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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-10-12 · Heft 41 (12.10.1845) · page 7

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 41 (12.10.1845)
Date
1845-10-12
Page
– (sequence 7)
Language
German
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3.15 Einzelnen von uns gutachtlich vernommen, wie dieß auch im Eingänge der fraglichen Verordnung ausdrücklich bemerkt ist. Der Herr Correfpondent selbst ist übrigens gerecht genug, um einzugestehen, daß, auch wenn wir die Initiative ergriffen hätten, hierin nichts Tadelnswerthes zu erkennen wäre; die Enormität der Taren ist es vielmehr, die seinen Unwillen erregt. Es „will ihm nicht in den Kopf," daß für die bei Trauungen zu fertigenden Acte je 2 fl. 48 kr. entrichtet werden sollen. Es ist unbegreiflich, wie der Herr Verf. aus der bezüglichen Verordnung, die sich auch hierüber deutlich ausspricht, nicht ersah, daß diese Bestimmung schon längst, und zwar gesetzlich, festgesteüt war, und daß sie nur der Vollständigkeit halber am besagten Orte wiederholt wurde. Indessen ist diese Lare so gewaltig hoch doch wohl nicht, abgesehen davon, daß auf Arme die gebührende Rücksicht wohl von einem jeden Rabbiner der Pfalz genommen wird. Daß für Begleitung einer Leiche Gebühren bezahlt werden, ist auch so unerhört nicht, zumal wenn man bedenkt, daß bei der zum Theil großen Ausdehnung ver pfälzischen Rabbinate oft Reisen unternommen werden müssen, die mehrere Tage in Anspruch nehmen, was seine Anwendung auch auf die für Abhaltung der Confirmation stipulirte Remuneration Was bezüglich der durch die Rabbiner vorzunehmenden (?) Beschneidungen mit besonderer Entrüstung angemerkt ist, beruht auf einem Irrthum. In den von uns erstatteten Gutachten, in dem meinigen wenigstens, war von der „Assistenz" der Rabbmer die Rede, was die k. Regierung irrig als Vornahme durch dieselben deutete, worauf nachträglich aufmerksam zu machen ich mir bere.ts früher vorgenvmmen hatte. Ueberdieß versteht es sich von selbst, daß eine solidarische Verantwortlichkeit in diesen Dingen um deßwillen nicht platzgreifend ist, weil die Gutachten unabhängig von einander abgegeben wurden. So habe ich z. B. ein Honorar auch für die Assistenz bei Beschneidungen ausdrücklich abgelehnt, während meine Herrn Collegen vielleicht in diesem, wie in andern Punkten, ein Gleiches thaten. Der Herr Correfpondent nimmt uns nun weiter über unser Nichterscheinen bei der Rabb.-Vers. her. Ich meinerseits kann ihm die Versicherung ertheilen, daß, obgleich ich wegen einer von mir an einige Freunde gerichteten Aufforderung zu Beiträgen für die Rabb.-Vers.-Casse bei k. Regierung war verklagt worden, obgleich mit dieser Anklage der, auch politisch motivirte Antrag, uns die Theilnahme zu untersagen, verbunden worden war, ich dennoch kein Bedenken trug, schriftlich und mündlich um die Erlaubniß nachzusuchen. Nicht minder ungcgründet ist die fernere Beschwerde, daß wir die k. Regierung auf die Mißstände hinsichtlich des Beschneidewesens aufmerksam zu machen, und Abhülse zu beantragen unterlassen hätten. Der Unterzeichnete hat vor mehreren Monaten eine ausführliche Eingabe in diesem Betreffe eingereicht, welche mit einem, sich an einen bei der Beschneidung eines hiesigen Kindes vorgekommenen Unfall anlehnenden, Gutachten des hiesigen Cantons- Arztes begleitet war, worauf — ob in Folge derselben kann ich mit Bestimmtheit nicht behaupten, — vor einigen Wochen ein dem Wunsche des Hrn. Correspondenten vollkommen entsprechendes Regierungsrescript erlassen wurde. Wenn schließlich meine Herrn Collegen nicht „zusammentreten" als ich „von dem rohen jüdischen Pöbel verfolgt unv bei hoher k. Negierung denuncirt wurde, weil ich ein Stückchen Fisch an einer christlichen Tafel gegessen hatte", so kann ich, weit entfernt hierin einen Mangel an Gemeinsinn zu erkennen, vielmehr dies nur loben, da eine Einmischung von ihrer Seite eben so unstatthaft als unnöthig war. Die Weisheit k. Regierung bot hinlängliche Bürgschaft für die Erfolglosigkeit derartiger, aus ganz andern als religiösen Motiven beruhenden Denunciationen. L. Seligmann, Bezirks-Rabbiner: Sin Dderrabbiner für Amerika. Die dortigen /reimaurerlogenj jüdische Institute. Aus Amerika im Juli. Die Juden dieses Welttheils schikken sich an, nach dem Borbilve Englands, für die ganze Hemisphäre einen Oberrabbiner zu wählen. Sie scheinen nur noch zuerst abwarten zu wollen, ob der Londoner Oberrabbiner der Iudenheit, derer Heil er zu befördern hat, auch wirklich etwas Gutes bringt. Bis jetzt werden in Amerika die Rabbiner von ihren Gemeinden gewählt, ohne daß sie ein Eramen machen, oder eine Autorisation von einer kirchlichen Behörde aufzuweisen brauchen; auch handeln hier die Rabbiner unabhängig von einander; jeder thut, was er will, ganz wie in Preußen. — Auch die amerikaner Freimaurer fühlen sich durch die prohibitiven Maaßregeln der preußischen Maurer gegen die Zulassung der Juden zu ihren Logen sehr indignirt. Sie, wie die Maurerverbrüderungen Englands, Belgiens, Hollands und anderer gesitteter Länder haben gegen ein solch Verfahren Protest eingereicht. — In den Hauptstädten Nordamerikas besteht unter Iuven ein Institut, welches populäre jüdische Werke zu verbreiten sucht, um die Cultur unter der jüdischen Bevölkerung auf die Beine zu bringen. In Philadelphia besteht eine jüdische Sonntagsschule schon seit sieben Jahren, welche schon oft diesem Lande Lehrer für alle Tage geliefert hat.

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