im gleichen Rechte und gleichen Genüße der von Gott verheißenen Glückseligkeit zu fassen, sondern die Erwählung Israels ist tbm eine wirklichcB evorzugun g,-eiu allerhöchstes P r i v il e g i u m, wornach Gott Israel einen unendlich größeren Antheil am Himmel oder der einstigen Seligkeit gewährt, dafür aber auch es zu einer Menge von Gesetzen verpflichtet, von welchen alle übrigen Völker, die nur die sogenannten sieben noahitischen Gebote zu halten haben, befreit sind. Demnach kann die aufgehobene Selbstständigkeit Israels und die Zerstreuung desselben unter die Völker, wodurch cö außer Stand gesetzt wird, eine Menge von göttlichen Gesetzen, wie die vielen Opfer-, Reinigungs-, Tempel-, Priester- und Ackerbau-Gesetze zu üben, vom talmudischen Standpunkte auch nun als Strafe für seine Sündhaftigkeit, als momentane Unterbrechung der göttlichen Gnade angesehen werden, die ibm aber, wenn die Sunde abgcbüßet, auch wieder zuflicßcn und sich durch Zurückführung nach Palästina und Herstellung des ehemaligen jüdischen Staates mit der ganzen Glorie seines Tempel-, Opfer- und Priesterdiensies bethätigen werde. Za von diesem Standpunkte aus giebt es noch, wenn nicht in politischem aber doch religiösem Sinne immer, eine jüdische Nationalität, eine göttliche Bevorzu gung desselben vor allen anderen Menschen, durch die ihm gewordene Verpflichtung auf eine größere Anzahl noch jetzt vollziehbarcr Ritualgcbote und daraus folgende größere Belohnung und Seligkeit und darum nothwen- *) So ist z. B. das Verbot, am Pesachfeftc kein Gesäuertes zu essen, viel wichtiger, als das, keinen Diebstahl zu begehen, da auf jenes die größere Strafe des ri"Ü gefetzt ist. dig wie für eine jede privil eg Lrte Gemeinschaft, auch eine ptivilegirte Sprache, die ssebräische, welckre Gott und die Engel sprechen, und deren sich der Jude wenn auch nicht nn profanen Leben doch wenigstens bei religiösen Hebungen, beim Privat- und öffentlichen Gottesdienste bedienen müsse. Dik zweite Rabbiner-Versammlung hat nun aber beschlossen, daß die Büre um Wiedereinführung des Opfcrdienstes und um Herstellung des ehemaligen jüdischen Staates aus den Gebeten schwinden solle, imgleichen die Anwendung der hebräischen Sprache beim Gebete weder als gesetzlich noch objectiv notwendig erklärt; demnach auf das Entschiedenste das verneint, worauf das ganze Beschränkte der talmudischen Anschauung beruht, und laut zu der freien, sittlichen, humanen der Gegenwart sich bekannt. Ja, dieses ihr, wenigstens indirect, abgelegtes Bekenntniß wird dadurch zu einer recht segensreichen That, daß sie es gleich praktisch machte, auf den Gottesdienst angcwendet haben, diesen — und das ist ja der Grundgedanke jeder rituellen Reform — in Uebereinftimmung mit den Ansichten und Gefühlen der Zeitgenossen bringen will. Erwägt man nun die Hobe Wichtigkeit dieser Beschlüsse, so werden auch die zwei Hauptvorwürfe, welche gerade von Seiten derer, die dem entschiedenen Fortschritte angehören der zweiten Rabbiner-Versammlung gemacht werden, als unbegründet erscheinen. Zuvörderst klagte man, es sei viel zu viel discutirt worden. Die Mitglieder hätten nicht bedacht, daß sie von ihren Gemeinden gesundet seien, um die Reform des ganzen jüdischen Lebens zu bewirken, daß hierauf die Erwartungen aller Gutgesinnten gerichtet gewesen, daß die Versammlung schon wegen der kurzen Dauer ihres Zusammenseins nicht den Beruf haben könnte, vielseitige theoretische Erörterungen anzustellen, sondern daß dieses Sache der Wissenschaft und der Journalistik sei, hingegen hier, wo cs zunächst um Resultate sich handle, eine gewisse Resignation der Mitglieder hohe, heilige Pflicht sei, eine Resignation auf die TheilnaKme an der Discussion, wenn man nicht durch besondere Kraft der Rede, oder Gewinnung neuer Standpunkte der Sache wesentlich dienen könne. Diese Ansicht ist gewiß im Allgemeinen vollkommen richtig und wir möchten ihre Beachtung allen künftigen Rabbiner-Versammlungen angelegentlich empfehlen. Aber der zweiten wollen wir keinen Vorwurf deshalb ma-