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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-01-02 · Heft 1 (2.1.1848) · page 5

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 1 (2.1.1848)
Date
1848-01-02
Page
– (sequence 5)
Language
German
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bewußtscin mit aller Kraft und Stärke als das ihrige ausgesprochen, jenes Bewußtsein, in dem auch keine Spur jener nunmehr verblichenen vollsaftigcn Orthodoxie zn finden ist, hinken sic hiutcuher mit einer Phrase nach, die an die verstorbene Ortbodorie anklingt und wie ein ihr geweihtes Todtenlicd klingt. Und eben darum erklärt die einen festen Standpunkt und eine Klarheit des Bewußtseins erstrebende Genossenschaft für Reform im Jntcmbnm der Orthodoxie den Krieg und ist ihres endlichen Sieges gewiß. Und zur Erringung dieses Sieges will und wird derIsraelit d. 19. Jahrhunderts, der Vorkämpfcr für die Sicherung der theneren Errungenschaft der Gegenwart Mitwirken, getreu der Ausgabe, deren Lösung er seit 9 Jahren anstrebt. Er kündigt sich seinen alten und neuen Lesern als längst bekanntes Organ der Reform des Judeukbnms und somit auch als Organ der Genossenschaft für Reform im Judenthum au. vr. S. Hold he im. Geschichte des Tages. Die Vcschncldnngsfrage in Mecklenburg. Von der Müritz, im Dezbr. — Nicht der Negierung, wie Ihne» neulich einem ou dit zufolge von hier gemeldet wurde, sondern dies dcmOberrathc hat die Beschneidungsirage Vorgelegen und vor einigen Tagen ist dessen Entscheidung erfolgt. In Folge der Veröffentlichung eines, die fragliche Angelegenheit betreffenden Aussatzes vom Schreiber dieses in einem Mecklenburger Blatte, ist jener, von Iw. Einhorn Unterzeichnete und dem NeligionöNhrcr der Gemeinde zu Teterow inssnukrte, Bescheid in demselben Blatte abgedruckt worden, und ich beeile mich, Ihnen dieselbe hierdurch mitzuthcilen. „Es ist ein, selbst auf dem Standpunkte des talmudischcn Judenthums allgemein anerkannter und durchaus unbestrittener Grundsatz, daß für die Juden die Beschncidung zwar eine der heiligsten und wichtigsten religiösen Verpflichtungen sei; jedoch keineswegs die Ausnahme in die jüdische GlaubciiSgenosseufchast bedinge, sondern viclrnehr jeder von jüdischen Eltern Gezeugte als Jude, d. h. als ein solcher betrachtet werden müsse, dem die religiösen Pflichten, Rechte und Fähigkeiten deS Israeliten zulommen; daß der Jude zwar feine heiligsten Obliegenheiten in der einen oder andern Weise fteventlich verletzen, nimmer aber hierdurch der ifr. Glaubensgenoffenschaft sich cn! ziehen. nimmer vom Bunde Israels sich losfagen kann, gleichviel, ob diese Verletzung ccrcmonielle oder rein religiöse Ge- und Verbote des Judenthums betrifft. Ein Jude, der zu einer andern Conftsflon übergeht oder gar Götzen dient, oder das Dasein Gottes leugnet, hat sicherlich das charakteristische Merkmal des Jude?, in weit höherem Maße als der Unbcschniitene abgesircift — und dennoch vermag selbst diese Trculoflgkcit gegen das Judenthum ihn nimmer loszurcißen von der Kette unserer Elanbensgenossenschast, die ihre Glieder schon mit ihrem ersten Athcmzuge uinschlingt und nur mit ihrem letzten Athcmzugc freigibt. Lei der Unterlassung der Beschncidung findet ein solches Sichlosreificu noch viel weniger statt, als nach den klaren Aussprüchen der Nabbincn nrat m'ty? WH tvb^pb "M2, Jore Dca 2, 7) dieselbe keinesweges, wie dies bei Götzendienst und (nach den Begriffen des rabb. Judenthums) öffentlicher Sabbathschändung der Fall, die Leugnung deS ifr. Glaubensbekenntnisses involvirt, und sonach von Seiten des die Beschncidrrng unterlassenden Individuums die Kundgebung selbst des Wi.llcnü sich losznreißen fehlt. Wer daher die Beschneidung nicht vollzieht, der hat — wie schon das ehemalige Fürthcr "1 n"3 in einer Note zn Behr'S Neligionsbuch *) bemerkt — ganz dieselbe Sünde begangen, wie derjenige, der irgend eine andere Gesetzesübertretung, worauf!TD sssht, wie z. B. den Genuß gesäuerten Brodeö am Pessach sich zu Schulden kommen läßt; er hat sich ferner nach dem Begriffe des rabb. Judenthums nicht in dem Maße am Judenthume versündigt, wie derjenige, welcher den Cabbath öffentlich schändet, weil dieser, nicht aber jener seine Absicht zu erkennen giebt, der jüdischen Glaubensgemeinschast nicht mehr angchörcn zn wollen. Wo hätte man aber je einen Juden, der gesäuertes Brod am Pessach ißt oder selbst den Sabbaih öffentlich verletzt, als einen aus der israel. Religionskörpcrschaft wirklich. Abgeschiedenen betrachtet, wo je eine mit demselben geschlossene Ehe für ungültig oder verboten erklärt, ihn aus der Minjanzahl ausgeschlossen, ihm das Aufrufen zur Thora verweigert oder ein jüdisches Legcäbniß versagt n. s. w.? Ist demnach das Judenthum weit entfernt, selbst diejenigen frei'zugcbcn, die sich seiner Herrschaft entziehen wollen und diesen Willen auf die bestimmteste Weise in Wort und That aussprcchcn; so will cö gewiß noch weit weniger diejenigen *) Ncf. erlaubt sich, der Wichtigkeit der Sache halber, die allcgirte Note wörtlich mitzutheilcn: „ Keineswegs aber ist die Beschncidung eine Bedingung zur Aufnahme in den Bund der Israeliten, sondern sie gehört in die Klasse der rniVD '3"k1 und derjenige, der sie übertreten hat, ist deßhalb nicht der übrigen . flechten ciucs Israeliten entbunden."

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