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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-09-28 · Heft 39 (28.9.1845) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 39 (28.9.1845)
Date
1845-09-28
Page
– (sequence 2)
Language
German
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314 Geist Geltung bat — *npn -^tsm e6 ist Herr | Dr. Frankel mehr als gerechtfertigt; er versprach zu erscheinen, mit keinem Worte machte er sich zu verbleiben verbindlich und — Erscheinen ist gewiß verschieden von Verbleiben. Wird ihn aber auch der gesunde Menschenverstand rechtfertigen, wird dieser nicht fordern, daß ich auch da verbleibe, wo ich zu erscheinen versprochen habe, wenn nicht neue, vorher nicht abzusehende Motive hinzukommen, die mich zum Weggehn nöthigen? Erscheinen ist allerdings nicht Verbleiben, wird der gesunde Menschenverstand sagen, so lange man ibm überhaupt bei äbulichen Angelegenheiten das Mitrcden nicht verbietet. Erscheinen ist allerdings nicht Verbleiben, wenn Du aber in einer Versammlung zu erscheinen versprichst, so bist Du auch verpfli.Ntet, wenn Dein Davonlaufen zum Nachtheile derselben mißdeutet werden kann, solange zu verbleiben, bis nicht eine andere höhere Pflicht Dich wegruft; ja solange die Versammlung den vorbergcwußten Character beibehält, muß cs gewiß mit Deinem Gewissen vereinbar sein, darin zu verbleiben, wenn Du Dir kein Gewissen daraus machtest, darin zu erscheinen. So g e i>'reich nun auch Herr Dr. Frankel Erscheinen und Verbleiben, obgleich sie dem Inhalte nach hier zusammengehören, zu unterscheiden weiß, eben so geistreich, wo nicht noch geistreicher, weiß er Verbleiben in einer Versammlung und Aner, kennen ihres Prinzips, soweit auch, besonders hier, das eine von dem andern sowohl dem Ausdrucke ^rls dem Begriffe nach geschieden ist, mit einander zu idenlifiziren. Die Statuten der Rabbiner-Versammlung legen nur der Majorität die Verpflichtung auf, dem gefaßten Beschlüsse durch moralischen Einfluß soweit als möglich Geltung im Leben zu verschaffen, die Minorität hingegen, die durch die Diskussion nicht zu gewinnen war, soll auf keine Weise ihre Ueberzeugung zu opfern gehalten sein — und das Verbleiben in einer solchen Versammlung wäre identisch mit dem Anerkennen ihres Prinzips? Wer hätte es Herrn Dr. Frankel übel nehmen können, wenn er bei jeder Abstimmung aufgestandcn wäre und gesprochen hätte: „Meine Herrn, ich bitte zu Protokoll zu nehmen, daß ich aus diesen und jenen Gründen mit der Diskussion über diesen Gegenstand und mit dem Resultate der Abstimmung durchaus nicht einverstanden bin, vielmehr mit allem Nachdrucke dagegen protestire?" Wurde ja auch obnedies die Meinung eines jeden Einzelnen protokollirt, und stand cs ihm frei so lange über einen Gegenstand zu sprechen, als er etwas Neues vorzubringen wußte? Ueberhaupt wie kann von Anerkennung des Prinzips in einer Versammlung die Rede sein, in welcher durchaus keine Prinzipienfragen erörtert werden sollen, weil in ihr ebensoviele Prinzipien vertreten sind, als sich auch im Innern der Gemeinden geltend machen, in welcher vielmehr nur Fragen resp. Anträge, die aus dem Leben gegriffen und von unmittelbarem Einflüsse auf dasselbe sind, ihre Erledigung finden sollen? Herr Dr. Frankel bebauptete zwar, soviel wir uns erinnern, in der Versammlung selbst, cs sei ein bedeutender Unterschied, ob ich Hülsenfrüchte an Pesach zu genießen erlaube, weil dies schon im Talmud erlaubt sei, oder ob ich es deßhalb thue, weit die Vorschriften des Talmuds selbst für mich nicht von Belang seien. Und in der That bat er auch wiederum mit seinem Unterscheiden ganz recht: wenn verschiedene Prinzipien zu einem und demselben Resultate führen, muß die Möglichkeit gegeben sein, das Resultat auf verschiedene Prinzipien zuruckzuführen und diese somit noch in jenem zu unterscheiden. Ob aber auch Herr Dr. Frankel darin Recht bat, wenn er deßhalb von der Versammlung forderte, daß sich die Einzelnen in ihr über ihre Prinzipien aussprechen? Die Versammlung will zunächst das religiöse Leben unserer Glaubensgenossen, das so vielfach zersplittert und geschwächt ist, wiederum regeln, ordnen, kräftigen und stärken, sie will wieder Einheit in dasselbe bringen. Wenn nun die Frage über die Hnlsenfrüchte in derselben vorkäme und alle Mitglieder darüber übereinstimmten, daß der Genuß derselben am Pesach zu gestatten sei und der Eine zwar, weil das Westphälische Conststorium es schon gestattete, der Andere, weil er sich auf den fjdv n'2 stützt, ein Dritter, weites dem Talmud nicht widerspricht, ein Vierter, weil er es aus der Chemie weiß, daß diese Früchte nicht mehr Mebrstoff enthalten, als auch etwa Kartoffeln, ein Fünfter, weil bei uns aus deren Mehl kein Brod gebacken wird, ein Sechster, weil er es aus der heiligen Schrift eruiren zu können glaubt, ein Siebenter, weil nach seiner Ansicht dadurch allein viele Glaubensgenossen vom Genüsse des pcn abgehalten werden können, ein Achter, weil es bei der Ueberfüllung der Bevölkerung höchst nötbig sei rc. wird der Jude nicht mit gutem Gewissen diese. Früchte genießen können trotz der ver-

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