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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-01-03 · Heft 1 (3.1.1847) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 1 (3.1.1847)
Date
1847-01-03
Page
– (sequence 3)
Language
German
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3 schehen darf, als ihre für immer abgeschlossene ganze Gcistcstbat. Tritt sie hierdurch mit ihrer anderweit bekannten theoretischen Ueberzeugunq in Widerspruch, wird sie sittlich, ist dies nicht der Fall, wird sie geistig gerichtet und gegen ein solches Gericht darf sir sich nicht beklagen. Indeß müssen wir trotz diesem unserem barten Urtheile die Rabbinerversammlnng als das heilsamste und kräftigste Institut zur Verbesserung unserer Zustände betrachten und werden nie aushören, uns daran mit Liebe und Hingebung zu bctbeiligen. Es hat dieses Institut den dreijährigen Eyklus durchgemacht und sich jedesmal als ein höchst anregendes bewährt. Es wird seine Kinderkrankheiten ül erstehen und zur männlichen Stärke heranreifen. Die Kritik kann und wird ihm nicht schaden, sie möge eine böswillige wie die von den ihr feindlichen Richtungen ausgehende, oder eine woblwollende wie die nnsrige sein. Sie wird von Feind und Freund lernen können, lernen wollen nnd die riebe und Tbeilnahme des besonnenen, den Fortschritt liebenden Publikums wird sie stets begleiten und sie nie verlassen. Geben wir nun zur Kritik des bedeutsamen Inhaltes der Protokolle nnd der in denselben niedergelegten einzelnen Ansichten über. Im Vordergründe steht die Sabbathfrage. Was der Aufmerksamkeit des Lesers zuerst entgegentritt, ist der veränderte Eommissionsbcricht Hinsichts der Feststellung des Sabbakbbegriffes und des durch diesen näher zn bestimmenden Kreises der am Sabbatk verbotenen Thätigkeiten, Protok. S. 20. Die Abweichung besteht lediglich darin, daß während der vorjährige Bericht das Wesen des Sabbaths in die Weibe und Heiligung des Tages allein setzte, in der Ruhe nur das nntergeordncte Mittel, die Beseitigung des die Weihe störenden Momentes erblickte, und demgemäß die am Sabbath verbotene Arbeit auf gewerbliche Thätigkeit als das Aufgehen in den niedern Beruf und die Weibe störend, einschränkte, betrachtet der diesjährige K. B. die Ruhe als wesentlich zum Sabbathbegriff gehörig und erweitert demnach den Kreis der am Sabbath verbotenen Arbeit hmch auf jede anstrengende Thätigkeit, wenn diese auch keine gewerbliche Berufsthätigkeit ist. Der neuere Kommissionsbericht gibt die Motive dieser seiner modificirten Ansicht nicht an, läßt sie aber durch einzelne Commissionsmitglieder der allgemeinen Debatte vorausschicken. Wechsler übernimmt in einem ausführlichen Vorrrage — S. 38 - 48 — die Vertkeidigung des veränderten K -B. Durch die Unterbrechung der gewerblichen Berufstkätigkeit, meint er, sei der Sabbathbegriff noch nicht erschöpf'', es müsse der Moment der Ruhe und zwar als selbstständiger Zweck und nicht bloß als Mittel und Bedingung der Feier hiuzntreten. Der Mensch bedarf der Erholung, um seine durch die Arbeit erschöpften Kräfte wieder zu reftituiren, es müsse ibm daher jede anstrengende Thätigkeit und sei sie auch keine gewerbliche, am Sabbath untersagt sein. Eine solche Hinweisung auf die Restitution der Kräfte als Zweck des Sabbaths steht er im zweiten Dekalog angedeutet (vergleiche eine ausführliche Erörterung dieses Gedankens in unserem C remonial-Gesetz im Messiasreich Seite 132 — 153). Hr. Wechsler gesteht allo ein, daß nach der anderwetten Begründung der Sabbathruhe im ersten Tekalog nnd andern Stellen des Pentateuchs mit der Ruhe Gottes nach der Schöpfung, wonach dieselbe irgend einen Gedanken der Wahrheit symbolisirt, das Arbeitsverbot allerdings auf gewerbliche Thätigkeit mit dem 1. K.-B. eingeschränkt werden könne, und nur die im 2. Dekaleg angedeutete Restitution der Kräfte ist es, die ihm Skrupel machte. In der Tbat höchst sonderbar, die Schwierigteit da aufzusnchen, wo sie nicht eristirt, den Ort dagegen, wo sie wirklich vorhanden ist, gänzlich unbeachtet zu lassen! Die Sorge für die Restitution der Kräfte hätte unserem humanen Wechsler nicht die mindesten Skrupel machen dürfen, nachdem der vorjährige K.-Bdafür hinlänglich gesorgt batte. Was greift den Menschen an und was erschöpft seine Kraft? die anstrengende Arbeit; wo und wann strengt der besonnene Mensch seine Kraft an, wo und wann verrichtet er anstrengende Arbeit? In seinem Berufe, nur in seinem Berufe und nirgend anderswo. Im Schweiße des Angesichtes sein Brod verdienen, in seinem Berufe zu arbeiten und seine Kräfte anzustrengen soweit jener eS fordert und diese es gestatten, ist des Menschen Pflicht; außer dem Berufe anstrengende Arbeiten verrichten, mehr als der Beruf es nnbedingt fordert, seine Kräfte aufreiben, erschöpfen und dadurch seinen Beruf verkürzen , ist nicht nur am Sabbath, sondern auch an jedem andern Tage verboten und am Sabbath

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