Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 50 (14.12.1845)
- Date
- 1845-12-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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404 daß es den Leviten gegeben werde und wir geben es den Priestern." Kann auch unter solchen Umstanden, wo die Anwendung des Gesetzes gesetzlich unmöglich ist, von keiner Abschaffung im eigentlichen Wortsinne Rede sein, so könnte man doch beide Beweisstellen zu einem Dilemma combiniren und daraus folgern: entweder ist die Personalveränderung eine gesetzlich unzulässige und sie durfte nicht stattfinden, oder sie ist gesetzlich zulässig und das Dankgebet durfte nicht abgeschafft werden. Allein im Grunde beweist dies gar nichts. Denn ist es auch, wie Maimonid. im Mischnah-Commentar zur St. richtig bemerkt, nicht gegen die Schrift gehandelt, den Zehnten dem Priester zu geben, so bezieht sich das vorgeschriebene Dankgebet »,& rnru doch nur ausdrücklich auf den Fall, wenn der Levite den Zehnten erhalt. Zm Gegentheil ist diese Abschaffung des Dankgebetes ein sicheres Zeugniß von der engen Anschließung an den Buchstaben des Gesetzes, und wäre dieses dem Geiste nach aufgefaßt worden, so durfte man das Dankgebet nicht wegen des Mangels buchstäblicher Anwendung desselben abschaffen, sondern mußte es vielmehr seiner geistigen Anwendbarkeit nach mit Umänderung des P in pn sprechen, da der geistigen Auffassung zufolge Gott nicht weniger Dank verdient, daß er unsere Erndte gesegnet und uns in den Stand gesetzt, den Zehnten denen zu geben, welche keinen eigenen Acker haben, wenn ihn der Priester bekömmt, als wenn der Levite ihn bekäme. Dieses Verfahren ist ächt rabbinisch, engherzig an den Buchstaben sich anklammert, wie man nach ähnlichem rabbinischen Gesetz Gott nur dann für die genossene Speise zu danken verpflichtet ist, wenn sie aus gewissen Getreidearten besteht, nicht aber wenn man mit Fleisch oder sonst wohlschmeckenden Früchten , die nicht zum Ruhme des gelobten Landes gehören, sich gesättigt hat. Diese letztere Beweisstelle findet sich auch in der schönen Schrift des wackern Grünbaum. (Zustände und Kämpfe rc. S. 15). „Der Hohepriester Johannes Hyrkan," sagt er das. mit Hinweisung auf gedachte Stelle, „hat... viele Anordnungen getroffen, und darunter solche.... welche selbst mosaische Gebote aufhoben, weil sie für seine Zeit ihre Bedeutung verloren." Welche Bewandniß cs mit dieser Aufhebung habe, und wie das fragliche mos. Gesetz seinem geistigen Inhalte nach für jene Zeit ihre Bedeutung verloren hatte, ist gezeigt wordm. Und auf solche Beweise stützt die historisch sich nennende Schule ihre Behauptung, daß das talmudische Judenthum das Gesetz in unserem Sinne fortgebildet habe! *) — Ferner: 2. Mos. 12, 2 ist anbefohlen, das Jahr mit Nissan anzufangen, die große Synagoge verlegte den Jahresanfang auf den ersten Tag des Tischri." Dieser Beweis gehört Joseph Aldo zu, der (Jkkarim 3, 16) hieraus zu folgern sucht, daß manche mos. Gesetze nur den Charakter der Zeitlichkeit haben und darum verändert werden dürften. Allein auf dem Standpunkte der Tradition reducirt sich dieser Beweis auf nichts. Der Ausspruch der Mischnah: oyE^rutwi *MnntsTDin*o wird auf diesem Standpunkt nicht als eine spätere durch die Männer der großen Synagoge geschehene Abänderung des mos. Gesetzes angesehen, sondern in dieses zurückgedeutet und als von diesem uranfänglich festgestellt betrachtet, daß Nissan nämlich als die Erlösungsepoche für gewisse Angelegenheiten der erste Monat des Jahres und Tischri als die Epoche der Weltschöpfung wieder für andere der Jahresanfang sein soll. S. Mechilte Bo. F. 2 b. (Ed. Amsterdam): pyp pn'1? u*skm;d D’jtS'b ^... D’bntn ü'zhnb onnn!? em-> (vrgl. Rosch Haschanah 8, s) Sind wir auch überzeugt, daß die Geschichte diese That vollbracht hatte, ehe der Talmud für ihre biblische Begründung sorgte, so kann diese doch nicht dem Talmud als Verdienst angerechnet werden, da er kein Bewußtsein davon hatte, daß wirklich eine Veränderung vorgegangen sei, die er entschieden verworfen hatte. Allein auch abgesehen bjcrvon ist diese Reform an und für sich nicht von Belang, um das Princip der Fortbildung zu erweisen. Mose Ben Nachman, der in Sachen der jüd. Orthodoxie gewiß von Niemand als Gewährsmann zurückgewiesen werden wird, billigt dieselbe und sucht sie durch Jeremias 23, 7 zu rechtfertigen. Nach der talmudischen Auffassung dieser Stelle. nra!?ö nojw «nnp tfri-r noipoo onso nx'L' ipyrw 4fr fr bsö Dns» rik'L'i **) hat es mit dieser Reform *) Beide Herren haben indeß diesen Beweis aus Zunz g. V. S. 45 entlehnt, der das. den Satz hinschreibt: „Merkwürdig ist es, daß Hyrkan schon gewisse Vorschriften des Deuteronomiums abgeschafft hat", woselbst in einer Note «tauf Mischnah Maaser schem c. 5 Ende hingewiesen wird. Die Zunz'schen Beweisführungen , wo sie das Gebiet der Halacha berühren, find nur mit Vorficht zu gebrauchen. **) Berachoth 12 b.