Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1847)
- Date
- 1847-01-03
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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s genießt, die noch unreifen Früchte dagegen auf dem Baume wachsen und reifen läßt. — Der erleuchtete Rabbiner wird sich wohl bitten, in der hinter seiner Ueberzeugung zurückgebliebenen Reform seine ganze Geistestbat erschöpft zu glauben, wird vielmehr jede Gelegenheit, insbesondere die Predigt, dazu benutzen, seine Gemeine für eine höhere Ansicht zu gewinnen, für ein größeres Maß reformatorischer Entwickelung empfänglich zu machen. Ein ganz anderes Bewandtniß bat es mit dein Institut der Rabbinerversammlung und dem Wirken jedes einzelnen Rabbinen in demselben. Sie bildet einen Verein von Kräften, eine geistige Gemeinschaft, eine moralische Person. Obne eine Synode bilden, obne eine geistliche Autorität in Anspruch nehmen zu wollen, fordert sie für ibre Aussprüche doch eine höhere Geltung und indem sie für ihre gemeinschaftlichen Beschlüsse durch die Mannigfaltigkeit der Motive eine größere Garantie für deren Richtigkeit bietet, verlangt sie doch für dieselben eine höhere Beachtung in der öffentlichen Meinung, die ibr auch in der Tbat zu Tbeil wird. Das ist ja die Absicht und der Zweck ihrer Vereinigung, durch die moralische Kraft derselben weit kräftiger und entschiedener zu wirken als es dem Vereinzelten auf seine individuelle Kraft angewiesenen Rabbiner möglich ist. Als moralische Gemeinschaft ist sie aber nur eine durchaus ephemere Erscheinung, die innerhalb der kurzen Periode ihres Beisammenseins cristirt und mit dem Ende derselben wieder verschwindet. Als solche wird sie nur nach dem gerichtet, was sie während ihres Verlaufes gewirkt. In ihren Beschlüssen muß — wenn sie nicht ausdrücklich das Gegentheil erklärt — ihr ganzer Gedanken- und Gesinnungsvorrath als vollkommen erschöpft angesehen werden. Einen Widerspruch zwischen ihren theoretischen Ansichten und ihren praktischen Beschlüssen, wenn ein solcher staktfindet, kann sie nie, wie der einzelne Rabbine wieder ausgleichen, da sie nicht wie dieftr nach ihrer vollbrachten Tbat noch lebt und wirkt. Es hilft ihr auch nickt, wenn die einzelnen Mitglieder hinter her erklären, sie stehen mit ihrer Theorie höher als ihre Praxis, da diese uur einzelne Rabbinen aber keine Glieder eines Organismus sind und sein können, der sich längst auf» gelöst bat. Es hilft ihr auch nicht, wenn eine spätere Rabbinerversammlung in ihren Beschlüssen weiter geht und der wissenschaftlichen Ueberzeugnng. einen größeren Raum gönnt, da die beiden Versammlungen getrennte Körperschaften sind und die Fehler wie die Tugenden der einen können der andern nicht zugercchnet werden, da sie in keiner solidarischen Verbindung mir einander sieben. Eine Rabbinerversammlung kann diese gefährliche Klippe, woran ihr Schifflein so leicht scheitern kann, nur dadurch umschiffen, wenn sie den der Gemeinde zu empfthlendeu praktischen Beschluß mir der Erklärung begleitet, daß sie in der Theorie zwar höher stehe, jenen Beschluß aber dem Standpunkt der Gemeinden für angemessen erachte. Der einzelne Rabbine darf daher nicht bloß sein praktisches Wirken in seiner Gemeinde, nämlich dasjenige, was er derselben zur Ausführung schon jetzt ancmpfeblen kann, als Maßftab seines Wirkens in die Rabbinerversammlung mitbringen, sondern muß auch sein theoretisches, geistliches Wirken, das Ideal, zu welchem er seine Gemeinde durch Lehre und Unterricht zu erziehen und zu erbeben strebt, in die Versammlung bringen. Aus dieser Vereinigung der höbern Anschauungsweise mit der Erwägung des praktisch Ausführbaren werden sich die Resultate ergeben, die gewiß nach allen Seiten hin befriedigen werden. Also auch ich scheide zwischen Theorie und Praris, kann diese Scheidung aber nur für den einzelnen Rabbinen ans dem Boden seiner praktischen Wirksamkeit in der bestimmten Gemeinde gelten lassen, nicht aber für das Institut der Rabbinerversammlung, das kein rein praktisches, sondern ein wissenschaftlich praktisches ist und dem großem Publikum gegenüber eine ganz andere Stellung als der einzelne Rabbiner seiner Gemeinde gegenüber einnimmt. Ja auch für dieses gebe ich eine solche Scheidung zu, aber nur dann, wenn sie des Widerspruches zwischen Theorie und Praris deutlich sich bewußt ist, ihn ausspricht und indem sie ihn ausspricht, lhn zugleich löst. Unausgesprochen bleibt er ungelöstuud muß der Rabbinerversammlung ein Berdammungsurtheil nach sich ziehen. Es darf ein Gegensatz stattfinden zwischen dem, was geschieht und dem, was geschehen soll; letzter Ausspruch muß aber ein in sich wahrer und darf keinen Widerspruch enthalten. Indem die Rabbinerve'sammlung ausspricht, was in deu Gemeinden geschehen soll, wird dies, solange sie nicht deutlich zu erkennen gibt, daß vom Standpunkte der Theorie aus noch mehr geschehen dürfte und sollte, als das M artmum angesehen, was nach ihrer Ueberzeugung ge.