Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 33 (17.8.1845)
- Date
- 1845-08-17
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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S«8 selten Mittel! Herr vr. Holdheim, ich verehre Sie aufrichtig, aber daß sie solcher Maßen dem rabbinischen Iudenthum ins Gesicht schlagen, der Mutter, die Sie großgezogen hat, bat mich im tiefsten Herzen betrübt*). Geschichte -es Tages. Briefe über die zweite Rabbiner-Versammlung. (ii.)**) Frankel. / (Frankfurt a. M. im August.) War das Erbieten des Hrn. Frankel zur Thcilnabme an der diesjährigen Rabbiner-Versammlung, war mehr noch sein wirkliches Erscheinen bei derselben geeignet, ihm die Achtung der Intelligenten zu gewinnen, so konnte sein plötzlicher Rücktritt hingegen diesen Eindruck unmöglich verstärken, ja, er mußte ihn schon deshalb schwächen, weil sich für diesen Rücktritt aus der innersten Uebcrzcugung bervorgcgangcue Motive nicht wohl aüftmdeu ließen, und. er die Reinheit der Absicht des Hrn. Frankel'schon beim Erscheinen wieder in Frage stellte. Dieses Ausscheiden war nämlich' kein durch besondere Umstände gebotenes, kein durch Beschlüsse rer Versammlung -ervorgerusimes, sondM vorsätzlich «W absichtlich. Bei der sich zuerst der Versammlung darstellenden Frage, in welcher Sprache der öffentliche Gottesdienst äbzuhaltcn sei, fand sich keine Meinungs-Verschiedenheit vor, vielmehr waren sämmtliche MitgLeder «it der-Commission dahin einverstanden, daß derselbe aushebräischen und/deutschen Gebeten zusammengesetzt werden soll«, und auch hinsichtlich der Gebetewel cbe in der einen oder andern Sprache^zu'verrichten, schien kein ernstlicher Zwiespalt obzuwaÜ«l-uvdÄar einer Derstän- *) Anmerkung des Redakteurs: Wir. LÄm dipfts Snwschrriben ohne irgend cme Bemerkmig von uojprex Spite^unfgenommen; obgleich wrr, wie unsere Leser wisse«, "io manHen Ansichten und namentlich in der Auffassung des 'Talmuds mcht gleicher MeLnung . mit Herrn vr. Herzfeld sind. Es Ist aber gnade die 'erste Pflicht: der öffentlichen Organe, jeden w a ck e r n Mmpfkk für seine Meinung streiten zu lassen, Tw- .jdM rechte Einsicht in die Sache unddieEeitigeAuffaffung derselben' nur gewinnen kann. **) Wir brauchen wohl mcht erst zu bemerken, daß wir durch die Aufnahme dieses und anderer Artikel die Ansichten.des Betf. nicht vertreten. Es kann aber nur imInteressedes aufOeffentlichkeit basirenden Instituts der Rabbiner - Versammlung sein, wenn der Kritik über dieselbe voller Raum gelassen wird. Die Red. digung mit ziemlicher.Gewißheit entgegen zu sehen. Alleiy darum war cs Herrn Frankel nicht zu thun, er scheint mit dem Vorsatze gekommen zu sein,, gleich von vornen herein die Versammlung zu einem Ausspruche über ihren Standpunkt im Judenthmne zu veranlassen, um je nach vezn Ergebnisse zu gehn oder zu bleiben; in diesem Sinne hatte er die Debatten eröffnet und einen solchen Ausspruch provocirt. Die Versammlung erklärte jedoch einstimmig, mit ihm auf gleichem Standpunkte, auf dem des historisch-positiven Judenthums zu stehn, womit er sich freilich begnügen mußte, wodurch aber sein Operationsplan vereitelt war. Historisch-positives Iudenthum 1 was ist historisch positiv, und was ist Iudenthum? nur wer das rabbinifch-talmudisch-orthodore darunter versteht, ist um die Antwort nicht verlegen, dem Hrn. Frankel aber, der gleich uns diesen nicht länger haltbaren Standpunkt verlassen, und sich auf den einer freien kritischen Forschung gestellt hat, fällt die Antwort nicht so leicht. Nichts wäre übrigens besser im Stande gewesen, ihn über seine eigene Stellung und Haltung aufzuklären, als der Umstand, daß er in der ihm von der Versammlung gewordenen Zusicherung eines gleichen Standpunktes einerseits keine Bern- - higung finden konnte, nnd anderseits sich durch dieselbe in seiner Absicht, nicht gefördert sah. Die eigentliche Absicht des Hrn. Frankel bei seiner Theilnahme an den Berathungcn der Ver? sammlung ging wohl dahin, wenn er finden würde, daß seine . Grundanschauung nicht dis der Majorität sei, daß er darüber keine Gewißheit habe, die Beschlüsse in seinem Sinne gefaßt zu sehen, an diesen letzten keinen Antheil zu nehmen; er scheint mit einer Mental-Reservation erschienen zu sein, nämlich einen Unterschied'zwischen der Theilnahme an den Berathungcn und,der an den Beschlüssen der Versammlung statuirt zu hgbetu Nachdem der versuchte Prinzipicnkampf zu keiner Entscheidung geführt hatte, und die sich zunächst darbietenvc Frage , VM^vorneu herein in ihrem praktischen Resultate als entschieden ünzusehenwar, nachdem im Verlause 9n Debatte Hr. Frau - M sich zu der Erklärung genöthigt gesehen, daß für Bcibchal- Ät^ng der hebräischen Sprache beim Gebete eine gesetzliche 1 Nothwendigkest nicht vorhanden sei, da mochte er vcn .Bodden unter seinen Füßen schwanken fühlen, und mußte er Veranlassung suchen, die Versammlung zu verlassen, ehe es über die in Berathung stehende Liturgie zu einem endlichen Beschlüsse gekommen war. Diese Veranlassung bot.ihm nothdürstig die ungeeignete Stellung der Frage. Wenn cs sich von Befolgung der Vorschriften einer positiven Religion handelt, muß nur das unterlassen werden, was untersagt, und braucht nur das vorgenommen zu werden, was verordnet ist. Was nicht ge- und