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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-12-28 · Heft 52 (28.12.1845) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 52 (28.12.1845)
Date
1845-12-28
Page
– (sequence 4)
Language
German
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SS« überhaupt als der consequentefte in der Versammlung erscheint, auf den Gedanken gebracht haben, eine Motion zu begründen: Inwiefern das Priueip Vs pbr bei den Reformbeschlüssen der R.-V. zu berücksichtigen sei." — Ob nach solchen Verhandlungen die Erwartungen unserer Gemeinden getäuscht worden? Wir glauben mit nein antworten zu müssen; denn diese erwarteten eben das von der badischen R.-V, was sie geleistet hat, nämlich — Nichts. Zn einem gewissen Sinne mag darum Hr. E. in seiner Ansprache an die Versammlung, Recht haben, daß nämlich diese Vers., wenn gleichwohl nicht hervorragend durch ausgezeichnete Gelehrte, zumal literischc Kapacitäten, *) sich dennoch das Zutrauen der Glaubensgemeinde zu erfreuen habe," dafern nämlich unter Glaubensgemeinde diejenige verstanden wird, welche keinerlei Reform wünscht. Diese Klasse überließ sich allerdings der sichern Hoffnung, die badische R.-V., ihrer Mehrzahl nach aus Kommilitonen der 77 zusammengesetzt, müsse nach langen Debatten doch endlich dahin Übereinkommen, daß in unseren bestehenden Rcligionssachen sich durchaus nichts andern ließe. Was nun insonderheit die Erwartungen der hiesigen israel. Gemeinde von der badischen R.-V. und den Opfern für dieselbe angeht, dürften folgende Facta am besten darthun. Der Stadtrabbiner Traub, in Verbindung einiger andern Rabbiner, richtete an den hiesigen Synagogenrath das Gesuch, die Gemeindeftube als Sitzungssaal der R.-V. einräumen zu wollen, welches Gesuch abgeschlagen wurde —. Ein Mitglied des Vereins für die Verb. jüd. Zustände hat mehrfach in Antrag bringen lassen, es solle die für die zweite R.-V. vorbereitete Denkschrift auch den hier versammelten badischen überreicht werden, welcher Antrag jedesmal einstimmig verworfen wurde. Dagegen ist dem Antragsteller von Seiten der badischen R. - V. die Genugthuung worden, daß sein, von dem genannten Verein ebenfalls zurückgcwiesener Vorschlag, wortgetreu von einem Mitglieds *) Hr. Fürst fand sich zwar über dieses Urtheil verletzt und rcclamirte dagegen, unseres Bedünkens, mit vollem Rechte. Hat Herr F. nicht schon sehr viele Zeitungsartikel producirt, die alle den, von ibm selbst bezeichneten, (s. Mannh. A. Z. vom 23. Okt. d. I.) Stempel der Aechtheit an sich tragen, nämlich seine Unterschrift.' Als Belege hiefür mögen viele Nummern des Heidelberger Journals vom Sommer d. I. sowie die Mannheimer Abendzeitung dienen. der R.-V. angebracht worden ist. Dieser Vorschlag lautet: Eine Erklärung dabin zu veranlassen, daß der Ausdruck in allen civilrechtlichen und moralischen Bestimmungen des Talmuds und Schulchan-Aruchs sich nur auf Heiden beziehe." Abgesehen davon, daß eine solche Erklärung njnio längst allen hebräischen Büchern vorgedruckt stand, scheint uns eine Erneuerung derselben nur dazu geeignet, Mißtrauen und Verdächtigung zu erwecken, sowohl gegen diejenigen, welche keine solche Erklärung abgeben, als namentlich auch gegen die früher abgegebene, als sei sie nämlich nicht ernst gemeint gewesen. Wir können unfern Bericht nicht schließen, ohne nachträglich folgendes Curiosum mitzutheilen Ein Mitglied der badischen R.-V. wie der 77, Rabbiner Friedberg aus Mosbach hat, Behufs seiner Bewerbung um das Stadtrabbinat Karlsruhe, vor einigen Wochen einen Protest gegen die Ansichten und Grundsätze der Frankfurter R.-V. abgefaßt und von seiner Gemeinde unterschrieben der Oeffentlichkcit übergeben lassen (s. Mannh. A. Zeit. Nr. 242 vom 5. Sepr.). Wir nennen dies ein Curiosum, weil es wohl noch selten vorgckommen sein möchte, daß eine Gemeinde, lediglich ans Viehhändlern uud einigen Krämern zusammengesetzt, — denn man merke wobl, der Rabbiner hat nicht unterschrieben — sich ein Urtheil über theologische Ansichten und Grundsätze einer gelehrten Versammlung angemaßt hätte —. Geschichte des Tages. Gewinns über die Deutsch - Katholiken. (Schluß.) / (Frankfurt a. M. im Dec.) In Deutschland betrachten so ziemlich alle Parteien, von Leo bis zu Rotteck, von Stahl bis zu Bruno Bauer, vonTholuk bis zu Paulus, die Juden als außerhalb des gemeinen Rechts, wo nicht des Staates selbst stehend; aufs beßte tröstet man sich mit dem viie dammun des römischen Historikers, der zwischen Christen und Juden schwerlich so genau zu unterscheiden gewußt. In so fern hätte Rotteck Minister, Bauer Staatsweiser und Paulus Hofprediger sein dürfen; wo? mag sich der geneigte Leser hinzudenkc«, es fehlt nicht an Auswahl der Orte. Schon in seinen

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