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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-12-21 · Heft 51 (21.12.1845) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 51 (21.12.1845)
Date
1845-12-21
Page
– (sequence 3)
Language
German
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411 zu bringen, und möglichst viele Gemeinden des Landes der Wohlthat einer solchen theilhaftig zu machen wünschten; so fand der Vorschlag des Hrn. Adolph Zimmern aus Heidelberg: einen Centralverein für das ganze Großherzogthum m’6 Leben zu rufen, allgemeine Billigung und Zustimmung. Am 28. August l. I. trafen daber die Ausschußmitglieder der beiden Vereine von Karlsruhe, Mannheim nebst den Hrn. Zimmern von Heidelberg und Hrn. Levi Breisacher aus Emmendingen in Heidelberg zusammen, um sich sowohl über die Mittel zu berathen, wodurch ein solcher Centralverein gebildet werden könne, als sich auch darüber zu verständigen, durch welche Schritte der zu gründende Verein die Verbesserung unserer jüdischen Zustände einzuleiten habe. Zn Beziehung auf den ersten Punkt kam man überein, nach einem in der Mitte des Landes gelegenen Orte, dem Städtchen Bühl auf den 20. Oktober eine Generalversammlung zu berufen, mittelst eines Circularschreibens an sämmtliche Gemeinden des Landes. Zn Beziehung auf den zweiten Punkt wurde bestimmt, der zu berufenden Versammlung sollten als Gegenstände ihrer Berathung vorgelegt werden, 1.) die Statuten des neuen Vereins, 2.) eine Petition um Gleichstellung der Juden mit den christlichen Staatsbürgern an die demnächst sich versammelnden Landstände, 3.) eine Petition an das Großh. Ministerium d. I. um Anstellung eines von dem Rabbinate Karlsruhe unabhängigen geistlichen Mitgliedes bei dem israel. Oberrathe und Besoldung desselben aus Staatsmitteln. Die Eingabe der lctztbenannten Petition mußte man mit Recht als den ersten wichtigsten Schritt zur Verbesserung unserer religiösen Verhältnisse erkennen und folglich auch ausführen. Denn, ohne die würdige Besetzung der geistlichen Stelle beim Oberratbe ist durchaus keine ersprießliche religiöse Reform in Baden nur denkbar, und müßen alle dahin abziclcnden Versuche von Vereinen scheitern. Dieß anerkannten selbst die beiden sehr würdigen Mitglieder des Oberratbes, die H. H. vr. Hochstätter und Ettlinger, vom Ausschüsse des Karlsruher Vereins, indem namentlich hervorgehoben wurde, daß, in Ermangelung des geistlichen Mitgliedes, die Angelegenheiten rein religiöser Natur fast ausschließlich dem Ressort des streng konservativen Hrn. Epstein anheim fallen, der bisweilen in wichtigen Sachen seinen Geistes- und Gesinnungsverwandten Conferenzrabbinen Traub zum Gutachten auffordert. Den reformistisch gesinnten weltlichen Mitgliedern ist sonach, beim besten Willen und Streben jeder Einfluß benommen, in Religionssachen ihrer Ansicht Geltung zu verschaffen. Ueberdies glaubten die Letzter« bisher ihren eigenen religiösen Standpunkt nicht als Maßstab für die Gesammtheit anwenden zu dürfen; denn da ihr Beruf dieser angehört, so kann auch nur deren Bcdürfniß und Standpunkt ihnen zur Richtschnur und Norm dienen. Es lag darum mit in der Absicht der zu berufenden Versammlung, die Bedürfnisse und Wünsche der Gesammtheit sich zum Bewußtsein und Verftändniß zu bringen, um die Maßnahmen der Behörde demnach bestimmen zu können. Ein wichtiges Moment bei der Besetzung der geistlichen Stelle im Oberrathe bildet die beanzutragende Lostrennung derselben von der Gemeinde Karlsruhe. Bei der eigenthümlichen Beschaffenheit dieser, großentbeils aus heftigen Gegnern jeder religiösen Neuerung bestehenden Gemeinde läßt sich unmöglich wie bisher üblich war, die Verwaltung ihres Rabbinats mit dem Dienste im Oberrathe fürder vereinigen, der Rabbiner, der beide heterogene Aemter übernähme, müßte entweder mit der Reform oder mit seiner Gemeinde brechen, wie dieß die Erfahrung auch zur Genüge bewiesen hat. Okncdieß dürfte das geistliche Mitglied des Oberraths, zumal in den ersten Jahren seiner Wirksamkeit hinlängliche Beschäftigung mit den allgemeinen Religionsangelegenheiten des Landes finden; denn es liegt in dieser Hinsicht noch Alles im Argen, wohl eristiren darüber viele einzelne Verordnungen, die aber noch zu einem organischen Ganzen verschmolzen werden müssen, wenn sie überhaupt Geltung gewinnen sollen. Noch besitzen wir keine allgemeine Synagogenordnung, kein geeignetes Religionslehrbuch, die Rabbinen entbehren einer genügenden Amtsinstruktion, die Prüfungen der Lehr - und Rabbinatskandidaten sind sehr mangelhaft u. a. m. Um zu beweisen, welcher Art der Oberrath, resp. Hr. Epstein die religiös - kirchlichen Angelegenheiten leitet, wollen wir nur an dessen neuesten Erlaß in Betreff der Feier des Geburtstages unseres Großherzogs erinnern, worüber ein schlichter Landmann mir die triftige Bemerkung machte: der Oberrath erhebt, wie billig den Geburtstag des Regenten zu einem Festtage und will ihn als solchen in der Synagoge gefeiert wissen, läßt aber dabet das nur an Werktagen übliche runn Gebet bestehen, das

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