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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-09-21 · Heft 38 (21.9.1845) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 38 (21.9.1845)
Date
1845-09-21
Page
– (sequence 3)
Language
German
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307 der Frauen, fugt er hinzu, liege in den Verhältnissen und in der noch bestehenden localen Trennung vom weiblichen Geschlecht. Die Mehrheit entschied für Beibehaltung berv'dtnp^ und hinsichtlich des Maphtir gegen die Wiederholung des schon Vorgelesenen. Die Frage wegen Einrichtung des Schofar-Blasens und 2*?^ ward bis zum eingebrachteu Entwürfe der Liturgie-Commission vertagt. Für die Einführung der Orgel in der Synagoge, erklärte sich darauf die Versammlung einstimmig. Es ward nun mit Bezugnahme auf einen der an die Rabbiner-Versammlung gestellten und in Nr. 26 d. B. mitgetheilren Anträge, die Frage gestellt, ob die Orgel am Sabbath von einem Israeliten gespielt werden dürfe. Stein verliest hierüber einen Bericht, der hauptsächlich folgende Punkte enthielt: Im Tempel sei die Musik ein großes Förderungsmittel des Gottesdienstes gewesen. In späterer Zeit sei jedoch bei der (wegen des „niba") aufgekommenen düsteren Ansichten das w ’b außer Gebrauch gekommen. Bei der freundlicheren Gestaltung des israelitischen Lebens in neuerer Zeit wäre aber die Musik wieder von Israeliten cultivirt worden und was den Gottesdienst betreffe, so gebe es kaum ein die Andacht mehr förderndes Mittel als die Orgel. Es dürfe ferner'die Einführung derselben wegen Nachahmung einer frommen religiösen Sitte nicht beanstandet werden, da dieses Verbot nur auf wirklich unsittliche und widerreligiöse Gebräuche Bezug habe. Uebrigens spreche schon der Talmud von einem Instrumente mit vielen Pfeifen, was vielleicht die Orgel gewesen. Einige wollten sogar den Ursprung der Orgel aus den im Tempel eingeführten Pfeifen herleiten. Das “pttf '^2 ]prv NDty beim Spiele dieses Instrumentes durch einen Israeliten gehe jetzt nicht mehr an. Zudem müße der, welcher ein Instrument beim Gottesdienste spiele, auch religiös begeistert sein, was man doch nur von dem Glaubensbruder im vollen Umfange erwarten dürfe. Treuenfels: Man könne für den Antrag noch geltend machen, daß auch unser Gottesdienst als ein tnpo, bei welchem bekanntlich kein nns? stattfinde, zu betrachten sei. Wechsler: Eine Tätigkeit, welche die Feier des Sabbaths erhöhe, sei nicht nur erlaubt, sondern auch wünschenswerth. Ben Israel: Gr sei deshalb gegen den Antrag, weil man sonst auch zu Hause spielen würde. Geiger: Das letztere wäre gleichfalls zu erlauben, da die Musik nur zur wahrhaften Erhebung des Gemüthes beitrage. Hiermit erklärt sich auch Herzfeld einverstanden. Die große Mehrheit der Versammlung entschied sich für das Orgelspielen am Sabbath auch durch den Israeliten. Zn der Sitzung vom 24. Juli nahm man die Einladung des Obervorsteher-Collegiums in Breslau, künftiges Jahr die Versammlung dort zu halten, dankbar an, und anerkannte auch die ehrenwerthe Gesinnung eines Mitgliedes der Versammlung, des Rabbiners Reiß aus Breisach, der bei mehreren Gegenständen in der Minorität geblieben, dennoch aber bei seinem durch ein trauriges Familien-Ereigniß veranlaßten Abgang sich zu der Erklärung gedrungen fühlte, daß er der Versammlung die Sympathien seiner Gemeinde deßhalb versichern zu können glaube, weil ein Geist der Mäßigkeit bei den Berathungcn gewaltet und auch das Bedürfniß der zurückgebliebenen Landgemeinden berücksichtigt worden sei. Der von Philippson verlesene Entwurf einer Antwort auf die Adresse der Berliner-Reformgenossenschaft, ward mit einigen Modificationen angenommen*) hingegen für die ebenfalls verlesene Antwort auf die Breslauer Adresse eine andere Fassung beliebt. **) Den vierten von den erwähnten gedruckten Anträgen, von S. Adler, überwies die Versammlung einer Commission, deßgleichen den von Geiger, in Betreff eines Erbauungsbuches für das häusliche Leben. Die Sitzung vom 25. Juli wurde mit dem Verlesen einer Adresse der israelitischen Gemeinde zu Gießen, welche der Versammlung ihren Dank für die gefaßten Beschlüsse und zugleich den Entschluß ausspricht, diese in ihrer Mitte auszuführen, eröffnet, welcher die bereits in Nr. 32 mitgetheilte vieler israelitischer Bürger in Frankfurt a. M. folgte. Hierauf trug Geiger den Com- *) Wir haben diese Antwort in Nro. 32 mitgetheilt. **) Sie ist in dieser Fassung in Nro. 33 gegeben.

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