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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-08-10 · Heft 32 (10.8.1845) · page 5

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 32 (10.8.1845)
Date
1845-08-10
Page
– (sequence 5)
Language
German
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L6L dürfe, daß vielmehr, wenn Lebensgefahr drohe oder selbst entfernt herbeigeführt werden könne, alles zur Abwehr derselben zu thun erlaubt, ja geboten sei, daß wo es sich um die Abwendung solcher Umstände handelt, welche das zeitliche Lebensglück zu untergraben geeignet sind, die Arbeit durch Nichtjuden gewiß gestattet sei, aber auch, sobald sie die Hülfe von Juden unbedingt nöthig macht, auch von diesen der Sabbath, als Ausnahmsfall, suspendirt werden kann. 5) Die Versammlung wolle endlich erklären, daß die Betheiligung am Staatswohle eine so hohe Pflicht ist, daß ihr in Collisionsfällen die strenge Sabbathfeier weichen muß. Sie erklärt daher den Soldaten, sobald es die Disciplin erfordert, von der Beobachtung des Sabbaths dispensirt; sie erklärt, daß der Beamte, insoweit er sich am Sabbat den Geschäften nicht entziehen kann, seinen Amtspflichten genügen müsse, vorausgesetzt, daß er in anderer Weise, namentlich im Hause, die Weihe des Sabbaths herzustellen bemüht ist. Indem die Commission hiemit in Kürze ihre Aufgabe erledigt zu haben glaubt, erlaubt sie sich noch die Bemerkung, daß die Feier der Festtage mit dem Obigen zwar in inyigem Zusammenhänge steht, sie es aber doch für nothwendig hält, daß eine besondere Commission zu besonderer Bearbeitung derselben für die nächstjährige Rabbiner-Versammlung eingesetzt werde. Sie muß aber ferner noch die Bitte aussprechen, daß, wenn auch der ganze Inhalt dieses Berichts für dieses Jahr nicht zur Verhandlung kommen sollte, doch wenigstens der dritte, vierte und fünfte von ihr gemachte Antrag zur Diskussion und Abstimmung gebracht werde. Frankfurt a. M. den 25. Juli 1845. Geiger. Wechsler. A. Adler. Der Referent verlas nun noch das was die übrigen Commissionsmitglieder hinzugefügt, und welches also lautet: In Beziehung auf den Commissionsbericht über die Sabbathfrage fühle ich mich verpflichtet, folgende Erklärung abzugeben. Mit der Begriffsfeststellung und der Begründung der Idee des Sabbaths erkläre ich mich vollkommen mit der Majorität der Commission ei- Landen, sowie auch mit allen daraus gezogenen positiven Consequenzen. Hingegen kann ich mir einigen, sowohl angedcuteten als ausdrücklich daraus gezogenen negativen Resultaten nicht übereinstimmen, was ich bei später ftattsindender Debatte naher angeben und zu motiviren suchen werde. Joseph Kahn, Oberrabbiner. Ich wünsche, daß den Anträgen der Commission noch hinzugefugt werde, der Sabbarh und die Feiertage sollen erst mit dem Beginne der Nacht anfangen. Wechsler. Als Commissionsmirglied in Bezug auf die Sabbathfrage fühle ich mich zu erkären gedrungen, daß ich mich mit den im Commissionsberichre niedergelegten Ansichten über den biblischen Sabbatbegriff und dessen Consequenzen aus dem Grunde nicht einverstanden erklären kann, weil eine solche Auffassung des Sabbathbegriffes mir nicht hinreichend begründet erscheint; manches prophetische Wort zwar für sich zu haben scheint, aber auch der Geist, wie der Buchstabe mancher hierher gehörigen Stellen im Pentateuch einen ganz andren Grundgedanken vcrrathen, und weil ferner, einen zweitausendjährigen traditionellen Begriff aufzugeben, es einer unbezweifelbaren Gewißheit von seiner Nichtigkeit bedarf. S. Adler. Geschichte des Tages. Priese Hder die zweite Naddiner-Versammlung. (i.) Frankel. / (Frankfurt a. M. im Juli.) Lassen Sie uns doch den Glauben, daß Ihre Leser wiever einmal von uns hören wollen, und in der That, was sollen dieselben von uns denken, wenn wir über die Rabbiner-Versammlung schweigen, die vor unseren Augen abgehalten wird, wir, die wir über so manches Unwichtige zu berichten wußten, und uns über Personen und Dinge so rückhaltlos zu äußern pflegen? Wir müssen jedoch eine doppelte Bemerkung voranschicken. Zuvörderst lieben wir es nicht, Sachliches zu geben; wie die Sitzungea eröffnet, wo sie gehalten worden, wie sie de-

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