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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-02-15 · Heft 7 (15.2.1846) · page 7

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 7 (15.2.1846)
Date
1846-02-15
Page
– (sequence 7)
Language
German
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55 sind gar zu leicht geneigt, sie als ein angestammtes Recht zu | betrachten und Consequenzen und Prätensionen darauf zu gründen , welche nicht immer die richtigen sind. Das Schlimmste ist, daß die Presse, oder richtiger einige Sudler, welche die Presse verunzieren, sich der Sache auf eine Weise bemächtigt haben, welche Herrn Stein selbst nicht willkommen sein dürfte. Ich will nicht näher darauf eingehen, die Andeutung mag ge- Ein anderes Vorkömmniß ist nicht minder lebhaft besprochen worden, wiewohl nur von der orthodoxen Partei, nämlich eine von Herrn Rabbincn Stein an Halbfeiertagen verrichtete Trauung. Hätte er sich die ärgste Unsittlichkeit zu Schulden kommen lassen, so hätten sie nicht ärger gegen ihn zu Felde ziehen können. Doch von dieser Seite kommt mir kein Unsinn unerwartet und ich erwähne der Sache nur, um darzuthun, daß die Stellung des Herrn Stein auch der orthodoxen Partei gegenüber keine Sinekur ist, und weil diese Sache ^en auch wieoer zu einer ärgerlichen Besprechung in einem öffentlichen Blatte Anlaß gegeben. Die deutsche allgemeine Zeitung nämlich hatte bei Besprechung des Vorfalls bemerkt, das Vornehmen einer Trauung an Halbfeiertagen sei vom Talmud deshalb verboten, weil er in seiner orientalischen Betrachtungsweise das Ehebündniß als einen Kaufvertrag ansehe. Ein Corrcspondent aus Dresden remonstrirte dagegen, das angegebene Verbot habe seinen Grund in einer dem Talmud inwohnenden höheren Anschauung von der religiösen Wichtigkeit sowohl der Festtagals der Hochzeitsfeier. Damit nämlich die Festtagsfcier nicht durch die individuell allerdings wichtigere und bedeutsamere Feier einer ehelichen Verbindung zu sehr in den Hintergrund trete, sei die Vornahme von Trauungsfeierlichkeiten an den der Festfteude vorzüglich gewidmeten Halbfeiertagcn untersagt. Die Berichtigung aus Dresden — sie scheint mir vom positiv-historischen Standpunkte zu kommen — ist von dem Wunsche eingegeben, „dem ohnehin mit Verläumdungen überbürdeten rabbinischen Judenthum nicht noch eine neue hinzufügcn zu sehen." Als ob es auf einen faulen Fleck mehr oder weniger im rabb. Judenthum ankäme! *) Wir sehen hier übrigens den „der Festfteude vorzüglich gewidmeten" Halbfeiertagen eine Geltung und Wichtigkeit beigelegt, welche sie im bürgerlichen Leben und Verkehr längst *) Meine talmudifchen Kenntnisse haben bei dieser Gelegenheit eine eigene Bereicherung erhalten. Ich habe nämlich durch den Artikel aus Dresden zuerst erfahren, daß es auch einen babylonischen Talmud gibt. In meiner Einfalt hatte ich bisher den ganzen Talmud für babylonisch gehalten! verloren haoen. Denn wenn man sich einzelne Individuen hinwegdenkt , welche an solchen Tagen in einem Anzuge erscheinen, der etwas besser als die Werktagskleidung und nicht ganz so gut, wie der.Samstagsrock ist — wenn man sich den sogenannten „ I o m e D e b a k r e - R o ck " (ich bi« der hebräischen Orthographie nicht kundig,) hinwegdenkt, so unterscheiden sich die sogenannten Halbfeiertage durch nichts von den gewöhnlichen Arbeitstagen. Noch mit einem andern Punkt ist Herr Rabbiner Stein mtt sich selbst und mit dem Gemeinde-Vorstände in einen anscheinenden Conflict gerathen, und zwar in einen musikalischen Conflict. Er selbst hat sich in der allgemeinen Zeitung des Judenthums darüber ausgesprochen, wie folgt: „Eine vierte Unwahrheit ist, daß ich mich gegen die Orgelbeglcitung am Sabbath entschieden ausgesprochen hätte. Ich habe darüber meine Meinung in der Rabbiner-Versammlung unumwunden erklärt, daß dem Israeliten selbst im Hause das Muficiren am Sabbathe zu gestatten sei, wie könnte ich so schnell mit mir in Widerspruch gerathen! ES war auch in der hiesigen Synagoge bisher nie die Rede von der Einführung der Orgel, sondern von einem kleinen, klavierartigen Instrumente. Dagegen, als gegen ein halbes Ding, habe ich mich allerdings erklärt. Wenn wir einmal die Orgel bekommen sotten, unv wir werden und müssen sie bekommen, dann wollen wir sie recht, unv ein auf sie mit berechnetes Gebetbuch und ein für sie geeignetes Gotteshaus dazu." Man begreift nicht wohl die Unterscheidung, welche hier zwischen der Orgel unv dem Aeolovikon aufgcstettt wird. Was das Gemüth erhebt, was den Gottesdienst veredelt, ist nicht Orgel , nicht Aeolovikon, ist Musik. Das Instrument ist dabei nur Vehikel, nur Nebensache. Dem Israeliten ist, wie Herr Rabbiner Stein erklärt, das Muficiren am Sabbath gestattet. Unter Muficiren ist aber nicht auoschsießlich Orgelspielen verstanden, und ich dächte, bis man eine Orgel haben kann, wäre das Aeolovikon ein ganz erträgliches Surrogar dafür. Wenn aber Herr Rabbiner Stein, die Zulassung der Instrumental Musik in die Synagoge an die Erlangung eines neuen Gotteshauses knüpft, wenn er, wie oben geschieht, gewissermaßen das Eine von dem Andern abhängig macht, so kann man seine gute Absicht gelten lassen und gleichwohl der Meinung sein, vaß er in der Wahl ver Mittel irre. In wie ferne ein neues Gotteshaus Bedürfniß und welche Hinvcrntssc seiner Erlangung im Wege stehen, soll hier nicht erörtert werden. Es gibt Leute, welche der Meinung finv, für den Gottesvienst in seiner gegenwärtigen Gestalt sei das Haus noch vollkommen gut genug; Das sind nun freilich Gottlose, auf deren Stimme man nicht hören soll. Wenn aber die Nottzwendigkeit

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