Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 1 (4.1.1846)
- Date
- 1846-01-04
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2566751-2567017-2567019--1778-2569589- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
3 nalität selbst aZseW, für die Rechtsansprüche derer zu sprechen^ denen man ste so lange mit undeutschem, weil mit inhumanem und ungerechten Sinn, vorenthalten.— Aber die jüdische Presse hat wohl den ^sondern Beruf, zu zeigen, wie eine menschliche Wirklichkeit, wie die sie bedingende und einschließende itm Staate Forderung, ja die höchste Forderung des Judenthums selbst sei, das ja zur Zeit der besonderen Nationalität seiner Bekenner Staat und Religion gleichmäßig heiligte, Staatsgesetze, zum Religionsgesetz erhob, das Wohl des Staates als göttliche Verheißung, als religiöses Gebot bezeichnte. Aber die jüdische Presse hat es darzuthun, daß ein Hinein! Den in den Staat, daß eine vplle Sympathie mit allen seinen Institutionen Seitens des Israeliten xsL'igiöse Pflicht desselben sei, gegründet auf den Willen und hie Rathschlüsse Gottes, der selbst Israel Mter die Völker führte, selbst ihnen nach, der Auflösung ihres Staates durch seinen Propheten zurief (Jerem.7.) Fördert das Wohl des Staates, wohin ich euch geführt, denn auf seinem Wohl beruhet auch das eurige. — Aber die jüdisch e Presse endlich hat den Beruf, die Pflicht, die.SHeidung desjenigen aus unserm Bekenntniß zu-fordern, Mas nicht seine Begründung in diesem, sorHHrn in unserer^vemaligen Nationalität hatte und daher jetzt dem wahrhaft religiösen Leben nur nachtheilig ist; . indem es die Kraft, die diesem allein geweiht sein soll, durch Zuwendung auf ein fremdartiges theilt und zersplittert; die jüdische Presse hat diesen ihren Beruf mit aller Treue zu erfüllen, und mit allen Gründen der Wahrheit zu unterstützen; aber sia soll diesen ihren wahrhaft religiösen Beruf auch mit Frömmigkeit und wahrer Religiosität erfüllen, fern von jedweder politischen Verdächtigung derer, die noch an solche Satzungen halten, weil sie ihnen ein Reli^öses sind, weil ihr Gefühl daran ein Erhebendes und^Sefriedigendes findet; fern von jedem Gedanken an eiN^Aulfe und Intervention der Staatsgewalt, sondern nur der innern Kraft der Wahrheit und ihrem endlichen Siege über alle öertraucn, und nur die Mittel anwendend, die ihrer selbst würdig sind und allein auf dem zartesten Gebiet der Freiheit, auf dem der R eligion, eine Kraft der Anwendung haben: die Mittel der Belehrung und Ueberzeugung. Geschichte des Tages. * - Zittel's Motion für Religionsfreiheit. / (Frankfurt a. M. im Dec.) — Als wir die Recension der Gervinus'schen Brochüre (Nr. 51, 52 v. I.) nieverschrieben, waren wir weit entfernt;u vermuthen, daß wir so bald in die Lage kommen würden, die Wichtigkeit unsrer dort entwickelten Ansichten in praktischer Anwendung Nachweisen zu können. Die Motion des Abgeordneten Zittel für Religionsunv Gewissensfreiheit in der badischen zweiten Kammer und deren Begründung bieten uns nämlich dazu heute schon Gelegenheit. Der Antrag lautet zunächst aus Berwilligung des Rechts freier kirchlicher Association und freier öffentlicher Ausübung des Cultus für alle Landeseinwohner, ohne staatsbürgerliche Nachtheile für sie, und eventuell auf Berwilligung dieses Rechts für Bekenner der christlichen Religion. Hören wir, wie sich der freisinnige Antragsteller selbst über diese eventuelle Abweichung von den vorangeschicktrn Grundsätzen allgemeiner Gewissensfreiheit ausspricht. ,>Mcht ohne eine gewisse Beschämung sage ich es, ich kann keine Hoffnung haben, daß mein Antrag, so allgemein gestellt, die Zustimmung des Hauses erhalten werde. Die Mehrheit von Ihnen glaubt der allgemeinen Abneigung gegen..eine unter uns lebende ReligivHspartei, einer Abneigung, welche sich diese freilich durch die Lebensweise ihrer untern Klaffen hauptsächlich zugezogen hat. «ehr. Rechnung tragen zu müssen, als der Gerechtigkeit. Hier scheiat es, daß wir dem vernünftigen Rechtszustande nur Schritt vor Schritt uns nähern können, unv >»m daher nicht den Antrag auf Religionsfreiheit selbst, die zunächst durch die Bewegung unter der christlichen Bevölkerung so hoch wichtig geworden ist, etwa fallen zu machen, sehe ich mich nunmehr freilich genöthigt, den Antrag in zweiter Linie eventuell auf die Bekenner der christlichen Religion zu beschräiHn/(. Dieses offene Bekenntniß, diese Beschämung eines aus der Höhe sittlicher und geistiger Bildung stehendeüMitgliedes der Kammer mag letzte als Unheil der Weltgeschichte öder des Weltgerichts, als Waltung der sichern Trittes einherschreitenden NemM. Hüyrehmen. Wir reden nicht von den Mitgliedern,Z»elche M'bürgerlichen Freiheiten, genau genommen sich selbst, den vmständtn accomodiren zu müssen glauben, und denen es bei dem in mannigfacher Beziehung festzuhaltenden Zustande der Unfreiheit aivf ein Mehr und Weniger eben nicht ankommcn kann. Die Mitglieder mögen es sich merken, welche von den angeborenen, von unveräußerlichen Menschenrechten immer so viel zu reden wußten, und als es galt, davon auf eine schwache Minderheit die Anwendung zu machen, entweder nicht Herr werden konnten des eigenen anerzogenen Borurtheils; oder, was noch