Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-12-07 · Heft 49 (7.12.1845) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 49 (7.12.1845)
Date
1845-12-07
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2566751-2566964-2567013--1733-2569540
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

390 Geschichte des Tages. Neu« Beschlüße der Derliner Neformgerlossenschaft. 8. Berlin d. 20. Okt. 1845. Vor einigen Tagen luden die Bevollmächtigten der Reformgenoffenfchaft deren Mitglieder zur vierten Generalversammlung ein um über folgende Anträge berathen zu lassen. 1) Die Versammlung erklärt, daß die für den Gottesdienst, am Neujahrs- und Versöhnungsfest von den Bevollmächtigten und Repräsentanten getroffenen Bestimmungen den Wünschen der Genossenschaft entsprochen haben. 2) Die Versammlung beschließt, daß der am 4. Juni d. I. beschlossene regelmäßige Gottesdienst nach denselben Principien möglichst bald ins Leben gerufen werde; und allwöchentlich zweimal an jedem Sonnabend und Sonntag statt finde. 3) Jedes Mitglied der Genossenschaft sichert auf 2 Jahre zur Bestreitung der laufenden Ausgaben vom 1. Oktober c. ab einen freiwilligen jährlichen Beitrag zu, welcher nach Belieben des Mitglieds quartaliter, halbjährlich oder jährlich einzuziehen'ist. 4) Die Versammlung beschließt, dem vr. Stern vom I.Octvber c. an, vorläufig aus zwei Jahre ein fixes Gehalt zu bestimmen, damit er in den Stand gesetzt werde, seine Thätigkeit auch ferner den Zwecken der Genossenschaft zu widmen. Mittwoch als am 19. d. Mts. fand nun die Generalversammlung im englischen Hause statt unb daS Resultat war, um es kurz zu sagen, daß die Versammlung nach längerer Diseussion alle vier Anträge in der gestellten Fassung mit entschiedener Majorität genehmigte. Ich übergehe die Details der übrigen Punkte als von keinem besondern Interesse um mich bei Nr. 2 etwas zu verweilen, welches offenbar der wichtigste Gegenstand der Berathung war. Hr. Canv. Schwarz stellte das Amendement: daß auch am Sonntage ein Gottesdienst angeordnet werden möge, aber mit einer vom Sabbatgottesdienste verschiednen Liturgie, damit man uns wie er sagte mit Recht Sonntagskinder nenne. Für dasselbe stimmten namentlich die Hern. vr. Wiener und Behr. Er habe Nichts dagegen, sagte ersterer, daß Sonntag Gottesdienst statt finde, damit denjenigen, welche den Sonnabend nicht feiern können oder wollen, Gelegenheit geboten werde, ihr religiöses Bedürfnis beftiedigen zu können. Allein dem Sonntag gleiche Rechte wie dem Sonnabend einzuräumen, das überschreitet die Competenz der Versammlung; 2) Wird die Versammlung nicht zwei Ruhetage einsetzen wollen, eine Einrichtung, die wenigstens in den bisher bekannten Religionen unerhört ist; 3) wäre eine solche Gleichsetzvng des Sonntags mü dem Sonnabend einer Verlegung des letzteren auf den erste«» gleich, und dies wäre eine Nachäffung des Christenthums, deren wir uns nicht dürfen zu Schulden kommen lassen. Denn es sei ja bekannt, vaß die Christen bis zum 4. Jahrhundert de» Sonnabend als ihren Ruhetag feierten und daß erst das Coacil zu Nicäa im Jahre 325 n. Chr. denselben auf den Sonntag als auf den Auferstehungstag Christi verlegte. Glauben wir nun nicht an die Auferstehung Christi, so können wir auch dem Sonntag keine religiöse Weihe beimeffen, und noch weniger gleiche Rechte mit dem Sonnabend einräumeu. Daher müsse er dem Amendement beitreten. In ähnlicher Weise sprach sich Hr. Dr. Behr aus: Die Versammlung scheine ihm mehr merkantilische als religiöse Zwecke im Auge zu haben. Der Sonnabend sei von jeher im Judenthume gefeiert worden und man könne, ohne Halbheit und Inkonsequenz, dem Sonntag nicht gleiche Ebre zugestehen. Oder wolle die Versammlung den Sonnabend auf den Sonntag verlegen, so soll sie nicht länger nach zweien Seiten hin hinken, sondern dies entschieden aussprechen, wodurch sie aber, feines Erachtens den Boden des Judenthums, auf welchem sie bisher gestanden, gänzlich verlassen würde. Gegen diese Anfichten erhob sich Hr. vr. Stern und erklärte: daß die Bevollmächtigten weder die Absicht haben können, den Sonnabend über den Sonntag zu setzen, weil ja eine spätere Synode denselben gänzlich abbringen und ans den Sonntag verlegen könnte!! noch auch dem Sonntag vor dem Sonnabend einen Vorzug zu geben, sondern beide sollen bis auf weitere Bestimmung gleiche Anerkennung und Heiligung genießen. Für diese Gleichstellung, ja für gänzliche Verlegung ließen sich noch mehrere Stimmen vernehmen. Ein Herr machte geltend, daß wir ja eigentlich gar nicht wüßten, welches der Schöpfungstag und daher auch nicht, welches der siebente Tag sei. Ein Anderer erzählte: daß sein Bruder als Deputirter von Lübeck nach Frankfurt a. M. gesandt, daselbst mit einem hochgestellten Beamten über die Emancipation der Juden zu sprechen Gelegenheit hatte und dieser habe ihm versichert: wem» die Juden nur erst den Sonnabend abschaffen wollten, so wäre das größte Hinderniß beseitigt!! Und solchen Gründen mußte das Amendement weichen! — Ueberhaupt ist der Eindruck, den diese Generalversammlung im Vergleich zu den frühern auf die Zuhörer machte kein sonderlich günstiger zu nennen, da viele Mitglieder sowohl mit der Art und Weise, wie die parlamentarische Diskussion vorzüglich an jenem Abend von dem Vorsitzenden, Hrn. vr. Stern, geleitet wurde, als auch mit dem Ergebniß der Debatte unzufrieden find und wie ich glaube, mtt vollkommenem Recht. Die vorgeschriebene Ordnung der Debatte ist nämlich die, daß die etwaigen Redner bei Eröffnung der Versammlung ihre Namen in die vom Sekretär zu führende Liste einttagen lassen, um dann in der Reihesolge ihrer Anmeldung vom Vorsitzenden zum Sprechen aufgerufen zu werden. Diese Ordnung nun,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.