Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 43 (26.10.1845)
- Date
- 1845-10-26
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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340 Punkte und Resultate aber eine um so größere Bedeutung und Berechtigung in sich schlössen. Gegen diese letztere Ansicht hätten wir Vieles einzureden, wollen uns jedoch für jetzt auf die Bemerkung beschränken, daß diese Ansicht wohl auf dem staatlichen Gebiete, wo es nur auf die Handlungen, auf die äußere Praxis ankommt, von Bedeutung sein könnte, nicht so aber auf dem der Religion. Hier bat die äußere That, die ganze ceremonielle Praxis nur insofern einen Werth, als sie eine bestimmte Idee ausprägt, oder einen höher« Gedankeninhalt in sich trägt. Soll aber die Religionspraxis, ihr Ceremonienwesen von verschiedenen Prinzipien getragen werden, so wären ja diese Prinzipien nur die Mittel zu dem Gesammtzwecke, dem Ceremonienwesen, während dieses nur das Mittel zur Verkörperung bestimmter Zdeen^sein sollte. Wir kehren nun zum Vortrage des Herrn vr. Geiger selbst zurück. Der Boden, auf welchem die Rabbiner- Versammlung steht, sei das historisch-positive Zudenthum, wolle man aber den Redner fragen, ob auf diesem Boden die Autorität des Talmuds gerettet, oder abgewiesen sei, so werde er zugleich mit Za und Rein antworten. Man müßte nämlich das talmudische Zudenthum von dem talmudischen System unterscheiden. Zm talmudischen Zudenthum läge die Fortentwickelung des biblischen Zudenthums und diese Fortentwickelungsfähigkeit habe man festzuhalten, hingegen müsse das System, durch welches der Talmud diese Fortentwickelung bewerkstelligt, verworfen werden. Der Redner führte hier einige Beispiele zu Belegen an. Wenn der Talmud das pentateuchische Gebot: pp nnn py rc. seines offenbaren «nMürülKn Sinnes entkleidet und ihm einen andern, mit den müder» Zeitbegriffen übereinstimmenden unterschiebt, so lie«Mrin,eine Fortentwickelung, welche von der Zeit geboter^urde und den Talmud unbewußt zu einer unnatürlichen Erklärungsweise hindrängte. Die talmudi- ^^^^KErungsweisen selbst aber, sowie das ganze Ml«»che System, welches jede Fortentwickelung des biblischen Zudenthums abweist, indem es die ihm von der Zeit abgedrungenen mildern Erklärungen als ursprünglich im Bibelworte gelegen bettachtet, müsse man -»aufgeben. Gleiche Belege geben auch die unnatürlichen talmudischen Erklärungen zu den pentateuchischen Geboten : nx rcrsi und nsn nx nispi. Zu dieser interessanten Unterscheidung hätten wir jedoch wieder etwas zu bemerken. Vorerst erscheinen uns die angeführten Beispiele aus dem Grunde nicht zutreffend, weil alle diese talmudischen Erklärungen in eine Zeit fallen, wo die jüdische Criminaljustiz längst aufgehoben war und wo sie also nicht für die praktische Fortentwickelung des biblischen Zudenthums zeugen können. Wollen wir auch zugeben, daß die mildern Begriffe der Zeit den Talmud zu diesen Erklärungen hingedrängt, so wird es ja doch auch eingestanden, daß der Talmud diese seine Erklärungen für die ursprünglichen halte, und verwerfen wir diese Erklärungen, so bleibt uns nur das übrig, daß das biblische Zudenthum in seiner wahrhaften, natürlichen Erklärung bereits mit der Bildung der talmudischen Zeit in manchen Widerspruch gerathen, nicht aber, daß diese Zeitbildung ein, wenn auch nur mittelbares Entwickelungsmoment zum biblischen Zudenthum abgegeben. Es ist aber auch noch sehr fraglich, ob diese talmudischen Erklärungen wirklich durch die besserOZeitbegriffe veranlaßt, oder ob sie nicht vielmehr unabhängig von diesen die natürlichen Erzeugnisse des allgemeinen talmudischen hermencutischen Systems seien. Jedenfalls sind aber diese Beispiele so wenig, daß sie als einzelne Tropfen im talmudischen Meere verschwinden. Wir werden einen ausführlichen Aufsatz „über die Fortentwickelungsfähigkeit des biblischen Zudenthums" für das Literaturblatt des Israeliten liefern, vorläufig wollen wir aber unsere, aus reiflichen Studien gewonnene Ueberzeugung dahin aussprechen, daß das talmudische Zudenthum mit dem talmudischen System in Wahrheit so innig verwachsen ist, daß sich das eine, von dem andern gar nicht ttennen lasse. Das durchgehende Prinzip des talmudischen Zudenthums wie des talmudischen Systems ist die ewige Stabilität des biblischen Judenthums, welches in keiner Zeit und unter keinen Verhältnissen in irgend einem noch so unbedeutenden Punkte aufgehoben werden dürfe. Das talmudische Zudenthum hat das biblische Ceremoniengesetz, welches von den staatlichen und juridischen Gesetzen geschieden und als das eigentliche biblische Zudenthum betrachtet wird, ins Ungeheuere erweitert, indem es dasselbe mit tausend und aber tausend Umzäunungen und Erschwernngen umgeben, es hat aber nie etwas von demselben aufgehoben oder erleichtert. Wenn es für spätere Verhältnisse neue Satzungen und Vorschriften geschaffen, so stellte es diese als talmudische, von den biblischen streng geschiedene hin, oder es suchte für dieselben Andeutungen in der Bibel. Das biblische