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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-11-02 · Heft 44 (2.11.1845) · page 7

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 44 (2.11.1845)
Date
1845-11-02
Page
– (sequence 7)
Language
German
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350 Ungarische Wirren. Eperies. (Ungarn.) im Oktober. In der Gemeinde zuSebes, einem Dorfe, welches aber durch die unmittelbare Nähe von unserer Stadt ein Sammelplatz von Juden geworden, ist das Rabbinat durch den Tod des bisherigen Rabbiners erledigt worden. Schon bei Lebzeiten des Rabbiners spaltete sich die Gemeinde in zwei sich schroff entgegenstehende Parteien, in die groben Ignoranten, welche sich an einem sogenannten „Schirfager" hielten, und in die Weltleute, welche zwar ohne höhere Bildung sind, sich aber doch im Leben einen praktischen Sinn erworben haben. Diese haben auch der „Schirchebrah" jener Stockjuden gegenüber ein Casino gebildet, welches bald der Mittelpunkt ihres geselligen Verkehrs wurde und in welchem auch ernste Entschlüsse für Cultusreformen gefaßt werden. Der Obervorsteher des ganzen Säroscr Comitats, Herr Leo Holländer, unterstützte sie in diesem beginnen und auch die Comitatsbehörde ließ es an Aufmunterungen nicht fehlen; doch bot die andere Partei unter ihrem Führer, dem zänkisch und talmudischverdrehten A. Barkan, alle möglichen Mittel auf, um jederlei Reform zu Hintertreiben. Der Gemeindevorsteher Herr Winter legte dann vor Verdruß das Vorstcheranu nieder und bei der neuen Vorsteherwahl, welche in der Synagoge stattgefunden und bei welcher auch der Rabbiner und Herr L. Holländer zugegen waren, kam es zu einer großen Schlägerei zwischen beiden Parteien. Der Rabbiner war zwar orthodox, doch hielt er es mit beiden Parteien, indem er bei seinen sonstigen Geschäften gegen die religiösen Streitigkeiten ziemlich gleichgültig war. Er gehörte nämlich zu den vielen Rabbinen in Ungarn, welche neben dem Rabbinat auch noch auSgebreiteten Handel tteiben. Nach dem Tode dieses Rabbiners haben sich die Parteiungen gesteigert und Herr Holländer verwendet daher seinen Einfluß dahin, daß die neue Rabbinerwahl vorläufig aufgeschoben würde, bis die Reformpartei erstarken und den Orthodoren das Gegengewicht halten wird. Doch haben sich schon viele Candidaten gemeldet, und es hat sogar einer derselben, der Schwiegersohn des Rabbiners zu Neustadt, schon eine Probe „Deraschah" gehalten, welchen aber Hr. Holländer bald abfertigte.— Weit Erfreulicheres läßt sich von unserer großen Nachbargemeinde zu St. Mitlor im Liptauer Comitat berichten. Es wird hier nächstens eine wohlorganisirte Schule ins Leben tteten und in der neu erbauten prachtvollen Synagoge werden auch wesentliche Reformen nach Holdheims Synagogen-Ordnung eingeführt werden. Es ist dies um so bemerkenswerther, als der dortige Rabbiner sich jeder noch so geringen Reform entgegenstemmt. Sie werden nun noch verlangen, daß ich Ihnen auch etwas über unfern S. M. Schiller, diesen irrenden Ritter, berichte. Ich will Ihnen aber jetzt nur so viel erzählen, daß er sich durch sein eben so albernes, als freches Schriftlein gegen die Rabbinerversammlung seine wenigen Freunde Hierselbst gänzlich entfremdet, so daß seine Entfernung von hier nicht lange ausbleiben wird. Bon dem großen Schiller hat er allerdings die Kunst zu dichten gelernt; denn ">p5P NSIM ^D. Er nennt sich: approbirter Rabbiner, von Wem aber ist er approbirt worden? er sagt: von Philippson: aber dieser war ja auch in der Rabbiner-Versammlung. Ernennt sich weiter: Prediger am israelitischen Tempel zu Eperies; es gibt aber hier gar keinen Tempel, sondern Herr Holländer läßt nm in einem seiner Zimmer Privatgottesdienst abhalten, wobei Schiller mit immer mehr sich verringerndem Beifall predigt. Er ist nicht von der Gemeinde angestellt, sondern lebt von Privatbeittägen. Was endlich seine Privatdocentschaft anbelangt, so ist sie nur in seiner Einbildung vorhanden. Literarisches. Von der Saale. Die Eberty'sche Zeitschrift (Reform) hat vor einiger Zeit meinen Aussatz vom Docentcn der Rechte Dr. Fricdländer in Heidelberg über „Staat und Religion" mit besonderer Beziehung auf Eichbergs Schrift gleichen Namens gebracht. Diese Arbeit ist ganz geignet unsre gute Meinung über den ehrenwerthen Verfasser nur noch zu vermehren. Leid thut es uns dabei, daß der Raum Ihres Blattes uns den Abdruck in extenso nicht gestattet und wir uns darauf beschränken müssen, einen Auszug mitzutheilen, um daran unsre Deurtheilung zu knüpfen. Nach einer kurzen, passenden Einleitung frägt nun der Verfasser: „Soll die Religion dem Staate über, gleich oder untergeordnet sein?" und sucht diese Frage also zu lösen: Der Staat ist sittliche Einheit aller Lebensverhältnisse zum Zweck der Freiheit, die Religion das stets lebendige Bewußtsein Gottes zum Zweck der Seligkeit. Der Ausgangspunkt des Staats ist selbst bestimmte Abhängigkeit, der der Religion absolute Freiheit. Wie kann sonach, was im Grunde, Wesen und Ziel verschieden ist, sich berühren? Wie kann von einem Rangverhältnisse beider die Rede sein? Wovon die Religion ausgeht, das hat der Staat, als sein Ziel, zu erreichen; die Religion steht demnach höher als der Staat, sie steht außerhalb seiner, weil er Nichts enthält, was er ihr gewähren könnte. So gewiß Gott höher ist, als der Staat, so gewiß ist auch das Gottesbewußtsein höher, als das Staatsbewußtsein. Und so wäre ja der Staat der Religion untergeordnet? Allerdings, insofern er selbst nichts Andres ist. als ein Ausfluß dieses Bewußtseins der Unendlichkeit. Die Religion, wenn wir darunter das Bewußtsein der absoluten Wahrheit verstehn, ist mächttg über den Staat, gleichviel in welcher Weife dieses Bewußtsein in dem Einzelnen sich manifestirt."

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