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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-11-09 · Heft 45 (9.11.1845) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 45 (9.11.1845)
Date
1845-11-09
Page
– (sequence 3)
Language
German
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363 So lange Sie dieses nicht gethan, haben Sie dm Kern meiner Behauptung nicht im mindestm angefochten. Sie haben meine zwei Citate auf eines zu reduciren gesucht, indem Sie, von denselben sprechend, hinzufügten: von denen überdies das zweite ganz und gar nichts hierher Bezügliches enthält, abgesehm davon, daß ein Ascher Ben Zechiel zu Chullin 17 a nicht eriftirt." Zm Grunde bliebe es sich gleich, wenn das zweite Citat auch nichts enthielte, da das eine hinlänglich beweist, daß der Talmud bei der Bestimmung seiner Gesetze nicht von der Vergangenheit handele und nur die Zukunft und das in derselben praktisch Werdende iyi Auge habe, und sind Sie nicht im Stande dem einen Citat ein anderes gegenüber zu stellen, welches das Gegentbeil beweist. Allein Sie haben in der Hauptsache unrecht und macht dieses Unrecht das Mißverständniß nur noch offenbarer. Sie verstandm immer, daß ich meine Behauptung, daß der Talmud die Ewigkeit des Ceremonialgesetzes glaube, mit Ciraten belegen will, welches mir zu thun im Entferntesten nicht beikam. jNur die Behauptung, daß der Talmud über Dinge, die ausschließend der Vergangenheit angehören, keine die Halacha ermittelnde und deren Feststellung erzielende Diskussion eröffne, wollte ich durch Citate beweisen, und hätten Sie diese in der von mir angefübrten Stelle gesucht, sie wäre Ihnen gewiß nicht entgangen. Chullin 17 a enthält gleichwohl hicher Bezügliches. Dort wird die Frage erörtert, ob das Fleisch von dem nicht ritualmäßig geschlachteten Viehe, welches die Israeliten aus der Wüste — woselbst nach der Ansicht des R. Akiba das Schlachten nicht geboten war — nach Palästina mitbrachten, erlaubt war? Dies ist ein ausschließlich die Vergangenheit betreffender Fall, der nach Raschi das. dennoch deshalb der Erörterung unterzogen wird, weil es an sich verdienstlich ist, die Wahrheit zu ergründen, auch wmn sie nur der Vergangenheit angehört: td» bpi am lav tdd» L'Pxi rmi b Tioyb pDns» «in. Allein Ascher Ben Zechiel in den dieser Abhandlung (Chullin 17 a) entsprechenden Halachoth*) weist dies entschieden ab, *) Sie sagen, „daß ein Ascher B. I. zu Chullin 17 a gar nickt eristire"; freilich als Commcntar, der nach der Blättcrzahl des Textes aufzufinden ist, existirt er nicht; aber doch wohl als Halachoth, die einen Ertract der Diskussionen bilden, welche nach der Blätterzahl gleichwohl zu finden find. Für Ihre Bemerkung hat Sie übrigens die Strafe ereilt. In Ihrer Erklärung in der A. Z. d. I. 38 über die Benutzung der Eisenbahn am Sabbath citiren Sie selbst den Raschbam (Erubin 43, a) und „den Rosch zu derselben Stelle." indem er mit Hinweisung auf Zoma 5 d darthut, daß nur da, wo das Verständniß der Schrift es erfordert, auch vergangene Falle in Erörterung gezogen werden, über ganz unpraktische Materien dagegen keine halachische Diskussionen im Talmud stattfinden: >önp -qd’O1 * * *? «pm pt» d"e£D 8'ZQ yopb bx Tay -oa» s"ya pnm |PD»k vb -pre la. Dem vorliegenden Falle sucht A. B. I. eine praktische Seite abzugewinnen, die freilich etwas sehr gesucht isi, welches uns aber beweist, wie sehr A. B. I. bei seiner umfassenden Kenntniß des Talmuds von der Wahrheit überzeugt war, daß dieser nur mit Fragen von praktischer Bedeutung sich beschäftige (Vergl. Abodat Elilim 34 a, Sanhedrin 15 b, nebst Tosephot Ans. '2).*) *) Die eigentlich hierher gehörige Stelle findet fich in Tr. Sebachim 45, a (Synedrion 51 b), wo die Gemara, nachdem über einen erst in der mcsfianischen Zukunft praktisch werdenden Fall die Halacha festgestellt wurde, die Verwunderung aussprach NITErtb Nrobn „ wozu über einen Fall der erst in der mesfianischcn Zeit Vorkommen wird, schon jetzt die Entscheidung festgestellt werden?" Auf diese Verwunderung folgt der Einwurf: wo^n xb D’anp ntrn» b nnya td» bpi »itt J"n td» bpi »m -rb wn Nrnsra5? „daß nach diesem auch über den ganzen Opferritus nicht gehanvelt werden mußte, da dieser der Messiaszeit angehört, aber wie es überhaupt ein verdienstliches Werk sei, das Gesetz zu erklären auch wenn es erst in der messianischen Zukunft zur Anwendung kommt, so sei dies auch mit dieser speziellen Frage vcr Fall. Darauf wird geantwortet: HO“? WiabT „Wohl" ist die umstündliche Behandlung und Erklärung des erst in der Zukunft practisch werdenden Gesetzes an fich verdienstlich; aber wozu die Entscheidung darüber feststellen, da der augenblickliche Gebrauch nicht dazu drängt (S. Raschi z. St.). Geht aus dieser Diskussion klar und deutlich hervor, wie der Glaube an die zukünftige Anwendbarkeit des ganzen Gesetzes den Talmud durchdrang und er in ihm die Verdienstlichkeit seines Werkes erblickend, ohne ihn nicht so ernst und heilig mit dem Ausbau der die mesfianische Zukunft betreffenden Halacha fich beschäftigt haben würde, und gibt das Beispiel des Maimonid. und Mose aus Cozzi dafür Zeugniß, so ist es auch noch außerdem gewiß, daß der Talmud gegen diese Verwunderung gleichwohl auch halachische Entscheidungen und Resultate übertragen feststellt, deren praktische Anwendung erst im Mesfiasreich stattfinden wird. S. Tosephot das. Auch die entgegenstehende Ansicht hält dergleichen Entscheidungen nur aus dem Grunde für überflüssig, weil sie zur Zeit des Messias von den Priestern oder Spnevrium leicht gegeben werden kann, welcher Grund aber den Glauben an die Wiederherstellung der alten Institutionen involvirt. S. T'N' mn Nr. 124. Gar komisch ist es anzuhören, wie Hr. vr. M. Sachs in seiner Schrift: die religiöse Poesie der Juden, in einem dieser Materie gewidmeten Kapitel: „Andeutungen über den Entwicklungsgang des Judenthums nach der Zerstörung. Talmud Midraschim", über diesen Punkt in höchst oberflächlicher Weise spricht. Diesen Herren, welche überall den Glauben im Munde führen und vor den Leuten zur Schau tragen, fehlt derjenige Glaube, welcher den Talmud produeirt. Der Glaube an das vom talmudischen Geiste für Vergangenheit und Zukunft geschaffene religiöse Leben, daher fehlt ihnen auch

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