Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 32 (10.8.1845)
- Date
- 1845-08-10
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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gehörigen Arbeit in sich. Wahrend demnach Ln den Propheten die Weihe des Tages in den Vordergrund tritt, wird Ln dem gesetzlichen Theile der Bibel das Verbot der Arbeit (rQNbp), wie es Ln Zusammenhang mit der Heiligung des Tages gebracht ist, besonders hervorgehoben und als ein rotf, feiern, die werktägige Arbeit unterbrechen, bezeichnet. Ueber den Begriff der Arbeit spricht sich die Bibel nicht genauer aus, wir glauben jedoch in den einzelnen Arbeitsverrichtungen, die theils ausdrücklich als verpönt hervorgehoben, thcils gelegentlich getadelt werden, eine Bestätigung unserer Begriffsbestimmung zu finden, wenn wir darunter nur die werktägige Berufsarbeit verstehn. Ausdrücklich nämlich verbietet sie den Landbau, rQtwi pnra, und das Verbot des Feueranzündens scheint gleichfalls als öffentliche Vorbereitung zu den meisten schwereren Arbeiten ausgesprochen zu sein; gelegentlich handelt die Bibel von dem Verbote des Mannahauflesens, des Holzfällens oder Auflesens, drückt sie den Tadel aus über das Wegschaffen von Lasten im Jeremias, über den Marktverkehr im Nehemias. Anders gestaltete sich der Begriff des Sabbaths in der späteren Zeit, wie wir ihn in Mischnah und Gemara theils ausgeprägt, theils bestimmt ausgesprochen find"". Als oberster Grundsatz gilt da das Verbot der Arbeit, welches selbständig auftritt und in dem gewissermaßen die Weihe aufgeht — wenn auch nicht geläugnet werden soll, daß diese doch auch noch in manchen nebengeordneten Punkten sich bemerklich macht — und der Begriff ber »erbotenen Arbeit beruht hier in deren Resultate und ZW^ Absicht und Erfolg einer Thätigkeit soll vermieden werden, gleichviel ob diese Thätigkeit der Erholung, ja der religiösen Erhebung geweiht oder wirklich geschäftlich ist, sobald nur das Resultat irgend eine Production ist, aber umgekehrt ist auch, sobald das Moment der Production nicht vorhanden ist, die Thätigkeit nicht als eine Arbeit zu betrachten, die vom Standpunkte des Talmuds aus biblisch verboten sei, so daß selbst der Handelsverkehr, solange er weiter Nichts ist als das ideelle Uebergehn eines Eigenthums aus einer Hand in die andere, nicht zu den biblisch verbotenen Arbeiten gezählt werden könnte. Allein wenn von dem Gesichtspunkte der Arbeit aus das Erlaubte einen noch ziemlich weiten Umfang einnehmen könnte, so tritt diesem doch noch ein neuer Gesichtspunkt hinzu, der, seinem Grundgedankep, nach, wie die Baraitha (Mekhilta) es auffaßt, woA feine biblische Stütze hat, ohne daß jedoch dessen einzelne Consequenzen — wenigstens wie die Gemara es auf's Bestimmteste ausdrückt — biblische Geltung beanspruchen könnten, nämlich die vollendete äußere Ruhe, Stille und Unbeweglichkeit, welche von der Mischnah und Äaraitha als einzelne Aeußerungen des rvp^ , Ruhegebote, bezeichnet werden, während die Gemara, die auch sonst das Bestreben hat, die neue Lebensanschauung nicht als solche gelten zu lassen, sondern die Aeußerungen derselben als Ausflüsse des von ihr aufgeftellten biblischen Begriffes und Wortes darzustellen, hier nicht eine besondere Kategorie von Ruhegeboten erkennen will, sondern in den Verboten Vorsorgemaßregeln erblickt, damit man nicht in den Fall kommen könne, die biblisch verbotenen Arbeiten zu verrichten, also kos? mn. Indem die Commission hiemit die geschichiliche Auffassung der Sabbathidee in kurzen Umrissen dargelegt, glaubt sie vollkommen im Geiste der Versammlung den allgemeinen Grundsatz aufstellenzu dürfen, daß wir uns in den Begriff der Bibel hineinleben müssen, daß blos dessen einzelne Consequenzen dann eine Modisication erleiden dürfen, wenn diese auf eigenthümlichen umgestalteten Verhältnissen beruhen, während die Betrachtungsweise des Talmuds blos eine geschichtliche Berechtigung ansprechen darf und blos insofern noch in ihren Consequenzen Geltung hat, als dieselben noch im Leben mächtig wurzeln, sei es daß die talm. Auffassung noch mit unfern heutigen Begriffen harmonirt oder daß den Consequenzen andere unscrm Jdeenkreise angehörige Gründe sich allmählig untergeschoben haben. Wendet sie diesen Grundsatz auf den vorliegenden Gegenstand an, so wird sie zu dem bibl. Sabbathbegriffe zurückzukehren haben, der wie überhaupt die göttliche Wahrheit, für alle Zeiten ein gleicher ist, der talm. Auffassungsweihe aber, insofern sie nicht Entwickelung des bibl. Begriffes, ja sogar in Widerspruch mit diesem wie mit unserm rel. Bewußtsein steht, ein Recht nicht einränmen. Wir haben demnach den biblischen Grundsatz wieder bestimmt horvorzuheben und aufzustellen: Der Sabbath ist ein Tag der Weihe und der Feier, ein Tag, der durch unsere Heiligung und Erhebung geheiligt werde, der durch die Feier, durch Unterbrechung des werktägigen Lebens uns aus dem Aufgehn in den speciellen Beruf herausreiße und uns unfern allgemeinen göttlichen Beruf, den wir als Israeliten ausdrücken sollen, lebendig vergegen-