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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-11-30 · Heft 48 (30.11.1845) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 48 (30.11.1845)
Date
1845-11-30
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Kemrtniß und Reform -es israelitischen Lebens. Redigirt und herausgegeben von Großherzogl. Weimar'schem Land-Rabbinen zu Eisenach. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang 5^ 15§rSoder3^. Anzeigen für die gespaltene Zelle 6 Ol/i 48.Sonntag den 30. November 1845.VI» Jahrgang Ueberblick. Haupr - Artikel: Antwort auf das Sendschreiben des Herrn.Dr. Herzfeld von vr. Holdheim.— Geschichte des Tages: Braanfchweig: vr. Herzfeld. — Literarisch« Anzeigen. Antwort auf das offene Sendschreiben des Hrn. Dr. Herzfeld. (Fortsetzung.) Auf dem Gebiete unserer Religion hat der Geist der Geschicke ganz besonders seine schöpferische Kraft entfaltet , indem er die politischen Institutionen, nachdem sie im Leben ihre eigentliche Wirksamkeit und Bedeutung verloren, zu religiösen umgebildet, ihnen religiöses Leben eingehaucht. Ich habe in der Autonomie der Rabbinen den Gedanken ausgesprochen, und der verzweifelte Kampf, den Hr. Frankel und die seiner Richtung Befreundeten dagegen führen, ist mir ein Zeugniß seiner Richtigkeit, daß das talmudische Zudenthum sich zu der Idee der Trennung des Religiösen vom Politischen und zur Ausscheidung des letztem von dem Gebivte^er Religion, zur Aufhebung des Gedankens, daß die Indenheit noch immer ein heiliger Volksstammsei, der ausgesondert aus allen Völkern der Träger eines besondern heiligen Gesetzes, von dem jeder gewöhnliche nicht aus dem heiligen Saamen entsprossene Mensch befreit ist, zur gänzlichen Lossagung von jedwedem verlebten Racmunterschiede, der eine unübersteigliche Kluft zwischen Menschen und Menschm wirst, und unserer Religion mit Recht den Borwurf einer privilegirten Religion zugezogen, sich nicht hat erheben können. Hr. Frankel schilt mit mir, wie ich einem Volke zumuthen kann, daß es seine Religion aufgebe- Freilich solange es in der niedern Anschauungssphäre lebend, seine leibliche Abkunft als die Basis und den Verpflichtungsgrund seiner Religion anerkennt, kann es sie nicht aufgeben, ja es kann nicht einmal gefordert werden, daß es sie aufgebe, solange sie für ihre Subjektivität eine wahre und lebenskräftige ist. Aber es kann doch gesagt werden, es wäre wünschmswerth gewesen, daß schon das talmudische Zudenthum, nachdem Tempel und Reich zerstört warm, aus der niedem Anschammgssphäre herausgetretm wäre und zu einer höhern sich erhobm hatte.

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