Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 40 (5.10.1845)
- Date
- 1845-10-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2566751-2566964-2567004--1645-2569443- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
334 daß ein Tag der Arbeit für unsere Zeit, da wir uns dem bürgerlichen Gewerbe ganz widmen wollen, von hohem Interesse ist; gerade durch Derogation des zweiten Feiertags stellen wir uns auf den -Loden der geschichtlichen Entwickelung. Warum soll aber die Rabbiner-Versammlung in Bezug auf den Gottesdienst in der Muttersprache nicht dasselbe mit demselben Rechte sagen körmen? So lange keine andere Muttersprache im wahren Sinne des Worts für uns dagewesen ist, haben wir uns an das Hebräische als Gebersprache gehalten; durch eine geschichtliche Entwickelung ist es anders geworden! „Der Ausspruch einer Versammlung, sagt Herr De. Frankel, muß genau erwogen sein, und wurde den Tag vorher einstimmig erklärt, daß man auf positivhistorischem Standpunkte verbleiben wolle, so mußte man sich diesen Standpunkt klar machen und ikm gemäß verhandeln", Herr De. Franke! hat ganz Recht mit seiner Anforderung, und ist ans der ganzen Verhandlung der Rabbiner-Versammlung ersichtlich, daß auch sie Recht dar und ihr dieser Standpunkt sowod^ an und für sich als auch als ganz und gar der ihrige klar war und geblieben ist, daß aber Herr Dr. Frankel insofern U«recht hat, als ihm selbst dieser Standpunkt durchaus nicht klar ist und er deir Stand der historischen Entwickelung mir dem des gänzlichen Stillstandes, der Stagnation verwechselt, sei es, daß er ihn gerne verwechselte, oder daß er ihm im Verlaufe der Verhandlungen, wo er auf eine Conscquen; hiugedrangt wurde, zu der er nicht gelangen wollte, unbewußt verwechselt worden ist. Herr Dr. Frankel wird noch an einem anderen Orte Nachweisen, wie in der obigen Erklärung der Rabbiner-Versammlung Manches nicht ganz richtig sei: wir glauben uackgewiesen zu haben, wie in der obigen Gegenerklärung des Herrn Dr. Frankel mit Ausnahme der geistreichen Bemerkung vom Unterschiede zwischen Erscheinen und Verbleiben Alles nicht richtig ist. Nachweisen will Herr Dr. Frankel, wie überhaupt, gegen ein anderes angeregtes Prinzip, das der Wissenschaftlichkeit, schon in der Hinsicht gefehlt wurde, daß mau sogleich nach Verlesung des Commissionsberichts, otnre diesen Bericht den Mitgliedern zur Forschung und Prüfung zu übergeben, zur Diskussion und Abstimmung überging. Nachgewiesen habe ich schon bei derselben Gelegenheit in der Rabbiner-Versammlung, daß Herr Dr. Frankel gegen das Prinzip der Wissenschaftlichkeit fehlte, indem er das Prinzip der Wissenschaftlichkeit als ein dem der positiv-historischen Entwickelung fremdartiges hinstellte, während beide in einem und demselben Subjekte als in sich vermittelt gesetzt sein müssen. Jetzt will ich nur darauf Hinweisen, wie er auch dadurch, daß er an obigem Faktum Anstoß nahm, hinlänglich beweist, daß er auch noch auf eine andere Weise gegen das angeregte Prinzip fehlte. Das Prinzip der Wissenschaftlichkeit erfodert, daß der Theolog über eine Frage, wie die der Beibehaltung des Hebräischen beim Gottesdienste, die schon so vielfach seit Jahrzehnten in den jüdischen Blättern und besonders bei dem Hamburger Tempelstreit besprochen wurde, im Klaren mit sich sei, daß er besonders, wenn es in einer Rabbiner-Versammlung erscheint, nnd vorzüglich, wenn er in der Hoffnung erscheint, im Verlaufe der Diskussion die Gegner für sich zu gewinnen, hinlänglich auf die schon ein Jahr zuvor angekündigte Frage vorbereitet sei. Wäre dies bei Herrn Dr. Frankel der Fall gewesen, er hätte nie über die sofortige Beratbung nach Verlesung des Commissionsberichts, der durchaus keine neue Gesichtspunkte eröffncte, in Verlgenheit kommen können. Herr Dr. Frankel meint, „Dies Verfahren finde, soweit ihm bekannt, weder in Kammern noch sonst bei wichtigen Berathungen statt." Herr Dr. Frankels Prinzip der Wissenschaftlichkeit hätte ihm klar machen müssen, daß dadurch, das wie schon ober gesagt, in der Rabbiner, Versammlung die Minorität nicht an den Beschluß der Majorität gehalten ist, dieselbe sich hinlänglich von den Kammern und sonstigen Verhandlungen unterscheide, daß aber auch in Kammern, wenn von der Majorität die sofortige Debatte über einen hinlänglich vorberreiteten Commissionsbericht gewünscht wird und die Minorität nichts Erhebliches dagegen vorzubringen hat, eine Ausnahme gemacht werden dürfte. Zum Schlüsse noch eine Bemerkung für Herrn Dr. Frankel, die sonst überflüssig scheinen dürfte, daß nämlich diese Beleuchtung nur gegen seine Gegenerklärung gerichtet ist und mit seiner Persönlichkeit weiter Nichts zu schaffen hat, daß daher auch eine solche Erwiederung von seiner Seite, da wir das Band zwischen ihm und der Rabbiner - Versammlung nicht ganz aufgelöst wünschen, sehr willkoümien sein wird. Worms, den 17. August 1845. A. Adler.