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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-12-28 · Heft 52 (28.12.1845) · page 6

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 52 (28.12.1845)
Date
1845-12-28
Page
– (sequence 6)
Language
German
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4SS Hoffnungen und Bestrebungen der Berliner Juden. (Berlin im Dec.) Zu der religiösen Rührigkeit, welche seit ungefähr einem Jahre die hiesige Judenheit ergriffen hat, gesellt sich setzt, wo man von der Regierung die Landtagsabschiede erwartet , noch eine politische, welche, mit jener gepaart, geeignet ist, eine Ganzheit in unserm Sein und Leben hervorzurufen. Die überwiegende Mehrzahl der Landstände hat bekanntlich im vorigen Winter die Petitionen, welche um die bürgerliche Gleichstellung oder doch politische Erweiterung der Juden einliefen, entweder selbst bevorwortet, oder doch mit Bereitwilligkeit der Regierung übergeben; ja einige der Provinzialstände haben selber darum Hähern Orts petitionirt. Wenn nun die volksthümliche Anerkennung der Menschenrechte überhaupt in jedem Moment der Geschichte erfreulich ist, so muß sie doppelt erfreulich zu der Zeit erscheinen, wo man sich gerade in den gesetzgebenden Sphären mit demselben Gegenstände beschäftigt, und zwar, wie dies in unserem Staate bekanntlich zu geschehen pflegt, mit rücksichtsvollen Hinblicken auf die Gesinnungen der bessern Volksschichten. Man hat schon zur Zeit, als die Provinzialstände auseinandergingen, die neue Judenordnung erwartet, und glaubt nun die volle Hoffnung hegen zu dürfen, daß dieselbe durch die Einwirkung genannter Volksvertreter wesentlich zum Vortheile der politischen Erhebung unseres Volkes movificirt werden wird, und werden wirklich, was allgemein behauptet wird, mit nächstem die Provinzialstände in Reichsstände umgewandelt, so dürste diese Modification auch in Bälde zu unserer völligen politischen Erlösung sich umkehren. Jndeß absorbirt diese politische Hoffnung auf keine Weise das neuerwachte Streben der resivenziellen Juden, ihre Religion von den Schranken zu besteien, die ihr der alt — vielleicht vorgeschichtliche Orient und der mittelalterliche Occident gesetzt, und sie so zu sich selbst und zu uns zu erheben. Beide, die politische wie religiöse Erhebung. gehen vielmehr Hand in Hand, ja man hat sie vielleicht etwas zu sehr mit und in einander amalgamirt, so daß die Religion politisch und die Politik religiös erscheint, jedoch will ich für diesen Augenblick Vermuthungen unterdrücken, welche erst von der Zukunft gerechtfertigt werden können, und ich wünsche sehr, daß dieselben in alle Ewigkeit ungerechtfertigt bleiben mögen, werde aber nicht unterlassen, Ihnen von Zeit zu Zeit in „religiösen Briefen" Bericht darüber zu erstatten, ob man hier die Religion überhaupt, oder die specifisch jüdische „Religion" fortzuentwickeln gesonnen ist. Da das bisherige officielle Verfahren und Kundthun zu beiden Vermuthungen Veranlassung gegeben, so muß man die Zukunft, hier allerdings eine sehr naheliegende, als Richterin auftreten lassen. Ich sage „das offizielle Verfahren und Kundthun", denn nach einem vorgreifenden Hörensagen zu urtheilen, io dürfte erstere Vermuthung einen Haltpunkt gewinnen, der sich nicht leicht wegraisonireu läßt. Ich theile Ihnen das Gerücht, ohne es verbürgen zu wollen, mit. Bekanntlich hat die letzte General- Versammlung der Reformgenossenschaft auf und durch das Anrathen der Bevollmächtigten beschlossen, am Sonnabend und Sonntag einen Gottesdienst einzuführen, um sowohl, wie sich der Vorsitzende ausdrückte, dem Leben wie der Geschichte (besser der gegebenen Religion) zu genügen; man hat ferner ein von der Versammlung ausgestelltes Amendement, welches von der Sonntagsliturgie alle Erwähnung von der Sabbathfeier entfernt haben wollte, mit einer unbedeutenden Stimmenmehrheit verworfen. Nun soll im Collegium der Bevollmächtigten beschlossen worden sein, sowohl die Sonntagswie die Sonnabendliturgie aller Erwähnung von der Sabbathfeier zu berauben — ein Gerücht, welches schon als Gerücht große Beachtung verdient. Ferner heißt es: gen. Collegium habe die „Commission für Einrichtung eines Gottesdienstes" schon mit der Ausarbeitung der Liturgieen für beide Tage mit erwähnter Bestimmung beauftragt, und werde sie der Versammlung nicht eher zur Berathung und Beschlußnahme vorlegen, als bis sie abgehaltcn worden sind, worauf angeftagt werden wird, ob die Genossenschaft mit ihnen zufrieden sei. Ich enthalte mich vorläufig noch aller Bemerkungen über Inhalt und Form des Verfahrens, welches diesen Gerüchten zufolge, eingeschlagen werden soll, da wir noch keine hinreichende Bürgschaft für ihre Wahrheit haben. Sollten sie aber im Laufe der Zeit diese gewinnen, so dürfte es in die Pflicht der jüdischen Presse fallen, berufen und unberufen ab- und anrathend dem Collegium mit Rath und That an die Hand zu gehen, und dies um so mehr als man von der projektirten Synode immer mehr und mehr abzukommen scheint, und ein Laienbund die religiöse Sache des Judenthums auf eigner Haut gestalten zu wollen den Anschein nimmt, ohne dabei zu bedenken, daß es sich nicht um die Reform von 300 Berliner Juden, sondern um die der Judenheit und vor Allem des Judenthums handelt , und daß eine Reform aber auch auf beide Rücksicht nehmen muß. Da es sich um so etwas Großes handelt, so muß dem Collegium mit Rath und That von einem jeden Glaubensgenossen, wo er auch wohne, selbst wenn es sich nach denselben auch nicht sehnen sollte, beigestanden werden. Unsere gutgesinnten Mitbrnder und unsere jüdische Presse haben daher in diesem Augenblicke eine große Pflicht zu erfüllen, und sie mögen sie erfüllen, damit das größte Ereigniß im Judenthume nicht noch zu einem größer« Unglück sich umkehre. Nachdem ich mich nun einer Obliegenheit, die mir schwer auf dem Herzen lag, allerdings vorläufig blos ihrer Form nach, entledigt, gedenke ich nur noch, daß das bereits in politischell Blättern erwähnte Ministerialrescript an die Reformgenossenschaft zur

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