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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-01-03 · Heft 1 (3.1.1847) · page 5

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 1 (3.1.1847)
Date
1847-01-03
Page
– (sequence 5)
Language
German
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5 und kann oder mag er sich nicht *ti ihr erbeben, so muß er auf alle Begriffsbestimmung und alle Erforschung des Grundes und Zweckes des Sabbatbverbots von vorn herein verzichten und nicht erst fragen; warum, sondern bald mit dem Talmud: was ist verboten? und so ihm auch die talmudische Tbeorie von produzirender Thätigkeit nicht zuzusagen scheint, mit sich selbst antworten: Alles was gewerbliche und, wenn auch nicht gewerbliche aber anstrengende Thäiigkeit ist, und Alles, was wie Feueranzünden, weder gewerbliche noch anstrengende Tbätigkcit ist, ist am Sabbath verboten. Das wäre cousequent. Indessen ist, wenn auch nicht Hr. Kabn, doch dessen Separatvotum das Verdienst nicht abzusprechen, die Kommission auf das Lückenhafte und Unbaltbare ihres Standpunktes aufmerksam gemacht zu baden, das — sonderbar genug — in der Debatte spurlos vorübergegangen ist. Das biblische Verbot des Feueranzündens am Sabbatb schießt gewaltige Bresche in der Ringmauer, mir welcher der K. B. den Sabbatbbegriff umgrenzte, wenn auch Hr. Kabn die Erinnerung bieran naiv genug als unschuldige, „theils erläuternde, ibeils ergänzende" Bemerkungen bezeichnet. Denn wie soll es mit der Begriffsbestimmung des Sabbath als Rübe und Weibe und dem dieser gemäß näher bestimmten Verbot von gewerbthäligen und anstrengenden Arbeiten auf biblischem Standpunkt werden, wenn die Bibel das Feueranzünden, auch wenn es weder zu den gewerblichen noch zu den anstrengenden Tbätigkeiten gehört, ausdrücklich verbietet? Und wollte der K.-B. seine Begriffsbestimmung für die Regel festbalten, das Verbot des Feueranzündens als Ausnab me gelten lassen , so werden sich ihm praktische Schwierigkeiten entgegenstellen, die er nicht so leicht;u beseitigen im Stande sein wird. Das Verbot des Feueranzündens trat bekanntlich schon im rabbinischen Iudentbum in Conflikt mit den Lebensverhältniffen, mit unserem kältern Klima, das uns am Sabbatb nötbigt, unsere Wohnung durch Feuer zu erwärmen. Tie talmudische Easuistik, obwohl sie die 'Arbeit durch Nichtjnden verrichtet als nmiv verbietet, wußte sich aus dieser Verlegenheit \n helfen, indem sie uns der Kälte gegenüber als nichtgefährliche Kranke erklärt, denen das Feueranzünden durch Nichtjuden gestattet ist. Ter K.-B. und nunmehr auch die Majorität der R.-V., welche die Verwendung der Nichtjuden auch obne solche Umwege erlaubt, würde also in diesem Fall von solcher Erlaubniß Gebrauch machen können. Allein die R.-V., die sehr häufig von dem Messiasreiche in höherer Auffassung spricht, wird uns wobl auf die Frage antworten müssen: Wie soll es im Messiasreiche werden, da alle Menschen den einen wahrhaftigen Sabbath mit uns feiern werden? Wer wird dann für uns am Sabbatb Feuer anzünden? Alle andern Conflikte des Sabbatb mit dem bürgerlichen Leben werden im Messiasreiche natürlich schwinden; was soll aber das Messiasreich gegen den erstarrenden Frost schützen? Das talmudische Iudentbum ist gegen solche Fragen unverfänglich; es erklärt das Ceremonialgesetz, zu welchem es auch — dem gelehrten Zun; zum Trotz — die Sabbathseier zäblt, als aussiüließliches Privilegium der Juden, will die übrige Menschheit nur zu Noachiden bekehren, denen die Feier des Sabbatbs überhaupt und insbesondere unseres Sabbatbs bei Todesstrafe untersagt ist, diese werden also nach wie vor am Sabbath unsere Oefen beizen. Aber die R.-V. kann doch keine Theorie ausstellen, wonach die Erhaltung unserer Sabbathseier am Ende von dem zufälligen Umstande abhängig gemacht wird, daß die Christen den Sabbath auf den Sonntag verlegt haben. (.Fortsetzung folgt.) Geschichte des Tages. Geschichte eines „faulen Fleckens". — Die israelitischen deutschen Lehrer — Die polnischen und rc. In. den. — Der zweite Festtag in Baiern. (Aus Mittelsrank e n.) — Der v-richrliche 'Mcv erinnert sich noch, was man in England wcilanv „faule Flecken" hieß, denen dnrch die Nefornü-ill der Todesstoß versetzt worden ist. Wir glücklichen Bayern haben auch solche faule Flecken und eenes solchen neueste und wundersame Geschichte will ich jetzt in Küeze erzählen. Dieser faule Flecken, welcher kein Parlamentsglied, wohl aber einen Naobiner zu wählen hat, heißt ''eines Zeichens Welbhausen und liegt im Laudgerichtsbezirk U sie «heim im Frankenlanv. Du findest seinen Namen weder im Tleiu, noch auf einer Spezialkarte. Es hat sich nämlich, als i. Z. 1333 rer greise Rabbiner Moses Hochheimer in Ansbach, welcher eine Anzahl von Gemeinden unter seinem Krummstab vereinigt hatte, des Todes verblichen war, das große Reich gecheckt. Die unter-

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