Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 8 (22.2.1846)
- Date
- 1846-02-22
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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35 legenheit zu geben, seine Allgemeinen Grundsätze und Ansichten zu entwickeln und die vorliegende Frage nach ihnen zu beantworten, als die Beantwortung vieler Fragen von vorne herein unmöglich zu machen. Mer nur dann kann die Versammlung die Feststellung von Principien abweisen, wenn sie auf ihre Aussprüche und Re. sultate als auf die Erzeugnisse und Zeugnisse ihrer Principien Hinweisen darf. — Einiges in Bezug hierauf wollen wir in Folgendem andeuten, und zwar: I. Die Principien des biblischen CultuS; n. Die Principien des rabbinischen Cultus; und iir. Die Principien, die im Cultus der Gegenwart herrschend sein müssen. I. Die Principien des biblischen CultuS und dessen Berhältniß zum religiösen Bewußtsein der Gegenwart. Der Cultus der Israeliten war ausschließlich Opferdienst. Sein Zweck war, die Gemeinschaft des Opfernden mit Gott zu erhalten, oder wo diese durch Sünde gestört war, zu befeÄgen. Das Opfer begleitete Andacht und Sündenbekenntniß; doch war die Sühne und die für den gesühnten Menschen wiederhergestellte Verbindung mit Gott, dem Heiligen, nämlich die Heiligung, nothwendig an die symbolische Opferhandlung geknüpft. Das Opfer batte feine tiefe Wurzel in dem theokratischen Bündniß zwischen Gott und Israel. Gott hat dieses Volk auserwählt, um es zu heiligen, d. h. die Gemeinschaft zwischen sich und ihm enger und inniger als mit iedem andern nichtisraelitischen Volk und Menschen bestehen zu lassen. „Du sollst heilig sein, denn ich, dein Gott, bin heilig," ist, wo nicht oberstes Princip, doch der höchste und letzte Zweck der mosaischen Religion. Wie dieses Volk ganz besonders zur Heiligkeit, d. h. zum innigen Bunde mtt dem Allerhelligen, be. stimmt ist, so sollte ihm diese seine heilige Bestimmung nie aus dem Bewußtsein schwinden und immer gegenwärtig sein. Durch muthwillige Uebertretung der Gottesgebote zerstört der Israelit seine Heiligkeit, entweihet sich und reißt sich von Gott los, mit dem er in dem engsten IBündniß gestanden, und Carath. oder Ausrottung aus der Gemeinschaft mit Gott ist die nothwendige Folge vorsätzlicher Sünde (Rum 15, 30.) Rur für irrthümliche Vergehungen, bei welchen der Israelit zwar nicht mit fteiem Wil. len sich von Gott lossagt, aber doch eine theokratische Sünde begangen, d. h. das außerordentliche Gnadenverhältniß, das Gott zwischen sich und ihm bestehen läßt, gestört hat, also für eine symbolische Sünde, die nur aus dem besondern theokratischen Berhältniß entspringt, ist die Sühne durch Opfer vorgeschrieben. Es ist dies eine Eigenthümlichkeit der mos. Religion, daß der Irrthum eine Sünde erzeugen kann, die eine Sühne erforderlich macht (das. B. 27, 28),*) ganz in dem eigenthümlichen *) Diese eigenthümliche Erscheinung ist gewiß nur die Eigenthümlichkeit der ganzen theokratischen Religionsansicht, vermöge welcher das Sinnliche mit dem Geistigen, das Reale mit dem Idealen in so innigem Conner steht, daß wie dieses nur durch jenes geschauet und dargestellt, so auch dadurch afficirt und selbstohne Willensfreiheit in den Zustand der Sündhaftigkeit versetzt werden kann, erklärlich. S. den Commentar des Mose Ben Nach, man zu Lv. 4, 2: b» rumn ffsjn b nunpn cyoi i auf besondere Heiligkeit und ununterbrochene Gemeinschaft mit Gott abzielende Berhältniß begründet und nur dadurch erklärlich, in welchem die von Gott verbotene That oder Unterlassung der gebotenen *) auch dann, wenn die Person nicht mü Willensfteiheit gehandelt, einen Zustand der Sündhaftigkeit erzeugt, der gesühnt werden muß. — Die symbolische Bedeutung des Opfers, die nach allen Erklärungen, worin sie nach der gründlichsten Erforschung der über sie gegebenen Andeutungen der Schrift bestehe, am Ende doch nur in dem höchsten und heiligen Willen Gottes, der, um den Menschen in heilige Verbindung mü sich zu bringen, nach sei. ner Weisheit ausschließend mtt diesem Symbol Sühne und Vergebung verbindet, ihre letzte Erklärung findet, ist unstreitig nur für dieses eigenthümliche theokratische Bündniß und Berhältniß berechnet. Man mag das Wesen des Opfers, seine symbolische Bedeutung, den Gedanke», der durch das sinnlich-äußerliche Opfer dargestellt und ausgedrückt wird, erklären wie man will, so muß man doch, so fern der Gedanke an sich nicht genügt und erst in dem Opfer dargestellt und bestättgt, die Sühnkraft äußern und erst nachdem die subjektive Hingebung des Menschen an Gott symbolisch objektivirt worden ist, die Bereinigung Gottes mit dem Menschen, die facramentalifche Seite ves Opfers, bewirk werden kann, dahin seine Zuflucht nehmen, daß diese Symbolik nicht etwa an und für sich gleichsam »prioriund absolut nothwendig sei, sondern daß der göttliche Wille sie der geistig-sinnlichen Natur des Menschen für angemessen befunden nnd deshalb sie als nothwendig erklärt habe. Es kann daher vom Standpunkte der posittven Offenbarung aus immer noch eine Untersuchung darüber eröffnet werden: ob Gott diese Symbolik als etwas Absolutes in der unveränderlichen Natur des Menschen als sinnlich-vernünftigen Wesens, überhaupt und für alle Ewigkeit fest begründetes oder nur relativ, nämlich für den Menschen auf einer bestimmten Culturstufe nach Maßgabe seiner Empfänglichkeit für göttlich-menschliche Verhältnisse als nothwendig erklärt habe. Wtt glauben letztere Ansicht ganz bestimmt aus dem Mosaismus Nachweisen zu können; wtt müssen jedoch, bevor wir diesen direkten Beweis führen können, das ihr Entgegenstehende zu entfernen suchen. ES scheint nämlich diese Ansicht von der nur relativen BedeuMng des Opfers die zu dem orthodoxen Glauben von dessen absolutenWerthe einen Gegensatz bildet, mit der von Maimonides zuerst aufgestellten, dann von Spencer weiter aus gebildeten rationalen Erklärung, der s. g. Accomodationstheorie, gegen welche besondersin neuerer Zeit ein starker Widerspruch von vielen Seiten sich erhoben, verwandt zu ’js bip.b norn «Pi na ara cm 20ja wjj rrb nuiyn D^iyn »bbd rn ni '^1 «en bö rrnna nnrna pn msv nanp1? nairw pnp anpn rwwn 20jn wap a’an . a'.-önn b *) Die traditionelle Erklärung weicht hier von der natürlichen sehr ab und bezieht die gesetzliche Bestimmung von Rum. 15. 22 über irrthümliche und muthwillige Vergehen nur auf die Sünde des Götzendienstes. S. Sifre zur St. und b. Gemara Horeioth 8 » und besonders Mose Ben Nachman z. St., der von den öffön Pjn sagt: nn nai ama-n. Doch wird die natürliche Erklärung, die, wie M. B. N. selbst gesteht, in das ganze ttaditionelle System scharf einschneivet, deshalb nicht von der Stelle weichen und für jedes irrthümliche Vergehen Sühne durch Opfer, für jedes muthwillige Carath verlangen, es möge dieses positiver oder negativer Natur sein.