Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 6 (8.2.1846)
- Date
- 1846-02-08
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2566751-2567017-2567024--1854-2569705- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
so 3) Lehrbuch der historisch kritischen Einleitung in die canonischen u. apokryphischen Bücher des A. T., von W. M. L. de Wetten Sechste, verbesserte u. vermehrte Ausgabe. Berlin. 1845. Reimer. XVIII. und 477. S. Obgleich, wie der Bcrf. in der Vorrede bemerkt, die unerwartet eingetretene Nothwendigkeit einer neuen Ausgabe der Einleitung erfolgt sei, so habe er doch die inzwischen in diesem Gebiete erschienenen Schriften zu „vergleichen u. zu berücksichtigen nach Kräften zu genügen gesucht." Daß der geehrte Vers, nur „ nach Kräften" den Ansprüchen, die man in neuerer Zeit an eine Einleitung in die Bibel macht, Genüge leisten konnte, mag ibn entschuldigen, der dem Anbau der Eregese des N. T. seit der frgtot Zeit mit fo gutem Erfolge seinen Fleiß n. Scharfsinn zugewandt hat, wir aber können es nur bedauern, daß nun d e Wette der alttestamentlichen Kritik und Eregese sich nicht mehr ganz wie früher zuwendet. Daher trägt auch die vorliegende neue Ausgabe der Einleitung unverkennbare Spuren von Flüchtigkeit u. einer unselbständigen mehr auf Autoritäten sich stützenden Behandlung, die besonders die gegnerischen Ansichten (wie die von Männern wie Delitsch, Caspari u. in mancher Hinsicht auch die von Ewald) zu wenig berücksichtigt. Daß auch noch die unwissenschaftliche Behandlungsweise, die der Vers, mft sehr schwachen Gründen §. 1. vertheidigt, noch beibehalten worden ist offenbar der Einleituvgswiffenschaft nachtheilig. Die alten Uebersetzungeu find mit Ausnahme der Septuaginta, bei der Frankel's Schrift fleißig zu Rathe gezogen wurde, noch sehr dürftig behandelt. Ueber die Targumim (§. 57 u. ff.) find alle neuem Forschungen, die seit längerer Zeit von füd. Seite angestellt worden, unbenutzt geblieben, ebenso die über Saadia (tz. 66) von Rapoport, Geiger, Ewald u. Dukes, deren nicht einmal Erwähnung geschieht; tz. 68 wird die persische Uebersetzung noch wie in allen früheren Auflagen unsers Buches in's 9. Zhd mit Rosenmüllcr gesetzt , obgleich Munk (notice sur Saadia Gaon S. 62 ff.) u. Zunz (Geiger's Zeitschr. IV. S. 391) die Abhängigkeit des Tawüs von Kimchi bereits nachgewiesen haben, u. worauf Referent schon hingewiesev hat (Geiger's Zeitschr. V. S. 198. Anm.) Unverzeihlich ist es jedoch wenn de. W. über die Apokryphen der trefflichen Forschungen Zunz's (G. B. cap. 7 «, 8), die er doch vor sich hatte u. vielfach benutzte, ganz zur Seite liegen läßt; er scheint nur die ersten Capitel der G. B. gelesen zu haben. — Die sonstigen Vorzüge des de. W. Lehrbuches find bekannt. (Schluß folgt.) Weitere Proben ans einer „conserpativen" Receufio«. *) Bon Rabbiner Pr. Geiger. Bevor der Rec. in Beutthellung meiner „Lesestücke" weiter geht und die Stellen von Rr. 22 an mikroskopisch untersucht, bezeugt ihm die Redaction des „Orients", daß in dem ftühern *) ©. Nr. 5 u. 6 vom vorigen u. Nr. 5 von diesem Jahrg. Stücke eine Anmerkung übe? "Py in der Bed. von Jerusalem ververgessen worden, wo der Beweis von 2HT bttf -py zurückgewiesen werden soll. Ich will an der Eh renhaftigkeit der Redaction nicht zweifeln, ob sie nämlich wirklich mit Wahrheit behaupte, daß diese Bemerkung bereits im ftühern Manuscripte gestanden, ich will nicht behaupten, daß der Rec. von dieser Stelle erst durch Vermittlung später in Kenntniß gesetzt worden; ich will eö nicht, weil ich von dem unsaubern Verfahren jener Herren mich ftei haltend und nur die Sache betrachten will, und weil ich überhaupt nicht markt, schreierisch prunken mag mit einer Stelle, die dem Avdem entgangen ist, sondem den wissenschaftlichen Werth in der treuen und verständigen Anwendung des Materials erkenne. Wie der Rec. diesen Beweis — der übrigens in meinem vorigen Aufsatz neben einem andem unwiderleglichen steht — zu entkräften sucht, ist jedoch wieder charakteristisch. Das nnr “py ist unbezweifett ein Geschmeide, das mit dem Abbilde von Jemfalem versehen ist oder dasselbe vorstellen soll; das unbekannte Wort, das die Rab» binen aus Cäsarea in der j. G. dafür setzen, bezeichnet offenbar ein ähnliches Geschmeide, das zu ihrer Zeit, und in ihrer Gegend üblicher war, ohne daß die Bedeutung von *vy schlechtweg für Jemfalem dadurch wankend würde. Jedoch dem Rec. bleibt es problemattsch, und wenn es nun nicht ausgemacht wäre, so wäre doch immer meine Bemerkung als eine Bermuthung zu behandeln gewesen, »pähreod der. Rec. sie mit Hohngelächter überfällt. Jedoch stören wir uns nicht und begleiten unfern Rec. weiter. Er nimmt bei Nr. 22 wieder seine Zuflucht zum Glossar. Da heißt es bei Mir«: „nach trad. Erkl.: Tamburin (vielleicht von virr ----- Bnx, weil das Instrument bei der Verlobungsfeier üblich war)." Dazu der Rec.: „diese Angabe und Herleitung ist grundfalsch", die Angabe, well es auch bei Trauerfällen im Gebrauche war (Khelim (nicht Khilajim) 15, 6). War es deßhalb bei der Verlobungsfeier nicht üblich, und bedeutet es in unserer M. nicht Musik bei Hochzeiten? Konnte es den Namen nicht davon haben und dann dennoch auch zu andern Zwecken gebraucht werden? sage ich, daß es blos ausschließlich dem einen Zwecke gedient habe? Die Gelehrsamkeit mit der Stelle aus Khelim ist eine sehr wohl, feile, da sie bereits bei Arukh und Burtorf zu finden ist, nicht minder die darauf folgenden vagen Hypothesen , wonach es griechisch sein — aber bei den Griechen mit ihrer wahrlich reichen Literatur findet sich der Namen eines solchen Instruments nicht — und „entweder mit dem R^enbogen oder mit den breiten Blättern der Schwertlilie einige Aehnlichkeit haben" soll. Nichts als Gewäsche, und die Ableitung von D*iN bleibt daher eine vollkommen berechtigte Bermuthung, bis eine bessere sich findet. Nach einer Anmerk, ist der Rec. „soeben daran erinnert worden," daß bereits ftüher (Orient 1840 Bbl. Nr. 28 und Nr. 36) S. Sachs und M. I. Landau „ausführlich und gelehrt darüber gehandelt haben." Ich danke dem Erinneret für diese Verweisung, weil es immer gut ist. ftühere Verhandlungen zu kennen, obgleich ich nichts neues Probehaltiges daraus erfahren habe; aber seltsam ist, daß Hr. M. I. Landau, dessen Resultat ganz mit meiner Bemerkung übereinstimmt, daß das Instrument vorzugsweise bei Trauungen gebraucht worden und sein Name von DIN herrühre, dennoch „gelehrt darüber gehandelt hat", während meine „Angabe und