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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-11-02 · Heft 44 (2.11.1845) · page 6

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 44 (2.11.1845)
Date
1845-11-02
Page
– (sequence 6)
Language
German
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358 sowohl officiell als vielmehr literarisch opponirt ju haben. Doch soweit ist, wie ich schon gesagt habe, die Kluft zwischen Wort und That, oder, wie Lesfing fich ausdrückt, wie viel leichter andächtig schwärmen sei, als gut handeln. Bei solcher Sachlage aber, wie sie wahrlich nicht bloß in Altona vereinzelt fich findet, hat es mit der Reform selbst nach conservativer Ansicht nicht eben viel auf fich, und bei solchen Bestrebungen in ver Wirklichkeit hören fich die Phrasen, daß das Zudenthum die Bestimmung zur Weltreligion habe, in der That sehr lustig an. Die Reformers konnten mit ihrem Bekenntnisse vom Messiasreich, das fie immer voranschicken, noch lange warten; ehe die Zukunft zur Wirklichkeit wird muß erst die Gegenwart eine Wahrheit sein." Nach diesem Angriffe auf meine Person beschuldigt der Correspondent von der Elbe auch noch den Herrn Phyfikus, daß er sich bezahl;» lasse, wo er nichts nehmen dürfe, und die Herrn Vorsteher, daß fie die Armenkasse zum Besten des Phyfikus, indem sie ihm für die Armen ungebührende Gebühren verabfolgen ließen, beraubten. Nun frage ich jenen Anonymus „von der Elbe" ob er weine Entgegnung in ver Zeitung desIuventhumes, die bereits ver einigen Monaten veröffentlicht worden, nicht gekannt habe, da er fich hinsetzte, mich der Augendienerei und der Feigheit anzuklagen? Aber auch im Fall er fie nicht gekannt, was konnte ihn bestimmen mich, ohne mich vorher um meine Ueberzeugung zur Rede gestellt zu haben, zu verunglimpfen? Zch wiederhole daher dem geehrten Publikum, daß ich aus innerer Ueberzeugung, und zwar von jeher, für das frühe Beerdigen, und gegen das Aufheben der Leichen bin. Nur mißverstehe man mich nicht! Ich spreche von Leichen. Zch fodre damit strenge die entschiedensten Zeichen des Todes. Hier in Altona, wird keiner begraben, darf keiner begraben werden, ohne Todtenbeschau durch den Phyfikus. Damit ist dem Gesetze und der zärtlichsten Fürsorge für Menschenwohl Genüge geleistet, da es eine entsetzliche Voraussetzung wäre, einen Mann, wie unsem Phyfikus, des sträflichsten Leichtsinns in dieser wichtigen Angelegenheit zu zeihen, die ihn geradezu zu einem Verbrecher stempeln müßte. Zudem ist überall von einem Zwange zum frühen Begräbuisse, keine Rede, kann keine sein. Es ist jedem anheim gestellt, hierin seiner Ueberzeugung oder Laune nachzugeben. Es wird uns in jener heuchlerischen Correspondenz „von der Elbe" berichtet: Hr.vr.A.habe seine Collegen aufgefordert, dahin zu wirken, daß dieser Mißbrauch (?) beseitigt würde. Das ist wahr. Auch mich hat man aufgefordert; allein ich habe mich offen und frei gegen den entgegengesetzten Mißbrauch, daß die Leichen drei Tage liegen bleiben müssen, ausgesprochen, und noch Keiner hat mich darum einen Heuchler oder Kriecher gescholten. Auch wissen die I Leute recht gut, daß jetzt mehr Muth dazu gehört, fich der Aufklärerei eines über- und naseweisen Rationalismus zu widersetzen, als den abgestandenen Vorurtyeilen und Mißbräuchen der alten Synagoge; denn das letzte ist bereits völlig gefahrlos, ja zur Ehrensache geworden, und schon dahin getrieben, daß man das Alte schon deßhalb verwerfen zu müssen glaubt, weil es alt ist. Noch hinzufügen will ich, daß fich im hiesigen Orte in der That ein Verein von — wenn ich recht berichtet bin — 24 Gemeindemitgliedern gebildet hat, die ihre Leichen drei Tage, nachdem aufgeklärten Gebrauch, liegen lassen. Die zwei Dutzend Aufgeklärter haben denn auch bei dem Gemeinderath eine Schrift eingereicht, die den Vorschlag enthalten soll, diese drei Tage, welche die königliche Verordnung gebietet, und nach deren Verlauf Jedermann lebendig begraben werden darf! zum allgemeinen Gesetze zu erheben. Die Antwort der Gemeinde erfolgte nicht sogleich, und bevor fie erfolgte, hatten 3 von den Herren Aufgeklärten, bei denen sich inzwischen Todesfälle ereignet hatten, ihre Todten nach der alten Manier begraben lassen! Drei von Zwanzig — und ich glaube gar ihrer seien Vier gewesen! Das ist ein beträchtliches Verhältniß, wenn man die Todesfälle genau darauf anfieht- — Uebrigens ist gewiß, da, wo es Jedem ftei steht, nach seiner Ueberzeugung zu verfahren, Niemanden zu nahe geschehen. Altona, den 18. August 1845. Stein he im, vr. Der Londoner Gberrabbiner. London im August. Unser Oberrabbiner, vr. Adler, hat am letzten Sabbath im Beth-Hamedrasch vor einem zahlreichen Publikum mit den Bachrim über ein verwickeltes talmudisches Thema öffentlich disputirt. Das Laienpublikum hörte mit aufgesperrtem Munde'dem in polnisch-deutscher Sprache geführten Disput mit an. Außer den Bachrim nahmen nur noch eine große Anzahl von Pollakim einen thätigen Antheil. Auch hatten sich mehrere Misfionaire in die Versammlung er'ngefchlichen und spielten da ihre verkappte Rolle. Der Pilpul, welcher sowohl von Seiten des Groß-Rabbi, wie der jungen Bachrim und großbärtigen Polen mit vielem Eifer mehrere Stunden hindurch geführt wurde, hat fich für ersteren auf eine solche genugthuende Weise entschieden, daß er jeden Montag und Donnerstag die Stunden von 10 —12 zu ähnlichem Unternehmen bestimmt und seine Heerde als Auditorium dazu eingeladen hat. — vr. Adler hält seine Predigten theils in der hebräischen und theils in der deutschen Sprache; beides verstehen nur sehr wenige von seinen Pfarrkindern.

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