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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-11-30 · Heft 48 (30.11.1845) · page 6

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 48 (30.11.1845)
Date
1845-11-30
Page
– (sequence 6)
Language
German
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300 gesprochen sich findet: nur die Juden allein können in den Himmel, die andern Völker müssen zur Hölle wandern. Zndeß betrachte ich diesen Glauben als eine Wahrheit, die die Geschichte des Zudenthums diesem gewonnen und einverleibt, und zwar als ein solches Produkt der Geschichte, welches sie nicht aus dem gesetzlichen Bewußtsein, nicht ans der politisch - nationalen Anschauung und nicht aus dem theokratisch - partikularistischen Princip heraus entwickelte, sondern als solches, welches aus rein religiösen Vorstellungen von Gott und aus dem Nachdenken über die Natur des Menschengeistes sich hervorgearbeitet und wenn auch nicht aus dem Zudenthume entstanden, doch von ihm ausgenommen worden ist. Zudem ich zu diesem Glauben mich bekenne, füge ich zu dem einen Moment des Positiven auch das andere des historischen hinzu und bekenne mich zu dem Princip des positiv-historischen Iudenthums. — Das s. g. jus talionis, der gesetzliche Begriff der Vergeltung ist von der Geschichte zu einem höher« und richtigern verwandelt worden, und haben wir diese Thätigkeit der Geschichte wartich nicht dem gesetzlichen und theokratischen Bewußtsein, dessen ganzer Opfertheorie, der jüdischen sowohl als der christlichen Orthodoxie zufolge, dieser gesetzliche Vergeltungsbegriff zu Grunde liegt, zu verdanken, sondern dem entschiedenen Gegensatz zu demselben. Zudem wir dieses erkennen, nehmen wir diese geschichtliche Umgestaltung dankbar an, erklären aber zugleich , daß wenn die Geschichte diese That bis heute nicht vollbracht hätte, wir sie jetzt mit derselben Berechtigung, die sie einst für sich hatte, unternommen hätten, ohne alle Furcht, dadurch unhistorisch zu werden. Der Talmud bemüht sich zwar, das Gesetz nach dem schon seiner Zeit zum Bewußtsein gekommenen Vergeltungsbegriff umzudeuten und sucht durch Vernunftschlüsse, welche die Unausführbarkeit der gesetzlichen Vergeltungstheorie beweisen, aä absurdum zu demonsteriren, daß diese dem Gesetze fremd gewesen.*) Und ist das sehr erklärlich; der Talmud mußte auf seinem Standpunkte dies thun; er mußte lebhaft fühlen, daß der leiseste Bruch in irgend einem Punkte mit dem Princip der Stabilität des Gesetzes ihm höchst fatal werden, ihm den Boden unter den Füßen schwankend machen könnte. Das Bestreben, die Vergangenheit mit der Gegenwart ins Gleichgewicht zu bringen, war schon damals nicht abzu¬ *) Baba kanra f. 83 b und 84 a. weisen; aber in welcher Weise geschah dies? Nicht ließ man, der Gegenwart ihr Recht zuerkennend, die Vergangenheit Vergangenheit sein; Nein, die Vergangenheit mußte nach der Gegenwart umgedeutet, diese in jene zmückverlegt werden, um dieser das Recht der Existenz, jener das Prädikat der Ewigkeit zu retten. Daß dies ohne Bewußtsein der Gesetzesverstümmelung geschah, versteht sich von selbst; vielmehr glaubte man bona fide, das Gesetz nach dem Geiste zu interpretiren. Aber eben so wenig war man sich dessen bewußt, was die Geschichte gethan, und glaubte an nichts Anderes als an die absolute Ewigkeit des ganzen Gesetzes. — Was erblicken wir darin? Daß die Geschichte, die für die Lebenserhaltung des beschränkten Princips, so lange dessen Zeit nicht abgelaufen war, wirkte, denjenigen Zweig, der nun wirklich erstorben war und dessen Beibehaltung dem ganzen Organismus unvermeidlich den Tod hatte bringen müssen, von ihm gänzlich ablöste, und ihn durch einen andern zu ersetzen suchte. Wie sollen wir nun demgemäß unsere historische Reformthätigkeit in Bezug des talmudischen Zudenthums einrichten? In dem Princip des talmudischen Judenthums sind alle Lebenskräfte und Säfte, die es ehedem mit der Grundwahrheit des Judenthums organisch zusammen hielten und es dadnrch zu einem lebensfähigen Moment, zu einer lebendigen Erscheinung der Geschichte machten, gänzlich erstorben; in dem Lebensboden unseres gegenwärtigen Religionsbewußtseins, welcher zugleich der Boden der reinsten und freiesten Humanität ist, hat es sein ewiges Grab gefunden. Wollten wir dessen ungeachtet die organisch aufgelöste Verbindung desselben mit den Wahrheiten des Zudenthums ferner fortbestehen lassen, so würden wir dadurch diesen den unvermeidlichen Tod bringen. Was müssen wir also thun? den historischen Regenerationsproceß unternehmen, zu dem das talmudische Zeitalter sich nicht hat erheben können, und der in unserem Innern eigentlich schon vollbracht ist, nämlich die reinen Religionswahrheiten des Zudenthums von den sie beengenden und erdrückenden Formen des talmudischen Princips befreien und sie entfesselt der Geschichte zur Fortbildung übergeben. Und dieses Reformprincip ist kein anderes, als welches ich in der Einleitung zur Autonomie dargelegt und in vielen spätern Schriften tiefer begründet und consequent durchgeführt. Wer diesem Princip die historische

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