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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-12-07 · Heft 49 (7.12.1845) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 49 (7.12.1845)
Date
1845-12-07
Page
– (sequence 3)
Language
German
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ttyum, d. h. der Anerkenntniß seiner Wahrheiten zu gewinnen und zu erhalten, müssen sie im Jüdemhum erzogen, in seiner Lehre unterrichtet werden, und wenn dies geschehen, wenn die Jugend die Wahrheit des Zudenthums sich angeeignet und mit sittlich freier Ueberzeugung im Geiste und Herzen zu derselben sich bekennt, dann soll sie dies Bekenntniß mit einer sittlich freien Thatfache bekunden, d. h., es öffentlich aussprechen und mit diesem Ausspruch auch das Gelübde der Ueberzeugungstreue, das, wovon sie in innerster Seele durchdrungen ist, auch mit Mund und That vor aller Welt zu bekunden, verbinden. Hier haben wir also die Confirmation in ihrer wohlbegründeten Bedeutung, die für die Religion des Geistes eine eben so sinnige Form ist, als die Beschneidung für die Religion des Leibes. Die unverständige Orthodorie sieht in der Confirmation nur ein leeres Schauspiel, die Reform erblickt in der Beschneidung aber wohl dies und noch mehr, ein blutiges Trauerspiel. — Und diese Confirmation ist keine blose Nachahmung des Christenthums, sondern ein selbstständiges Produkt der Geschichte der Gegenwart. Wie der Talmud von der Vorsehung kann man von dem vorsorgenden Geist der Geschichte sagen, daß er naÄ ns«n DHpo mit dem Heilmittel der Wunde zuvorkommt. In dem Walten der Geschichte lag es lange schon offenbart, ehe noch eine Spur davon im Leben sichtbar geworden war, daß die Beschneidung wohl der alten nieder» aber nicht der neuerwachenden höhern Anschauung Zusagen wird und sich derselben, sobald sie ins Leben treten wird, entfremden werde. Von der andern Seite bedarf auch diese einer Kräftigung im Gemüthe an sich, wie einer Einwirkung aufs Leben. Der Geist der Geschichte war im Stillen schöpferisch thätig und in dem Maße als der Kampf gegen die Beschneidung wächst, gewiktnt die Confirmation an Verbreitung und Anerkennung, ein sicherer Beweis ihrer einstigen Bestimmung, die Befchneidung, wenn sie erst als ein erstorbener Zweig aus dem faulen Stamme allgemein erkannt sein wird, von der tiefen Wurzel des reinen geistigen Judenthums gänzlich abzulösen und sie durch ein aus jener Wurzel entsprungenes und organisch aus ihr berausgebildetes neues Leben zu ersetzen. — Ich kehre wieder zu speciellen Aeußerungen Ihres Sendschreibens zurück, in welchem auch Sie jener historisch sich nennenden Schüfe und deren principlosen Halbheiten sich anschließen. Auch Sie vermeinen im talmudischen Judenthume Reformen zu finden, die Sie den Talmud im Lichte der geschichtlichen Fortbildung des Zudenthums erblicken lassen, und wollen auf diese die historische Berechtigung der Gegenwart, das Judenthum zu reformiren oder fortzubilden, begründen. Ich kann diese Ansicht nicht anders als einen großen, auS Principlosigkeit geborenen Jrrthum bezeichnen^ Reformiren auf den Grund des Zudenthums heißt: biblische Gesetze und Vorschriften außer Verbindlichkeit für eine fortgeschrittene Zeit erklären, und zwar mit vollem Bewußtsein sie außer Verbindlichkeit erklären, mit derjenigen sittlichen Ueberzeugung, daß der Geist der Bibel selbst unser Thun und Vornehmen billige, daß wir in seinem eigenen Aufttage handeln, daß er selbst, wenn er noch jetzt schöpferisch unser Leben gestaltete, ganz eben so wie wir verfahren sein würde, daß wenn wir auch im offenbaren Gegensätze mit dem wörtlichen Inhalte und geistigen Zusammenhänge der Gesetzgebung, doch in vollkommener Ucbereinstimmung mit dem Geiste des Gesetzgebers uns befinden. Das Princip solchen Reformirens muß in dem Boden unseres Bewußtseins ruhen, daß wir den höheren Geist der Gesetzgebung in seiner Totalität nach den ursprünglich ihn bewegenden sittlich religiösen Zwecken genügend erkannt und erforscht haben, und es darf kein Zweifel in uns aufkeimen, daß wir trotz des augenscheinlichen Gegensatzes mit dem geschriebenen Gesetze dennoch im Aufträge seines eigenen Geistes handeln. Die Spur einer solchen Reform findet sich aber im Talmud nirgend angedeutet, mit Bewußtsein eines Gegensatzes zur Bibel, zum geschriebenen Gesetze, durfte der Talmud nie und nimmer reformiren. Die Reformen, die im Talmud Vorkommen und die man historische Fortbildung nennt, sind im Talmud dadurch gerechtfertigt, daß sie mit dem wörtlichen Inhalt der Bibel übereinstimmen oder gar den Inhalt derselben ausmachen. *) Da wir dieses *) Die vortrefflichen Arbeiten Geigers über das Berhältniß des natürlichen Schristfinnes zur talmudischen Schriftdeutung in seiner Zeitsch. für wiffensch. Theol. V. S. 53. ff. u. S. 234 ff. find bis jetzt weder in ihrem wissenschaftlichen Interesse an fich als eine mit gründlicher Gelehrsamkeit durchgefiihrte Anficht noch in ihrer Beziehung zur Reform, für welche sie eine breite Grundlage darbieten, nach Verdienst gewürdigt worden. Hrn.

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