Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 50 (14.12.1845)
- Date
- 1845-12-14
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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30 milie, die besonders ausgezeichnet im Unfertigen des Räucherwerks war (Schckalim 5, 1. Ioma 3, 11); nach ihr wurde deßhalb eine Zelle genannt, in der sie wahrscheinlich ihre Arbeiten machten und die eine von den drei äußern Priesterzellen war, in welchen Wache gehalten wurde (Thamid 1, 1. Middoth 1, 1). Hier sollte daber auch der Hohepriester die Nacht zubringen bis zum Anbruche des Tages. Die sonstigen Geschäfte der Zelle stehen damit in keiner weitern Verbindung, und auch die j. G. meint, man habe ihn dahin geftihrt, weil die Zelle nahe der scinigen gewesen *]10D1) (nfPH inD&bh; die b. G. hingegen setzt das Hinführen in diese Zelle mit deren sonstiger Bestimmung in Verbindung und glaubt, man habe ihn dort gelehrt, das Räucherwerk nach Vorschrift (3 M. 16, 12) die Hände voll aufzunehmen OTSn nö*6). Allein davon sagt die M. nicht eine Sylbe, und bereits während der ganzen sieben Lage beschäftigte er sich mit dem Räucherwerke (Mischn. 2), das er keineswegs zuzubereiten hatte, und eine Handvoll davon zu nehmen, dazu bedurfte es doch wahrlich keiner so großen Geschicklichkeit." Zudem der Ree. den ersten Satz dieser Stelle ganz wegläßt, so begreift man allerdings nicht, warum man den HP. denn gerade nach der Zelle AbtinaS geführt habe, wenn er nicht dort für eine besondere Verrichtung, zu welcher diese Zelle besonders gute Gelegenheit darbot, vorbereitet werden sollte, und das „daher" wird ganz unverständlich. Allein, wie ich bemerke, wählte man diesen Ort, weil er zu den äußern Zellen gehörte, zu denen, welche überhaupt zu den Wachen bestimmt waren, und dort sollten auch der HP. mit seiner Umgebung die Nachtwache abhaltcn. Die Wahl einer der äußern Zellen war auch, wie ich wieder (S- 15) bemerke, noch durch einen andern Umstand geboten; die Mitglieder des Synevriums ldie Alten des Beth-Din) nämlich begleiteten ihn bis dorthin und beschworen ihn dort, und diese durften nicht weiter in den innern Raum, der blos den Priestern zugänglich war, Vordringen. Daß die Mitglieder des Synedriums ihn beschworen, Nichts abzuändern, gehört mit zu meiner Auffassung der Stelle: denn hätten ihn die Mitglieder der Priesterschaft, die ihn nun empfingen, beschworen, so hätten sie blos dann sagen können, er solle Nichts abändern von dem, was sie ihm gegesagt, wenn sie ihm auch eine Mittheilung gemacht, und diese Mittheiluvg konnte denn vielleicht eine nochmalige über das Räucherwerk sein, obgleich es dann im höchsten Grade auffallend wäre, daß die M. davon nicht eine Sylbe sagt. Allein aus den Worten der M-, welche der Rec. gerade wegläßt, erhellt es unzweideutig, daß die Beschwörenden die Mitglieder des Synedriums waren. Denn nachdem es heißt: „sic beschworen ihn", heißt es dann: „sie entfernten sich und gingen weg", daß aber die Priester weggegangen sein sollten, dafür ist gar kein Grund vorhanden; ferner bezeichnen sich in der Beschwörung die Beschwörenden als „Abgesandte des Synedriums", wie sich die Priester nicht nennen konnten. Wenn nun die Mitglieder des Synedriums die Beschwörenden waren, so bleibt gar keine Möglichkeit, der M. die Meinung beizulegen, als habe der HP. nun nochmals, am Abend des Versöhnungstages selbst, wo man seine Aufmerksamkeit nicht mehr auf einen einzelnen Gegenstand hinlcnken wollte, sondern ihn im Allgemeinen seiner großen Aufgaben eingedenk zu erhalten bemüht war, die Lehre über die Aufnahme des Räucherwerkes empfangen; wenn die b. G. Dies dennoch behauptet, so ist sie blos durch die Zelle Abtinas und die Erinnerungen, die sich bei ihr daran knüpfen, irregeleitet. Zn der Thal weiß die j. Gem. von diesem neuen Unterrichte gar nichts, und wenn sie auch nicht die ganze von uns gemachte Ausführung angibt, warum man den HP. gerade in diese Zelle geführt, so ist ihre Bemerkung, dieselbe sei am Wasserthore und nahe an seiner frühern Zelle gewesen, offenbar eine Erklärung dazu. Der Rec. meint zwar (S. 663), die j. G. gebe mit diesen Worten „keinen Grund für des HPs. Verweilen daselbst an, sondern beschreibe blos die Oertlichkeit", eine Annahme, für reden Einsichtigen lächerlich, welcher weiß, daß die G., namentlich die kurze jerus., übersiüsfige Ortsbeschreibungen nicht macht, wenn Dies nicht gerade zur Aufhellung eines in Rede stehenden Umstandes dient. Allein, meint der Rec., die dab. G. (19 a u. 31 a), gebe dieselbe Ortsbestimmung an, und somit sei ja offenbar widerlegt, daß die j. G. sie als Erklärungsgrund angegeben. Doch hier zeigt sich recht die Flüchtigkeit und Unredlichkeit des Rec. Zn der bab. Gemara nämlich wird eine Baraitha angeführt, daß die erste Waschung, welche der HP. vorzunehmen hatte, nicht im g>eitigtl?um, sondern außerhalb desselben „am Wasserthore bei seiner Zelle" geschehe, und die Zelle Abtinas wird gar nicht genannt. Nun aber kennt die b. G. zwei Zellen, in welchen sich der HP. befand, nämlich die, in welcher er die vollen sieben Tage vorher war, die Zelle Parhedrin, und die Zelle Abtinas, und sie ist zweifelhaft, welche von diesen beiden nun am Wasserthore gelegen habe, entscheidet sich aber dahin, daß die Zelle Parhedrin dort gewesen. Nach dieser Darstellung der Sache hat diese ganze Ortsbestimmung auf die Zelle Abtinas gar keine Beziehung; das irDtfi6i> “pDDI nn»n heißt bei der bab. G. demnach: die Waschung und das Wasserthor war nabe an der für den HP. bestimmten Zelle Parhedrin. Ganz anders stellt sich die Sache in der jer. G.; da heißt es ausdrücklich: „Die Zelle Abtinas war beim Wasserthore, und sie war nahe an seiner Zelle," d. h. also die Zelle Abtinas war nahe an der Zelle Parhedrin. Also jer. und bab. G. sind im vollen Widerspruche, statt daß der Rec. die Worte der einen in der andern wiederfinden will! Das find Kunststückchen und Beweise von Gründlichkeit, wie man sie kaum selbst von ihm erwarten mag. — Thut Nichts, sagt der Nec., die bab. G. hat doch Recht und Geiger hat sie doch mißverstanden; ich nämlich sage; „dazu (eine Handvoll Räucherwerk zu nehmen) bedurfte es doch wahrlich keiner so großen Geschicklichkeit", nun aber sagt die G., dieses Geschäft sei gerade eines der schwierigeren gewesen. Ich will diese relative Schwierigkeit gelten lassen, aber ich habe ja unmittelbar vorher bemerkt, daß der HP. bereits sieben Tage auch darin schon unterrichtet worden ist, also wozu nochmals am Abende ihn zu diesem Behufe in eine andere Zelle abführen? Rabulisterei, und Nichts als Rabulisterei! Wer vor dem klaren Sinne seine Augen verschließen will, der mag es immerhin thun; uns mag er aber nicht zumuthen, ihn als den Hellsehenden zu betrachten und gleichfalls bei seinen Fehlern und Entstellungen die Augen zuzudrücken. Wir würden besser die wohlfeile Gelehrsamkeit, welche der Rec. in einer Anm. aus Maim. auftischt, mit Stillschweigen übergehn, wenn sie nicht einen neuen Beweis seiner Oberflächlichkeit an die Hand gäbe. Er'de-