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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-01-03 · Heft 1 (3.1.1847) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 1 (3.1.1847)
Date
1847-01-03
Page
– (sequence 4)
Language
German
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4 Sicht mehr und nicht minder als an jedem andern Tage verboten. Ist dem Menschen in Rücksicht auf Restitution seiner Kräfte am Sabbatb jede gewerbliche Berufsarbeit Verbote»/ mithin dasjenige, was seine Kräfte in den sechs Tagen der Arbeit erschöpft, für diesen Tag beseitigt, so wird er schon von selbst sich erboten und das Gleichgewicht seiner Kräfte wieder Herstellen. Er müßte ein unbesonnener Thor, ein nxw -dj? sein, wollte er die Berufsarbeit ruken lassen und eine andere zu seinem Berufskreise nicht gehörige anstrengende Ar* beit unternehmen, die seine Kräfte über das Maß der Erholung hinaus aufrcibr und erschöpft, und thut er es dcnncch, so bat er nicht das E abbathgebot, sondern seine allgemeine Menschenpflicht ver* letzt. Es war alw durchaus nicht die mindeste Vera/ lassung vorhanden, zu dem ältcrn K.-B., welcher mit gewerblicher Berufslbätigkcit den Kreis der am Sabbath verbotenen Arbeit abschlicßt, die „anstrengende Arbeit" hinzuzufügen, wodurch die Rabbincrversannnlung unnöthiger Weise eine anstrengende Arbeit gewonnen und von ibrcr dem Berufe geweihten Zeit verloren, und es mag dieses ein Beweis sein, wie die h.nter ber koniwende Kritik nickt überflüssig ist, da dieser so nah lie, gende Einwnrf in der Versammlung selbst von Niemanden gemackt worden ist. Nebst Wechsler tritt auch Kahn als Mitglied der Sabbatbkommission auf. Er stimmt, nach seiner Aussage (S. 48), dem Berichte bei. Als Begriff des Sabbath gilt auch ibm nicht allein die Weihe, sondern auch die Ruhe an und für sich, als Restitution der Kräfte (S. 49) nach dem Wortsinnc der Bibel: Tu sollst keine Arbeit, roxte, verrichten. Bisber ist Kabn's Frcisinnigkeit nur zu loben. Als Mitglied der Sabbalbkommifsion, deren Arbeit wahrlich keine leichte, sondern eine schwierige und anstrengende war, geht er mit dieser auf den Begriff ein, hält sich an dem Wortsinn der Bibel. Dem Begriffe nach ist das Wesen des Sabbalb Weibe und Rübe; das Weibegcbot schließt jede dieselbe störende B eru fs t hätigke it, das Ruhegcbot wegen Restitution der Kräfte schließt jede anstrengende Arbeit aus. Hicmit ist der Begriff erschöpfend dargelegt und mit diesem stimmt der Wortsinn der Bibel, das .“dxVd überein, unter welchem jede gewerbliche und jede anstrengende Arbeit verstanden wird. Ein glücklicheres Verhältniß kann man sich nicht leicht denken. Aber noch in derselben Periode fährt Hr. Kabn fort: wir müssen hiernach streng an das Bibel wort uns halten, wir müssen „consequenterweise das biblische Verbot des Feueranzündens, seinem ganzen Umfange nach, aufrecht erkalten." Aber ist nicht dadurch, fragen wir, der so eben klar aufgestellte Sabbatbbegriff in Uebereinstimmung mit dem Wortsinne der Bibel wieder gänzlich aufgehoben, ist nicht der Wortsinn der Bibel mir dem Bibelwort in den schneidendsten Widerspruch gesetzt? Zufolge des aufgestellten Begriffes von Seiten der Kommission, mit der Hr. Kahn übereinzustimmcn vorgibt, ist unter dem Wortsinn der Bibel nur Gewerbthätigkeit und anstrengende Arbeit, als rDxbo verboten; nach dem Bibel wort ist Feuer anzünden, obgleich es weder eine gewerbliche noch anstrengende Tbätigkeit ist, gleichwohl verboten. Wie kann nun Hr. Kahn mit dem K.-B. hinsichtlich der Feststellung des Sabbatbbegriffes sich übereinstimmend erklären und hinterher sagen, daß hiernach und consequenterweise das Gegentheil festgcstellt, das Verbot des Feneranzündcns ansrecht erkalten werden müsse? Hr. Kahn bat wohl nicht eingesehen, daß mit zwei feindlichen Mäckten, mit Begriffsbestimmungen, mit Aufsuchung des Grundes und des Zweckes der biblischen Gebote nach dem Wortsinne der Bibel auf der einen, und dem strengen Halten an das Bibclwort auf der andern Seite, sich nicht friedlich verkehren läßt, daß man zwischen beiden wählen muffe. Hat sich Hr. Kahn, wie vorausgesetzt werden muß, mit den übrigen Kommissionsmitgliedern verständigt, so hätte er ja nur beachten müssen, was Wechsler über diesen Punkt Klares und Verständiges gesagt hat. Der Fehler der talrnndischen Auffassung, sagt er S. 40, lag „in der todten Gesetzlichkeit, die, wie überall auch hier, dem rabbinischen Standpunkt eigen ist. Anstatt zu fragen, warum ist die Arbeit verboten? was ist der Zweck des Sabbalbs? und danach des Verbotes Bedeutung und Geist zu erfassen, fragt der Talmud ganz abstrakt; was heißt roxbö, Arbeit? Gelaugt nun aber der Talmud (S. 41) zu solchen alles auf den Kopf stellenden Consequenzen, dadurch, daß er nicht fragt: was ist Zweck des Sabbaths, wozu soll er dem Menschen dienen? so müssen wir allerdings um so sorgfältiger diesen Zweck hervorheben rc." Findet Hr. Kahn kein Behagen an solcher Theorie

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