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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-12-07 · Heft 49 (7.12.1845) · page 6

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 49 (7.12.1845)
Date
1845-12-07
Page
– (sequence 6)
Language
German
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39S nicht still, werden von der Geschichte fortwährend verändert; doch wird der Bürger, der selbstthätig in die Gesetzgebung verändernd eingreifen will, nicht mit dem Berufen auf das von der Geschichte — die ein Gleiches thue — ihm verliehene historische Recht und daß sein Thun nur ein geschichtliches sei, sich schützen können und durch eine aus dem innern Verständniß der speziellen geschichtlichen Thatsachen und der aus diesem hervorgehenden Rothwendigkeit der Reform fließende höhere Autorisation sich legitimiren müssen. Man mag die Sache drehen und wenden wie man will, so ist ein principloses Rcforwiren, welches für seine höhere Berechtigung keine andere Gründe anzuführen weiß, als entweder, daß der Talmud ohne von dem Gegensatz, der zwischen seiner Reform der Bibel und dieser obwaltete, ein klares oder auch nur unklares Bewußtsein gehabt zu haben, die Bibel reformirte, und daß wir mit vollem Bewußtsein des Gegensatzes gleichfalls reformiren dürfen; oder daß der Talmud dieses Gegensatzes sich bewußt, denselben aber durch Zurückfübrung seiner Reform auf die Quelle göttlicher Tradition zu lösen suchte; oder endlich, daß die Geschichte die von ihr bewirkten Reformen uns als berechtigende Thatsache übergibt, vor einem höheren Forum der Geschichte entschieden abzuweisen. Suchen wir aber den Grund der Reform in unserem eigenen Innern, in den Strömungen des Zeitbewußlseins, welches einerseits eben so den vollen und entschiedenen Gegensatz mit der gesetzlich theokratischen wie mit der talmudischen Grundanschauung offen auszusprechen sich nicht scheut, als es andererseits mit dem höbern biblischen Geiste in voller Uebereinstimmung sich weiß, so sehe ich nicht ein, warum man den Vorwurf der Ungeschichtlichkeit wie ein Gespenst fürchtet, da ein solcher nur von einer geschichtswidrigen Auffassung des Jndenthums gemacht werden kann, von einem liefern historischen Verständniß hingegen abgewieseu werden muß. Wohl muß man auf diesem Standpunkte mit dem Talmud brechen, seine Mißgestaltuugeu, mögen sie Jahrtausende einem uahistorischen, hinter der Bewegung und Bildung der Zeiten zurückgebliebenen Geschlechte genügt haben, müssen aus dem religiösin Leben für immer verabschiedet werden. Allein was thuts? besser ein offener Bruch als ein innerlich gelöster und äußerlich schlecht gekitteter Zusammenhang. Das talmudische Zudenthum, so sehr es das biblische umbildete und veränderte, hat doch mit diesem, und zwar mit der niedern gesetzlich theokratischen Anschauung desselben, einen gemeinsamen tzebensboden, ein gemeinschaftliches Lebensprincip. Die höhere, prophetische Anschauung ist in ihm nicht zum Durchbruch gekommen, vielmehr ist es, wie schon oben angedeutet, eine Jncarnation der niedern, eine auf Stammesunterschied basirte Religion des Leibes. Es bewegt sich das talmudische Judenthum mit dem gesetzlichen auf gemeinschaftlicher Grundlage. Von einer Umbildung und Fortbildung kann hier nur insofern die Rede sein, als es dasselbe Grundprincip in verschiedenen Zeiten und veränderten Verhältnissen und durch umgestaltete Formen erhalten und retten konnte. Wenn man auf diesem Standpunkt von dem Boden der positiv historischen Fortbildung spricht, so hat dies den Sinn, daß man auf dem positiven Boden des Partikularismus sich bewegend , im Interesse seiner Erhaltung in den verschiedenen Zeiten seine äußeren Formen wechselte. Im talmudischen Judenthum ist, wie ich sie anderswo bezeichnen, eine Kreisbewegung, die um einen und denselben Mittelpunkt sich drehet und denselben nie verläßt, eine O s c i l l a t i o n. Wenn die Formen im Judenthume wechselten, so standen sie immer in lebendiger organischer Wechselwirkung mit dem Grundprincip, mit dem Urbodeu, der sie gezeugt und trägt. Die historischen Bildungen und Gestaltungen des talmudischen Judenthums sind immer ans diesem Gesichtspunkt zu betrachten und zu erklären. Die Schwingungen, der Formenwechsel veranlaßte nicht das Princip an sich, sondern die äußern Zeitverhältnisse, diese, indem sie es bedrohten, nöthigten es, die Formen zu wechseln und in Bezug auf diese seine organische Reproductionskraft immerfort anzustrengen und seine Zeugungsfähigkeit zu entfalten. Hätte das talmudische Judenthum sich in einem Winkel der Erde -abschließen und jedem Einfluß von Außen den Zutritt verwehren können, es würde in sich selbst keine Veranlassung gefunden haben, die Form zu wechseln und der Geschichte einen bildenden Einfluß zu gestatten, was ihm übrigens, da es in der Natur der Sache liegt, nicht als Mangel anzurechnen ist. (Schluß'folgt.)

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