Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 50 (14.12.1845)
- Date
- 1845-12-14
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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»7 Trotzdem aber, daß die Richtung und der Zweck der Rabbinen sie im Allgemeinen nicht zu einer selbstständigen Erklärung der Mischnah gelangen ließen, so konnte es doch nicht fehlen, daß wenn ein denkender Kopf die Behandlung der M. einmal zu seiner vor. züglichen Arbeit machte, er hie und da, wenn auch selten, von der Auffassung der G. abzuweichen sich gedrungen fühlte. So erging es daher auch Maimonides bei der Ausarbeitung seines Mischnah. Commentars, daß er zuweilen mit vollem Bewußtsein mit der G. in Widerspruch tritt, während er freilich später in seinem großen Cover, dem Mischnah-Thorah, doch wieder gewöhnlich der G. treu folgt, weil es ihm da um deren Resultat zu thun ist. Einige Beispiele mögen Dies erhärten. Bereits in meinen „Lesestücken" sind Beispiele angeführt, wo sich Maim. eine, wenn auch untergeordnete, Abweichung erlaubt, vergl. Nr. 2 S. 4 und Nr. 33 S. 65; jedoch gibt es noch weit schlagendere. Schabbath 7, bedient sich die M. des Ausdruckes: bu bb, „ein umfassender Grundsatz"; beide Gemaren finden den Zusatz von auffallend und suchen dafür eine Erklärung, die in j. G. damit gegeben ward: bru «IHK? ahnt nb ru»a n>yQ») bn by ,bn na»n» bau "lab pNH muy by, und damit ziemlich übereinstimmend die b. G. (68 a): lbn rvyQ» bvm nni' na» bm i»jij/ bru nnb »iba nura» lbi -ainaa pa »Pna pa rrn rr na» xn'X -Qinoa, also der Zusatz des bin steht nach der G. deßhalb, weil hier wirklich ein umfassender Grundsatz aufgestellt wird, der mehr in sich schließt als bei einem ähnlichen Falle. Maim. hingegen erklärt diesen Zusatz, weil die Strafart beim Sabbathe, die Steinigung eine schwere sei: ni»n 222 brd bbl ">2X nr 222 n^pDa «in» p»Jiy "ik»d man »Jiy na». Die Erklärung des Maim. ist hier allerdings nicht richtiger als bieder Gem., aber jedenfalls weicht er von ihr ab, was schon Samuel Edels (Jtfttinoi) in seinen Glossen auffallend ist (Zu Schebi'ith 7,1 folgt er der G.) Khetuboth 13, 10 heißt es, nach einer Meinung könne die Frau nicht einmal genöthigt werden, aus einer schlechten in eine gute, schöne Gegend und Wohnung zu ziehen und als Grund wird hinzugefügt: pia ns\"l nun» 222; diese etwas dunkeln Worte haben nach beiden Gem. den Sinn, daß das Wegziehen aus einer Wohnung , an die man sich gewöhnt habe, in eine andere, und sei Samekh kein Dagesch habe, während im Nifal dasselbe mit Dagesch stehen müsse (das. 18 a), und ebenso müsse (1.50?. 41,38) Fut. Kal sein, da im Prät. Nifal ein Pathach stehn müsse (das. 23 a). Welche Kritik sie in der Auffassung der Eigenthümlichkeit der Mischnahsprache bewähren, mag auch ein Beispiel darthun. Zch habe in meinem „Lehrbuche" tz. 3, Anm. 1, S. 6 darauf hingewiesen, daß schon Sifra auf einen Unterschied zwischen der Bibel- und Mischnahsprache aufmerksam geworden, indem in jener männlich sei, während es in dieser weiblich ist und drückt er Dies zu 3 M. 27, 21 mit den Worten aus: EHTpn p»b "DT p»t> »np m»n» "MD 5 die Thoß. in ihrem Bibelcom. z. St. (Da'ath Sekenim 63 d) verstehen diese Aeußerung nicht und nachvem sie ihre Verwunderung über diese ihnen überflüssig scheinende Bemerkung geäußert *pT>7) /("dt psb oipo ba "ou rn»n purp vh Ql 7»7T2^> 'q folgt eine Erklärung, die des Rec. würdig wäre. diese auch in jeder Beziehung vorzüglicher, der Gesundheit nachrherlig sein könne, weil die Veränderung der einmal angenommenen Lebensart den Anfang zu Krankheiten bilde. Maim., der diese Erklärung wohl nicht mit dem Worte p"P2 in Uebereinstimmung zu bringen wußte, erklärt die Stelle wirklich anders, er meint, das Beziehen einer schönen Wohnung veranlasse die Frau, auch andere Einrichtungen zu treffen, die dieser neuen Wohnung entsprächen, was sie vielleicht vermeiden wolle, und er gibt diese abweichende Deutung mit dem vollen Bewußtsein, daß sie abweicht. Seine Worte lauten: naw 6 nwn nan »paai »2 na pT2 '*51 'Ql D"»na; ja er nimmt diese Erklärung auch in Mischna Thorah mspn 13, 18 auf: bab nanu *rn» 222 nrQ yia xbi miyDi nbp 73 rmn «>» na r©»n m:a nosy prob Nisfim B. Rüben im Com. zu Alfasi und Vidal de Tolosa in Maggiv Mischnah z. St. haben diese^lbweichung gefühlt, aber den Mischnah- Commentar zu wenig beachtet. Ohne noch andere unwichtige Stellen hier anführen zu wollen, verweise ich blos noch auf seine abweichende Erklärung zu Nivdah 3, 6 u. 7 (die schon Lippmann Heller bemerkt), der er jedoch im Mischnah Thorah HNQ Q'DN 10, l'l leine weitere Folge gibt, und hebe noch eine Stelle besonders heroor, in welcher Maim. eine bewußte Abweichung sich erlaubt, welche Lippmann Heller gleichfalls zu einer merkwürdigenAeußerung veranlaßte. Rasir 5,5 nämlich heißt es: nn» “IOK piD 83 TW “P"I3 pabö l'Ti ♦ ♦♦♦21b nTpswTUunn narr nnrtl 21b ht» tu 2nn pro Nb tu 2\x nnaiN* bn n»a? p»u pa onaiN \va» rr>a ♦ tu uno nnx px “iaiy p2-ia qt inan i2”pro vbv '2 Die beiden Gemaren fassen diese Stelle nun so auf — wie die Thoßafoth es ganz richtig auf deren Standpunkt erklären — : „Wenn einige Personen zusammengehn, und ein Anderer kommt ihnen entgegen, nun sagt Einer aus der Gesellschaft: ich will ein Nasiräer sein, daß dieser N. ist—d. h. ich behaupte zuversichtlich, daß der Entgegenkommende diese Person ist und ich thue darauf hin ein Nafiräatsgelübde —, der Andere aber sagt: ich will ein Nasiräer sein, daß dieser nicht N. ist, so bestimmt die Schule Schammai's, daß beide Nasiräer find — weil sie auch eine irrthümliche Weihe als bindend anerkennt —, die Schule Hillels hingegen, daß nur derjenige Nassiräcr ist, dessen Worte nicht bestätigt worden, während nach R. Tarfon keiner von ihnen Nasiräer ist." Offenbar ist die Entscheidung der Hillel'schen Schule nach dieser Auffassung ganz widersinnig; wie sollte gerade das Gelübde, dessen Bedingung und Voraussetzung nicht in Erfüllung gegangen ist, gehalten werden müssen und das, dessen Voraussetzungen eingetroffen sind, keine Gültigkeit haben? Beide Gemaren corrigiren daher dre M., es müsse nämlich statt vbv '2 heißen: man I2"pm» '2, so daß nach Hillel's Schule nur der Nasiräer sei, dessen Worte bestätigt worden. Das Verfahren ist einfach, aber gewaltsam. Mit Recht schlägt daher Maim. einen andern Weg ein, und er erklärt die M. folgendermaßen: Wenn Jemand zweien Personen entgegenkömmt, und einer von diesen sagt: ich will ein Nasiräer sein, wenn dieser N. ist — d. h. ich behaupte, daß er nicht N. ist, ich will mich mit dem Nafiräergelübde bestrafen, wenn er es ist —, der Andere umgekehrt, so ist nach der Schule Hillel's derjenige ein Nasiräer, dessen Behauptung sich nicht bewahrheitet hat, weil er ja eben nun denn auch das Rasaräat zu übernehmen sich anheischig