Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 2 (9.1.1848)
- Date
- 1848-01-09
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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11 Ich fordere hier gleichfalls alle jüdischen sowobl als christlichen Aerzte und Wundärzte auf, mir öffentlich entgegen zu treten, wenn ich in der letzteren Abtheilung dieses Bedenkens, mir eine Unwahrheit oder auch nur eine Nebcrtrcibung habe zu Schulden kommen lassen. Es ist wahrscheinlich, daß zur Zeit als Moses die Offenbarung des alten Test, uicderschrieb, die Anlagen zu tödtlichen Folgen jeder blutigen Verletzung bei Neugeborenen noch nicht bekannt gewesen sind, sonst würde er gewiß nicht die schreckliche Zncensequenz begangen haben, das Gebot der Lebenserhaltung über alle andern Gebote zu stellen, und zugleich die Beschneidung als eine, keinen Beschränkungen nuttrworfcne religiöse Pflicht, auf das Strengste anznorducu. Daß überhaupt nach den genannten medizinischen Gründen, Kinder nicht nur an den Folgen der Beschncidung sterben können, sondern auch in der Tbat gestorben sind, wird Niemand zu leugnen wagen. Wenn meines Wissens in Hamburg in den letzten zehn Jahren .'mehr als zehn Knaben, Thcils unmittelbar, Tbeils mittelbar, in Folge der Beschncidung gestorben sind, welches nach den Geburts-Listen von hundert Beschnittenen einen beträgt, so glaube ich, auch angenommen daß dieses Jahrzehnt sich ausnahmsweise, durch besondere Umstände, so ungünstig erwiesen habe, das Vcrbältniß viel zu gering zu stellen, wenn ich annchme daß von zweihundert jüdischen Knaben, einer als Opfer der Beschncidung falte. Zn den allermeisten Fällen schreibt man diese Unglücksfälle, gewiß mit Unrecht, der Ungeschicklichkeit oder Unvorsichtigkeit derjenigen zu, welche diese, an und für sich so äußerst leichte Operation verrichtet haben. AuS der obigen medizinischen Erörterung geht zur Genüge hervor, daß die Kunst der einsichtsvollsten und geschicktesten Wundärzte, dergleichen unglückliche Folgen der Beschneidung nicht zu verhüten vermocht hätte. (Schluß folgt.) Geschichte des Tages. Dis BeschnsrZuugsfrage. Aus Mecklenburg. Schwerin. Mit Freuden wird hier das erste kräftige Lebenszeichen der viclverhe.ßendrn Wirksamkeit unseres neuen LandeS-Rabbiners Einhorns begrüßt. Wir meinen der bereits in diesen Blättern mitgetheilren Beschnridnngen von Seiten eines Familienvaters zu T... Gewiß ist ein solcher Er. laß von einer hochachtbaren ReligiouSbehörde eine noch nicht da gewesene Erscheinung und wird dieser erste Fall in Mecklenburg, namentlich durch die offene und öffentliche Aussprache, die er vcranlaßte, gewiß nicht lauge vereinzelt bleiben und viele ähnliche Fälle nach sich ziehen. Müssen wir uns aber auch mit jenem wichtigen Erlasse, was die Erörterung des k^mudischen Stand- Punktes betrifft, öolüomnmi einverstanden erklären, so können wir doch das Ei nn eh men desselben von Seiten deö Oberraths vom Standpunkte rer Wissenschaft und der Wahrheit nicht ganz billigen. ES wird in den Motiven dem Talmud wenigstens indirect eine Autorität zuerkannt, darüber, wodurch man Jude ist, zu entscheiden, derzufolge der Vater, weil er die Bcschneidunz unterläßt, als Sünder bezeichnet, und vaö scheint uns an sich wie insbesondere für die Stellung rcS Oberraths gefährlich. Wird — kann inan von gegnerischer Seite fragen — der tLlumdische Standpunkt darin anerkannt, daß die Beschncidung nicht daö Judenthum be« dinge und daß die Unterlassung derselben eine strafwürdige Sünde sei, so muß man ihm auch darin folgen, daß cö Pflicht der Re« ligionsbeyörde sei, rie Beschncidung durch Gewalt zu erzwingen, und da ihr gegen den renitenten Vater keine Gewalt zu Gebote stehen, obrigkeitliche £'ülfe in Anspruch zu nehmen, wie dies das orthodoxe aber conscgucute Frankfurter Nabbinat vor mehren Iah. reu gcthan unv von allen orthodoxen Rabbinen, den reformistischen Frankel nicht ausgenommen, unterstützt worden ist. Freilich würde man sich dadurch mit dem modernen Princr'p der Gewissensfreiheit in unangenehme Eonsiictc bringen; aber was kümmert sich der talmndischc Standpunkt, den man zum Bundesgenossen augerufen, um das moderne Princkp der Gewissensfreiheit, er, der da sagt: Du mußt Jude sein, weil Du Jude geboren bist. Einem Zeugnisse so weit trauen, als es uns nützt, cö aber verwerfen, wo es uns schadet, scheint unS einseitig unv prr'nciplos. Der talmudifche Standpunkt ist nur in seiner Ganzheit und Eonsequeuz ein wahrer, in seiner inconsequeirlen Halbheit ein falscher. Der takmudische Standpunkt sagt: Du bist Jude geboren und mußt deßhalb das ganze mosaische Gesetz beobachten, wovon das erste und allcrwichtigste ist: Wie Du ohne Deinen Willen Jude bist, so mußt Du gegen Deinen Willen Dich beschneiden lassen. Darin liegt Consequenz. Einem Menschen aber mit dem Talmud zurufcn: Du bist Jude geboren und mußt ohne und wider Deinen Willen Jude sein und bleiben, die Beschncidung hingegen antitalmuvisch seinem freien Gewissen überlassen, ist iuconscquent, ist halb talmubisch, halb modern. Du mußt wider Deinen Willen Dich beschneiden lassen und das ganze Ceremom'algefetz