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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-01-02 · Heft 1 (2.1.1848) · page 6

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 1 (2.1.1848)
Date
1848-01-02
Page
– (sequence 6)
Language
German
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aus der isr. Gemeinschaft hinausdrängcn, die das eine oder andere seiner Gesetze aus Leidenschaft oder aus Leichtsinn oder gar bloß in Folge ihrer religiösen Ueberzcugung von der Nichtvcrbindlichkeit eines solchen Gesetzes auf der gegenwärtigen religiösen Entwicklungsstufe übertreten, ohne dabei die Absicht der Lossagung von dieser Gemeinschaft irgendwie kundzugebcn. Völlig abgesehen nun davon, daß im vorliegenden Falle der Vater des unbeschnittene» Kindes nicht nur keine Absicht, fein Kind von der isr. Glaubensgemeinschaft zu trennen, zu erkennen giebt, sondern vielmehr auf das Bestimmteste den Wunsch ausspricht, seinem Kinde einen Namen in Israel zu ertheilen und dasselbe sonach im isr. Glauben zu erziehen; so handelt sich's ja hier nicht darum, ob der Vater des nnbeschnittencn Kindes, sondern ob das unbeschnittenc Kind als Mitglied der Gemeinde Israels gelten solle. Niemand wird behaupten wollen, daß der Vater als Uebcrtreter des Gesetzes um dieser Ucberkrctung willen aufhörc, Jude zu sein. Und das unschuldige, unzurechnungsfähige Kind, das bloße Object der übertretenen Verpflichtung, sollte -wenn dies auch möglich wäre, wie cs in irc Thal u »möglich ist — ans unserer Gemeinschaft gewaltsam verstoßen und so ohne Wissen, Willen und Verschulden , des heiligsten Rechtes und der höchsten Wohlthat beraubt werden? Welche Ungerechtigkeit, welche Absurdität.' Wenn nusere Alten schon in Bezug ans zeitliche Interessen den humanen Nechtsgrundsatz '.'^2 iC“* u-vb p-n p« als Norm anfstellen, um wie viel schwerer würden wir uns nicht erst an diesem schuldlosen Sänglmge vcesündigcn, wenn wir ihn schonungslos von uns wiesen und ein, von ihm weder verschuldetes, noch begriffenes Verdammnngsnrthei! über tim aus sprächen, das den Verlust des höchsten Gutes und Glückes eines jeden wahrhaften Israeliten, nämlich Israelit zu sein, nachzichen soll. - Sic sind sonach verpflichtet, dem unbeschnfttcncn Sohne des H. daselbst, nach Anweisung der S.-O. S. 63, einen Namen in der Synagoge zu ertheilen. Möge Gott diefts Kind segnen und cs schmücken mit den Tugenden eines Israeliten nach seinem Herzen, eines Israeliten beschnittenen Herzens, und möchte alle diejenigen, welche durch solche Vorgänge den Fortbestand unserer göttlichen Religion,- die unsere Vorvordcm tausendmal als einen Bund zwischen Gott uns Iftael und rer gesammtcn Menschheit mit ihrem edlen Blute besiegelten. bedroht sehen und deßhalb in innerster Seele sich betrüben, den Gedanken sich zur Beruhigung dienen lassen, daß das Göttliche feiner Natur nach unvergänglich ist und daß das Judenthum auf den unerschütterlichen Säulen deö Rechtes, der Wahrheit und des Friedens beruhet, Säulen, die nimmer wanken, wenn auch die Erde wie ein Kleid altere und die Himmel wie Rauch zerflössen. — Indem ich Sie schließlich noch auffordere, den ganzen Inhalt dieses Schreibens in der dortigen Synagoge unmittelbar vor der betreffenden Namenserthcilnng vorzutragen und ferner in jedem einzelnen ähnlichen Falle über das einzuschlagende Verfahren hierorts anznfragen *), zeichnet sich u. s. w. Jüdische Zustände. Aus Rheinhessen. Die Wahrnehmung, daß von allen Seiten Ihnen Gemeindezustände geschildert werden, läßt mirs erlauben, ihnen auch einige schmucklose Mittheilungen von unferm schönen Nheinhessen zu machen. Vielleicht ermuntert dies befähigte Subjecte, Ihnen Regelmäßigeres und Ausführlicheres für Ihr ff* genrcichcs Blatt zukommen zu lassen. Wir haben in Rhcinhessen 4 Rabbrnatssprengel: Worms. Alzei, Bingen und Mainz. In dieser Rangordnung müssen sie angeführt werden, wenn der geistige Fortschritt dieser Gemeinden maßgebend sein soll. Von 'Worms will ich Ihnen indessen weder von dem Raschr Stuhle und der TDn.l m*rP Wand, noch von der Indcngaffe und dem uralten Gottesacker mit dessen berühmten Gräbern und Grabschriften, noch von den geschichtlichen Erinnerungen Mittheilnng machen, zu welchen diese alte Stadt so vielfältige Gelegenheit bietet, sondern vielmehr bei der Gegenwart btciden und Ihnen zuvörderst nütthelcn, daß hier setzt 2 Geistliche fungiren. Der alte Rabbiner (V ambcr gc r, zu den Orthodoxen gehörend) und der Prediger und Religioiis!chrer A. Adler. Um die Anstellung eines Predigers zu verhindern, erklärte früher Hr. Bamberger, durch häusige Predigten seine Gemeinde zu erbauen, (oder zu unterhalten aber auch zu langweilen). Da er aber dem Belehrnugs- und Erbauuugsbevürruisse der Wormser nicht genügen konnte und Hr. A. angestcllt wurde, wechselt er mit diesem allsabbathlich in der Abhalt'.cng der Predigten. Alle übrigen ReligionS-Funktsonen versieht Hr. B. indessen ganz allein und ist es ein Beweis seltener Eigennützigkeit und Selbstvcrläugnung, daß Hr. A. Adler selbst am einträgliche Traunngsaktcn aus Liebe zum Frieden Verzicht leistet, wie cs andersseits nicht wenig fürHrn. Bamberger charakteristisch ist, daß dieser trotz der Vorschriften ces unbeschleierten und mit Kränzen geschmückten Bräuten psnnp ertheilt, wahrscheinlich , um nicht der bei solchen Gelegenheiten fliegenden goldenen Vögel verlustig zu gehen. He. Adler hat dafür die Inspektion über die Schulen der Landgemeinden und die Predigten da- *) Warum das?

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