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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-02-22 · Heft 8 (22.2.1846) · page 7

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 8 (22.2.1846)
Date
1846-02-22
Page
– (sequence 7)
Language
German
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03 ist Cö möglich, alljährlich im Voraus den Bedarf zu bestimmen und die vorhandenen Mittel zu veranschlagen, um alle erforderlichen Verfügungen zeitig zu treffen. Eine Zersplitterung der Mittel würde die Wirksamkeit der Casse offenbar lähmen. Damit nun eine gewisse Ordnung und Regelmäßigkeit in der ferneren Verwaltung der Central - Casse beobachtet werde, haben ävir nach reiflicher Berathung einige Punkte festzusetzen für nöthig gehalten, das Ucbrigc einer weiteren Erfahrung anheimstellend. Wir beehren uns hiermit. Ihnen diese Bestimmungen mitzutheilen. Da es unmöglich erschien, das Gutachten aller auswärtigen Contribueuten über diese im Ganzen nur fonnelle Angelegenheit im Voraus rechtzeitig einznholen, so glauben wir zwar, Ihre Zustimmnng voraussetzen zu dürfen, werden aber darum nicht minder gründliche Gegenbemerkungen gerne annehmen und gebührend berücksichtigen. Die Constituirung des neuen Comite's hat in einer General- Versammlung der hier anwesenden Contribueuten den 14. Decemfber Statt gehabt, und bilden die Unterzeichneten nunmehr für das nächste Jahr das Comite für die Central - Casse. Schließlich danken wir Ihnen für die edle Bereitwilligkeit, mit welcher Sie unserm Streben entgegengekommen find, und ein Werk zu gründen beigetragen haben, welches, wie wir vertrauensvoll hoffen, schon in der nächsten Zukunft Gutes Hervorbringen und fördern wird. Frankfurt a. M., Januar 1646. Hochachtend Das Comite der Casse für die Rabbiner-Versammlungen : vr. Jacob Weil, Präses, vr. Jacob Auerbach. Leopold Beer, Secretair. Moses B.Golvschmidt, Cassier. M. A. Grünebaum. Emanuel Höchberg, Gegenschr. Dr. I. M. Jost. 8. Die Namen der verehrten Herren, welche sich in den verschiedenen Gemeinden für die Subscription interessirten, konnten diesmal nicht veröffentlicht werden, weil mehrere unleserlich geschrieben waren, und eine lückenhafte Mittheilung unthunlich erschien. Wir bitten, dies gefälligst zu berücksichtigen, damit der Bericht in Zukunft auch in dieser Beziehung vollständig sein könne. Diesem Aufruf sind noch bcigegeben die Bestimmungen in Betreff der Kasse, sowie eine Uebcrsicht»der Einnahmen und Ausgaben; nach welcher die ersteren bis jetzt 2467 fl. 6 kr., und die letzteren 2069 fl. 34 kr. betragen und demnach ein Kaffebestand von 397 ff. 34 kr. verbleibt. Möchten nur alle gutgesinnten Israeliten mit Bereitwilligkeit dem Aufrufe entsprechen, und dadurch ein Institut forterhalten, welches eine immer segensreichere Wirksamkeit verspricht. Hier in Frankfurt a. M. wird die Töcilnahme gewiß eine großartige sein. Bayerisch-Jüdische Zustände. (Aus Mittelfranken.) Die Verhältnisse der Juden in Bayern werden neuerer Zeit in politischen Blättern und auch in den jüdischen Zeitschriften oft mit den düstersten Farben geschildert, und dabei die Wahrheit und Unpartheilichkeit in dem Grade verletzt, daß notwendig falsche und irrige Vorstellungen über die bayerisch-jüdischen Zustände bei den Lesern dadurch entstehen müssen. Wir wollen nun zwar die Correspondenten jener Blätter und Zeitschriften nicht der vorsätzlichen Täuschung und Entstellung der wirklichen Sachlage bezüchtigen; doch scheint es uns, daß eine unpartheiifche, wahvhcitsgemäße Darstellung unserer Verhältnisse vielen Lesern dieses Blattes erwünscht sein werde, und darum möge sie hier, und zwar in drei Briefen, von welchem der erste dieSynagoge, der zweite dieSchule, und der dritte das Bürgerthum behandeln wird, versucht werden. I. Brief. Die Verfassung der Synagoge in Bayern ist allerdings eine ungeordnete und erwartet noch die bildende Hand, von welcher sie ihre Organisation erhalten soll. Es fehlt ihr die Einheit und die oberste Leitung; wir haben keine oberste Kirchenbehörde und keine gegliederte Hierarchie. Jeder Rabbiner ist, so zu sagen, unumschränkter Herr in seinem Sprengel, der binden und lösen kann— solange nämlich keine Beschwerden von Seiten der Gemeinden erhoben werden. Auch fehlt es zur Zeit noch an festen gesetzlichen Normen zur Negulirung des synagogalen Lebens. Jede Kreisregierung verfährt nach ihrer besten Einsicht; daher das Schwankende und Unentschiedene in den Berfiigungen und Entscheidungen der Behörden. An gutem Willen fehlt es jedoch diesen im Allgemeinen nicht. Sie streben meistens dahin, das jüdisch-religiöse Leben zu heben und zu fördern, weßhald auch Vorschläge zur Verbesserung und Veredlung des Cultuö geneigtes Gehör und bereitwillige Unterstützung bei denselben finden. Nun hat zwar jeder Kreis seine Synagogenordnung, welche bei den Synoden des Jahres 1836 berathen und angenommen auch höchsten Orts bestätigt worden ist. Allein einer feits ist auch dieses ein Mißstand, daß jeder Kreis seine besondere , von der andern mehr oder minder abweichenden Synago-

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