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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-09-21 · Heft 38 (21.9.1845) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 38 (21.9.1845)
Date
1845-09-21
Page
– (sequence 4)
Language
German
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308 missionsbericht über die Sabbathsgesetze vor, welchen wir z ebenfalls schon mitgetheilt. > Der Berichterstatter tragt auf sofortige Berathnng! des Berichtes an, indem er auf die Dringlichkeit der! Sache hinwies, und in Beziehung auf die in dem Be-! richte enthaltenen Prinzipien zu bedenken gab, daß der Antrag schon in der vorigen Versammlung gestellt worden, eine genaue Erwägung der Sache von jedem Mitgliede angenommen werden dürfte. —'Die Mehrheit der Versammlung ging jedoch nicht darauf ein, sondern beschloß, daß der Bericht jedem Mitgliede zugefertigt und dann in der nächsten Versammlung zuerst zur Berathung kommen solle. Zn dieser Sitzung ward noch der 14. von den veröffentlichten Anträgen der Commission zur Abfassung eines Gebetbuches für den öffentlichen Gottesdienst und die Privatandacht übergeben und der Deputation der Berliner Reform-Genossenschaft die Antwort auf die Adresse der letzteren behändigt. Der Präsident äußerte bei dieser Gelegenheit: Es habe ihm schon zur Freude gereicht, die Deputation beim Beginne der Versammlung zu begrüßen, und er könne dieses jetzt noch im höher» Grade thun, indem er die Besonnenheit und den religiösen Ernst der Deputation wahrzunehmen Gelegenheit gehabt. Könne mm auch die Rabbiner-Versammlung, welche stets die Allgemeinheit müsse vor Augen haben, nicht gleichen Schritt mit der Genossenschaft gehen, so dürfe er doch bei der Leitung solcher Männer sich der Hoffnung hingebeu, daß auch die Genossenschaft stets das allgemeine Interesse berücksichtigen werde. Hierauf sprach Dr. Stern Namens der Deputation seinen Dank sowohl für die persönliche, als den Bestrebungen der Genossenschaft gewordene Anerkennung Seitens der Rabbiner-Versammlung aus. Es berechtige — äußerte er weiter — diese zu der Hoffnung, daß jene Bestrebungen sich nicht aus eine einzelne Genossenschaft beschränken, sondern auf die wahrhafte Wiederbelebung des Zudeuthums in allen seinen Bekennern sich erstrecken werde. Die Sitzung vom 27. Zuli war der Berathung über den ersten der veröffentlichten Anträge, die Frauenbäder betreffend, gewidmet. Der Commissionsbericht setzte auseinander, wie die rabbinischen Anforderungen hinsichtlich dieses Bades durchaus nicht in der Bibel begründet seien, und wie, wenn man die löbliche Sitte des Badens noch z erhalten wollte, das so höchst drückende, ja nicht selten j der Gesundbeit nachtheilige Verbot von dnrch- I aus müsse aufgehoben werden. Für diese Aufhebung! ward noch angeführt, daß das Baden selbst, da ihm stets! ein förmliches Waschen vorangcbe, ein bloßes Symbol sei, daß die Gesetze über pikdid nur auf den Tempel Bezug haben, und daß eine Einrichtung der Bäder, welche sowohl der gedachten rabbinischen Vorschrift, als den gesundheitspolizeilichen Anordnungen entspreche, wie das Beispiel von mehreren Orten beweise, eine Unmöglichkeit sei. Die Versammlung beschloß hierauf mit alleinigem Widerspruch von zwei stimmen die Aufhebung des Verbotes von n’pV«sy qiq. Wir kommen nun an die Schlußsitzung, welche den 28. Zuli stattfand. Philippson verlas zunächst seinen Bericht über die Gründung einer jüdischen Fakultät, in welcher er die Nothwendigkeit einer solchen darstellt für die C a ndidaten der jüdischen Theologie, welche keine geeignete Anstalt für ihre Bildung besitzen; für die jüdische Theologie selbst, damit diese von Männern, die sich ganz der jüdischen Wissenschaft widmen, cultivirt werden könne; und für die Rabbiner - Versammlung, welche einer Anzahl Männer, die in ihrem Geiste fortarbciten, bedürfe. — Der Antrag ward einer Commission übergeben. Die Versammlung beschloß sodann, daß die noch nicht erledigten Anträge dem Ausschuß für die zweite Rabbiner-Versammlung übergeben, daß die Commission über die Sabbathsgesetze auch über die Fest- und Fasttage berichten und daß der Ausschuß für die dritte Rabbiner- Versammlung aus Geiger, Holdheim, Philippson und Herrheimer besteben solle. Zu einer lebhaften Debatte führte noch die Frage: Ob auf die Inschrift auf dem anzuschaffenden Siegel: „Rabbiner-Versammlung Deutschlands" oder „Deutsche Rabbiner-Versammlung" lauten solle. Von mehreren Seiten ward die Besorgniß ausgesprochen, daß die nächste in Breslau zu haltende Versammlung eine überwiegende Anzahl polnischer und ungarischer Rabbiner, die dem Streben der bisherigen Versammlung entgegentreten würden, erhalten dürfte, wenn man sich nicht dagegen schütze, daß man das Institut als eine Versammlung der Rabbiner Deutschlands bezeichnele. Von anderer Seite glaubte man, den Kampf des Geistes nicht fürchten zu dürfen § wogegen wieder eingewendet wurde, daß die

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