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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-12-07 · Heft 49 (7.12.1845) · page 5

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 49 (7.12.1845)
Date
1845-12-07
Page
– (sequence 5)
Language
German
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397 batten, liegt keine Berechtigung für eine andere Zeit, die sich des Reformirens resp. der Abweichung von der Bibel, deren Heiligkeit und Göttlichkeit man voraussetzt, bewußt ist. Wer sich erlaubt, mit vollem Bewußtsein von den biblischen Vorschriften abzuweichen und keinen anderen Grund zur Rechtfertigung für sich hat als den, daß auch der Talmud im vollen Glauben an die Bibel und in geglaubter Uebereinftimmung mit derselben von ihren Vorschriften abwich, der sucht auf unehrliche Weise sich selbst und Andere zu tauschen, und wer gar ein solches Verfahren mit dem Namen historische Berechtigung zu Ehren bringen will, der hat von ihr keinen klaren Begriff. Wir wollen doch wahrlich nichteinen elenden Mechanismus gut heißen und ohne uns mit dem biblischen Geist klar auseinander gesetzt zu haben, bessert Gesetze und Vorschriften deshalb außer Kraft und Verbindlichkeit für uns erklären, weil das talmudische Zeitalter den biblischen Geist mißverstanden und in Folge einer verschrobenen falschen Interpretation alle seine Thätigkeit im Buchstaben der Bibel enthalten glaubte, und diese Erklärung noch dazu eine historische Berechtigung nennen und uns einbilden, wir stehen auf dem Boden des positivhistorischen Zudenthums. Oder meint man, der Talmud habe bei seinen enormen Abweichungen von der Schrift ihrem natürlichen Sinne nach sich nicht auf seine Bibel- Interpretation gestützt, habe vielmehr ein deutliches Bewußtsein mit einer nüchternen Bibelerklärung gehabt, habe aber seine ganze Reformthäligkeit aus der Quelle einer göttlichen Tradition geschöpft und dieselbe nur deshalb auch an den Buchstaben angelehnt, um einerseits für dieselbe Erinnerungsbelege, eine Art Mnemosyne zu besitzen, andererseits die Fülle des göttlichen Wortes auch äußerlich darzustellen: nun so haben wir um so weniger Recht uns auf den Talmud und dessen Fortbildung des Zudenthums zu berufen und ein historisches Recht, gleichfalls zu resormiren, darauf zu gründen, da wir einerseits an jene Tradition nicht glauben, andererseits für unsere Reformwerke keine Tradition haben, mithin keine höhere Berechtigung besitzen. Oder will man über alle diese innern Triebfedern der Geschichte die Augen gewaltsam zudrücken, nnd nur die reine nackte Thatsache im Augenpunkte festkalten: das Judenthum ist nie stillgestanden, hat unaufhörlich sich verändert, fortgebildet; dieses ist unleugbare, geschichtliche Thatsache; wer es für stabil hält, wer seine Fvrtbildnngsfähigkeit lengnet, den straft die Geschichte Lügen. Die größten Veränderungen im Judenthume hat das talmudische Zeitalter bewirkt. Das biblische Zudembum mit dem talmudische« verglichen, sehen einander wie zwei wildfremde Gestalten an, ohne sich zu erkennen. Deshalb berufen wir uns namentlich auf das talmudische Judenthum; ob es mit oder ohne Bewußtsein die Bibel reformirt, gilt uns gleich, genug, die Geschichte redet für uns. Also frisch darauf los, wir stehen auf dem Boden des positiv-historischen Judenthums; das Positive, das ist die Bibel, deren Gegensatz, das ist das Historische. Die Geschichte hat auf deni biblischen Boden stehend und ohne ihn zu verbessern, die Bibel reformirt, also auch wir auf dem positiven Boden der Bibel stehend, wollen die Bibel reformiren. Aber, frage ich, folgt aus der Prämisse: weil die Geschichte die Bibel reformirt, auch die Consequenz: daß wir die Bibel resormiren dürfen? Rein, mein Herr, diese Schlußfolge ist unrichtig. Was die Geschichte gethan, hat die Geschichte zu verantworten, was wir thun, müssen wir verantworten. Wenn die Geschichte reformirte, mußte sie einen Grund dazu gehabt, wenn wir resormiren, müssen wir einen Wedjtfer* tigungsgrund dazu haben. Rur wenn wir die Gründe der Geschichte erkannt haben, dann können auch wir auf diese gestützt, aus gleichen Gründen eine gleiche Berechtigung deducireu, nicht aber wenn wir diese nicht kennen, oder weil sie für unser Thun nicht genügend erscheinen, über sie die Augen zudrücken und an die nackte Thatsache der Geschichte uns halten. Nackte Thatsachen aber, deren innerer Grund nicht erkannt ist, sind keine Geschichte, sind Zufall, können dem, der sie nachahmen will, kein historisches Recht verleihen. Alles was aus jener Prämisse mit Richtigkeit gefolgert werden kann, ist: weil das Judenthum nie still gestanden, weil die Geschichte es fortwährend verändert und fortgebildet hat, wird es auch ferner nicht stiüstehen, wird die Geschichte auch ferner es verändern und fortbilden. Sobald aber wir selbst als moralisch zurechnungsfähige Menschen in die Verhältnisse eingreifen und das Judenthum verändern wollen, werden wir nach unserm Recht nach unserem Grunde gefragt, welches aber nur in unserem Bewußtsein, daß wir von dem biblischen Geist selbst dazu autorisirt sind, und in dem innern Verständniß der geschichtlichen Thatsachen gefunden werden kann. 1 Auch die Gesetzgebungen der Staaten und Völker steheu

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