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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-01-18 · Heft 3 (18.1.1846) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 3 (18.1.1846)
Date
1846-01-18
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Fortschritt und keine Fortbildung, für die wir ihm zu Dank verpflichtet sind? Wobt war's ein Fortschritt, wendet H. ein, aber — indem der Talmud die Bibel selbst so aus legt, als sei schon in ihr seine Meinung enthalten, indem er, um die Ewigkeit des Gesetzes zu retten, dasselbe nach seinem Geiste interpretirt, begibt er sich wieder alles Verdienstes, denn er wird sich des Fortschritts, er wird sich dessen, was die Geschichte gctbau, nicht bewußt, er laßt sie nicht zu Wort kommen und sieht seinen Bruch mir der Stabilität des Gesetzes nicht ein. — Ist diese Argumentation so ganz zuzugcstchen? Ich glaube nicht. Wäre die Bewußtlosigkeit die Holdheim an dem Fortschritte des Talmuds rügt, wirklich ein Makel und ein Tadel, den nichts entschuldigen kann, wäre die Umdeutung des Buchstabens nach dem Geiste — vorausgesetzt, dcD es der beilige Geist der Wabrheit ist —- eine Anklage, die dem Verdienste des Fortschrittes, der sich in dieser Umdeurung kund gibt, ferne Krone raubt, dann stünde es wahrlich schlimm um die ganze neue Entwicklung und Weiterbildung im Iudenthum und Christenthum, denn bekanntlich baden beide auf diesem Wege der Umdcutung erst ihre Entwicklung gefunden, war sie die Brücke, die zu dem gegenwärtigen Stand- ' punkte der Theologie herübergefübrt har und auf der noch gar viele, viele Geistliche und Laien stehen. Will Holdheim diese Brücke auf einmal mit Gewalt hinter sich, weil er diesseits ist, abwcrfcn, obne Rücksicht auf die Tausende, die noch auf derselben stehen? Will er diese nöthigen, zu ihm bcrüberzukommen oder wieder znruckzukchren? — Ter ganze Rationalismus, der auf den Criticismus der Gegenwart vorbereitet und ihm Bahn gebrochen bat, beruht auf einer solchen Umdeutung des Gesetzes und des Wortes nach dem, was die Vernunft für wahr erkannt bat, er geht, in der christlichen Dogmatik nicht minder, wie in der jüdischen Auslegung des Gesetzes, von dem Prinzipe aus, daß die Schrift nur das sagen könne, was sich mit einer reinen, geistigen Erkenntniß vertrage, daß sie, wo es den Schein des Gegentheils bat, sich bloß accomodire und diehöhere Ansicht zwischen den Zeilen gleichsam reservire und andeute. Will man dieses Princip der Befangenheit oder gar der Unlauterkeit zeihen, so ist das meines Bedünkens eben so unbillig wie unpbilosophisch. Unwillig. Tenn es ist einmal Bedürfniß des religiösen Volksbewußtseins, sich das Wort Gottes für alle Zeiten conform zu denken, und cs würde daher schwerlich dem Fortschritte gelungen fein, sich Eingang zu verschaffen, wenn er nicht diesen Gedanken an die Conformität desselben unangetastet gelassen hätte. Sollte es unterbleiben, we-'l diese Conformität nickt durchgängig wahr, weil siegln vielen Punkten nur Schein ist? Zst das der Gang der., Geschichte? — Aber auch unpbilosophisch. Das Wort ist nur der Spiegel, ist nur der Refler des Gedankens, das Objektive, das in ihm liegt,^bricht seine Strahlen nach der Subjektivität des ZeitaltPö, und wenn daher ein Zeitalter es anders, vielleicht entgegengesetzt auffaßt, wie das andere, so folgt cs seiner inner» Rotbwendigkeit, es verläugnet in dieser Auffassung die Wahrheit nicht, wenn es auch ihre historische Entwicklung nicht merkt. Das ist mir dann keine „Verstümmelung" deS Wortes und des Gesetzes, sondern höchstens ein menschlicher Jrrthum, der aber seine psychologische Rechtfertigung in sich selbst trägt. So ist mir auch das Bemühen des Talmuds, zu beweisen, daß das jus talionis dem Gesetze selbst fremd gewesen, intern er diese Theorie äd absurdum führt, zwar ein Jrrthum, aber ein solcher, der dem fortschreitenden Princip, das sich in diesem Bemühen einbullt, keineswegs seinen vollen Werth benimmt, vielmehr recht gut demonstrirt, daß auch das talmudische Judenthum zum Fortschritte nöthigcl und sich der historischen Entwicklung nicht hat erwehren können. Treibr uns nun unsere Anschauung, unsere Entwicklung weiter, vielleicht viel weiter, ist uns die talmudische Betrachtungsweise des Ceremonialgesetzes nach unserm Religionsbewußlsein vielleicht in vieler Beziehung eben so eine Absurdität, wie dem Talmud das jus talionis, so haben wir zwar mit dem Talmud, inwiefern er sich gegen eine solche Entwicklung sperrt und spreizt, gebrochen und wollen dieses Bruches Wort haben, aber es ist doch weder falsch noch unredlich, wenn wir aus seinem eignen Verfahren deduciren, er habe uns dazu das Beispiel und die Befugniß gegeben, es ist dieß dann zwar ein Argumentum ad hominem, das die Wahrheit unserer Ansicht noch nicht beglaubigen kann — die Beglaubigung muß in ihr selbst in ihrer Vernünftigkeit, in ihrer Uebereinstimmung mir dem Leben und mit dem jüdischen Geschichtsboden liegen — aber ein sol>i es das der Behauptung der Stabilitätsmänner gegenüber menschlich gar schwer ins Gewicht fällt, historisch seinen Werth behält und am Wenigsten „zur Lüge und zur Heuchelei" gestempelt zu werden verdient, wie es Holdheim timt. Nachschrift. — So eben, da ich den Brief schließen will, kommt mir die Nr. 49 des Israeliten zu Gesichte

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