Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 46 (16.11.1845)
- Date
- 1845-11-16
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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393 (Agada) darf allerdings nicht dazu benutzt werden, wie Mannheimer und Andere thun, um vom talmudisch e n Standpunkt aus die Halacha umzustoßen, ist aber auf historischem Standpunkt für die Constatirung der jüdischen Denkweise höchst beachtenswerth, sie ist eine Art Mystik, in welches vieles noch oder wieder flüssig erscheint, was die Halacha verknöchert hat, vieles gedacht, gefühlt, was die Halacha allerdings proscribirt hat, aber gleichwohl nicht hat ungedacht, ungefühlt machen können." So klar und verständig und von tiefer Sachkenntniß zeugend, dies Alles gesagt, so birgt doch die Grundansicht einen großen Mangel, der Vielen, welche von historischem Standpunkte aus eine Reform des Zudenthums anstreben, nicht klar geworden ist, und dessen Beleuchtung im Interesse der Reform nur wünschenswerth sein kann. Auf talmudischem Standpunkt, raumen Sie ein, ist es eine große Znconsequenz die Halacha mit der Agada umstoßen zu wollen. Als die Beschneidungsfrage an der Tagesordnug war, als die Häupter der jüdischen Orthodoxie über ein vorsätzlich unbeschnitten gebliebenes Individuum zu Gerichte saßen und über seine dogmatische Eigenschaft, über sein ferneres Anrecht an das Zudenthum hochweise deliberirten, da fühlten die jüdischen Romantiker, die Herren Mannheimer, Frankel und Sachs, wie der halachische Boden unter ihren Füßen schwanke, wie das halachische Arsenal keine hinlängliche Waffen besitze, um die jüdischen Unbeschnittenen aus den schönen Tempeln zu Wien, Dresden und Prag zu vertreiben. Die talmudische Halacha kennt nur einen auserwahlten jüdischen Volksstamm, weiß nur von einer an die leibliche Geburt im Hause Jakobs, an die leibliche Nachkommenschaft aus dem Saamen Abrahams geknüpfte Verheißung und einer dieser Verheißung gemäß, den Israeliten verliehenen unveräußerlichen Volksheiligkeit. Wer aus dem Saamen Abradams im Hause Jakobs geboren ist, der hat, der talmudischen Halacha zufolge, die als eine juristische die Principien mit aller Strenge und Schärfe handhabt, mit der Geburt und ausschließlich durch dieselbe das unauslöschliche, unveräußerliche jüdische I nd i g e n a t erworben. Auf die Beschneidung ist er als geborener Jude, d. h. als geborenes Mitglied des jüdischen Volkes, wie auf alle übrigen Volksgesetze verpflichtet, kann aber durch vorsätzliche Vernachläßigung dieser Pflicht so wenig wie irgend einer andern oder sonst etwas in der Welt — der talmudischen Halachah zufolge — aus dem jüdischen Bolksverbande, d. L. im talmudifchhalachischen Woriverstande, aus der jüdischen Religion herauötretm oder von ihr ausgeschieden werden. Rur der aus einem fremden Volksstamme abstammende, im jüdischen Volke nicht geborene, Proselyt muß, wenn er sich ins Zudenthum aufnehmen lassen, d. h., Mitglied des jüdischen Volkes und Theilnehmer seiner Verheißung werden will, dem jüdischen Volksstamm einverleibr, nämlich das äußere Kennzeichen des jüdischen Volkes an seinem Fleische tragen, muß beschnitten werden. Das ist nun einmal — man mag sich dagegen sträuben, wie man will — der Standpunkt der talmudischen Halachah. Daß das geistige Bekenntniß des Judenthums, daß der sittlich freie Glaube des Judenthums, daß die sittlich freie Aufnahme der durch das Zudenthum in die Welt getretenen reinen und hohen Idem und Vorstellungen von Gott, seinen Eigenschaften, seiner Vorsehung und Weltregierung, seiner Forderung an den Menschen, der Idem von sittlicher Willensfteiheit, Vergeltung und Unsterblichkeit auch etwas auf den jüdischen Charakter und die jüdische Eigenschaft eines Menschen influire, daß die leibliche Geburt ohne das geistige Bekenntniß wenig oder gar nichts bedmte, dieses aber ohne jene sehr viel oder Alles sei, davon steht in der juristisch strengen talmudischen Halacha nichts geschrieben. In der Agada, wo jene von Ihnen „Verknöcherung" genannte, im Grunde aber richtiger eine konsequente Durchführung des lebendig sich bewußten Princips zu nennmde halachische Strenge vor einer mildern und flüssigem Anschauungsweise etwas zurücktritt, da finden sich freilich manche Aussprüche und Adagien, welche die Beschneidung nicht wie in der Halacha nur von juristisch-politischen, sondern auch von religiös-moralischen Gesichtspunkten aus auffassen. Bei Philo, dem Religionsphilosophen, bei Josephus, dem Geschichtschreiber, bei Maimonides im More, bei dem Verfasser des Chinuch, den Asketikern wie in andern nachtalmudischen Schriftm religiös-moralischen Jnhals ist es natürlich, die letztere vom ralmudisch-halachischen Standpunkt sich mtfernende Betrachtungsweise als die vorherrschende zu findm. Die obengenannten Herrn, theils den talmudisch-halachischen Standpunkt nicht gründlich kennend und im Zusammenhänge begreifend, theils von ihm sich nicht angesprochen fühlend, ohne Muth und Kraft gegen ein festgehämmertes