Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 48 (30.11.1845)
- Date
- 1845-11-30
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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380 Ob es aber denn auch wahr, objektiv wahr sei, daß seine Anschauung eine niedere diese eine böhere, ob eine Religion die ihrer Bestimmung zur Wettreligion sich rühmt, ihre Forderungen statt an die leibliche Abstammung, an den blinden Zufall der Geburt, nicht viel eher an die geistliche und sittliche Würde des Menschen anzuknüpfen und darum für alle Menschen ohne Volksunterschied gleiche Forderungen zu enthalten habe, darüber schweigt Hr. Frankel. Das talmudische Zudenthum, sagte ich also, bat sich zu dieser Höhe der Anschauung nicht erheben können, sonst würde cs alle Forderungen, die aus der besonder« volksthümlichen Beschaffenheit des Israeliten resultiren, außer Kraft und Verbindlichkeit gesetzt und in Rücksicht des Bleibenden und Vergänglichen im Zudenthum den von mir aufgestellten Unterschied des Religiösen und Politischen, oder wie ich, demMißverstandnißzu begegnen, als zöge ich das theoretisch Religiöse mit in das Gebiet der Religion hinein, spater den Unterschied formulirte, zwischen dem absolut und dem relativ Religiösen ftatm'rt haben. Allein das talmudische Zudentbum konnte sich damals noch nicht zu dieser Höhe der Ansicht erheben, obgleich diese höbere Anschauung schon in den Propheten lebte. Bei ihm war sie in der nieder« gesetzlichen untergcgangen. Es ist nicht zu leugnen, daß, so lange es in ihr und sie in ihm wirklich lebte, d. h. für sie eine wahrhaft lebendige war, sie auch ihre sittliche Kraft geäußert und das Zudentbum mitten inne aller Verfolgung und Drangsale erhalten. Freilich die höhere Anschauung hatte cs noch besser und reiner erhalten, hatte es groß und stark gemacht, batte es ausgebreitet und seiner Bestimmung viel naher geführt. Allein es ist nicht geschehen, es war nicht der Wille Gottes, daß es schon damals geschähe. Wir müssen dankbar gegen die Vorsehung sein, die dafür gesorgt, daß die niedere Anschauung, so lange sie im Zudenthum lebte, ihre Kraft äußere und daß diese Kraft nicht eher versiege, bis eine böhere gewonnen ward. Zudem wir an das Walten Gottes in der Geschichte glauben, müssen wir in den Thaten der Geschichte die Thaten Gottes erblicken. Die Erhaltung des Zudentkums, die Rettung der mit ihm in die Welt gekommenen Wahrheiten, welche unter den vielen historischen Formationen und Gestattungen, die sie umgeben und wie eine Rinde an ihren Kern sich legten, ihre Kraft zu äußern nicht verhindert werden konnten, erkennen wir als Werk der Geschichte, die Gott ihren Urheber und Führer nennt. Auch wir erkennen im talmudischen Zudenthum trotz seiner niedern Anschauungssphäre und der aus ihr hervorgegangenen großen Verirrungen, eine hohe sittliche Macht. Der göttliche Geist der Wahrheit, der im Audenthume lebt, hat, auch in Bande gefesselt, seine höhere Natur nicht verläugncr, gab auch in einen engen Leib eingesargt, Zeugniß seiner innern Lebenskraft. Im talmudischen Zudenthum war der Glaube an die Vergangenheit stark, die Hoffnung auf die Zukunft lebendig. Der Geist der Geschichte hatte in ihm einen großen Spielraum, seine Kraft zu entfalten, Vergangenheit und Zukunft zu umspannen und sie in der Gegenwart zu vereinigen. So weit auf einer feststehenden unverrückbaren Grundlage geschichtliche Bewegung und Fortbildung möglich ist, erkennen wir beide im talmudischen Zudenthum an. Innerhalb des gegebenen Kreises hat der geschichtliche Geist seine Evolutionen ins Unendliche wiederholt, aberMber diesen Kreis hinaus, über das Grundprincip hinweg durfte und konnte er sich nicht bewegen. Alle seine Bildungen hatten ja eben den einen Zweck, dem Princip immerwährend neue Kraft zuzuführen, aus ihr immerwährend neues Leben in die Adern strömen und pulsiren zu lassen. Aber die Ewigkeit des ganzen Gesetzes für Israel und nur für Israel, dem geheiligsten Volköftamm, war ein Princip, innerhalb desselben freies Leben, über dasselbe hinaus Tod und Stillstand herrschen mußte. *) *) Wenn Hr. vr. Sam. Hirsch in seiner Schrift: das Judenthum, der christliche Staat rc. die Angriffe der modernen Kritik, namentlich die B. Bauers, auch vom talmudischen Standpunkt mit einem Schlage zu vernichten glaubt, indem er das. S. 63 dem Talmud rühmend nachsagt: „Dieser verschrieene Talmud erklärt es» zu wiederholten Malen, und es ist seine durchgängige Anschauung, daß nur dem Juden die Beobachtung seines gesetzlichen Wesens obliege, den übrigen Menschen aber nur die Heilighaltung der allgemein menschlichen Pflichten, und daß auf die jenseitige Belohnung auch der gesetzlich frömmste Jude kein größeres Anrecht habe, als der Nichtjude, der die allgemein menschlichen Pflichten heilig halte (vergl. meine Religionsphilosophie S. 731)", so hat er außer dem gewaltigen Unterschiede, der zwischen den allgemein menschlichen Pflichten im allgemein menschlichen und dem talmudischen Wortsinne obwaltet, und wie sie nur in diesem letztem talmudischen Sinn heiliggehalten und mit talmudischer Rechtgläubigkeit verbunden nach dem Talmud ein Anrecht auf Seligkeit begründen können (Maimom'd. Könige 8, 11; v. das Religiöse und Politische rc. S. 44), noch besonders übersehen, daß eben