Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-08-03 · Heft 31 (3.8.1845) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 31 (3.8.1845)
Date
1845-08-03
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2566751-2566964-2566995--1558-2569347
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

S4S die hebräische Sprache als ein nationales Band ein Wesentliches; jetzt .aber, wo das Politische vom Religiösen getrennt sei und getrennt werden müsse, habe jene Sprache keine Bedeutung mehr, ja wirke als ein nationales und separatistisches Element nur hemmend auf die Entwickelung des religiösen Lebens ein. A. Adler: Das positive Iudenthum stehe allerdings im Einklänge mit der Wissenschaft, tnpn habe nur den Sinn, daß die Sprache heilige Gedanken und Gefühle ausdrücke, nicht weil die Wörter darin heilig seien. Präsident glaubt den unbestimmten Ausdruck objectiv durch gesetzlich erklären zu müssen. Auerbach: Was gesetzlich sei, sei darum noch nicht objectiv; man habe daher falsch gedeutet. Schott: Er müsse der Versammlung seinen Dank aussprechen für ihre Erklärung, daß sie auf dem Boden des positiven Iudenthums stehe. Allerdings sei die hebräische Sprache beim Gottesdienste objectiv nothwendig; daraus folge jedoch nicht, daß die deutsche Sprache gar nicht zulässig sei; im Gegentheil das Gesetz erlaube ausdrücklich in deutscher Sprache zu beten; es beziehen sich jedoch die betreffenden talmudischen Stellen nur auf den Einzelnen, dem die Kenntniß des Hebräischen ganz abgehe. Anderentheils müsse man sagen, daß, wenn das Gesetz die Erhaltung der hebräischen Sprache vorschreibe — und dieses sei doch der Fall — daraus von selbst sich ergebe, daß sie auch beim Gottesdienste erhalten werden müsse. Reiß: Er vermisse die Frage: Ob überhaupt Gebete ausgeschieden werden dürfen? Die hebräische Sprache müsse aber um so mehr beibehalten werden, damit wir -fcte traditionellen Gebete so beten, wie sie vorgeschrieben. Einhorn: Bon einer objectiven Nothwendigkeit des Hebräischen könne keine Rede sein, da der Talmud die Landessprache erlaube. Gegen Schott bemerke er, <da^ nur von der Erfüllung des Gesetzes, nicht von der Erhaltung der hebräischen Sprache die Erhaltung des Iudenthums abhänge. Die Anwendung der deutschen Sprache sei darum nicht nur erlaubt, sondern nothwendig, damit die Betenden sich wirklich erbauen, nicht aber, wie bisher, ohne alle Andacht aus dem Gotteshause gehen. Iolowitz: Er erinnere an eine Schrift von I. L. Auerbach, welche bereits vor zwanzig Jahren erschienen, und alle Stellen aus den Gesetzbüchern, welche für die Anwendung der Landessprache sprechen, anführr. In jetziger Zeit, wo die Gesammtheü derIudenheit kein Hebräisch verstehe, sei es Pflicht der Rubinen, diese Sprache abzuschaffen. Cahn: Die deutsche Sprache sei objektiv nothwendig, denn das Gebet müsse mit Atndacht des Herzens verrichtet werden, (tuid rons tfrön) was ohne Berständniß desselben nicht möglich sei. Philippson: Er müsse die Versammlung darauf aufmerksam machen, daß es gefährlich sei zu sagen: das Gesetzliche sei das Objektive. S. Adler: Der Satz ijobip jdüdd nuie6 hdn no-oa Dn»n sei jetzt nicht mehr bindend; er habe nur eine Wahrheit in der früheren Zeit gehabt, wo das Volk nicht im Stande war, seine Bedürfnisse im Gebete auszudrücken und die Lehrer ihm daher durch bestimmte Gebetsformeln zu Hülfe kommen mußten. Hirsch: Es dürfe die hebräische Sprache nicht verdrängt werden, da sie uns nie eine fremde Sprache gewesen; sei sie es uns jetzt, so müsse dagegen gewirkt, d. h. die Erlernung des Hebräischen befördert werden. Das könne auch geschehen, da man sich nur auf die Prosa zu beschränken brauche. Die Abweichungen, welche die verschiedenen Uebersetzungen darbieten, seien allerdings gefährlich; es würde der Unterschied von Laien und Geistlichen wieder eingeführt werden. Hold heim: Alle diejenigen, welche Bedenken gegen die Einführung der Landessprache angeführt, hätten nicht erwogen, daß wenn solche wirklich vorhanden wären, das Gesetz sie nicht hätte erlauben dürfen. Der Unterschied zwischen Laien und Priestern, welcher in der katholischen Kirche sich auf die besondere Weihe der letzteren gründe, käme demnach im Iudenthum nicht auf, wenn auch unser Gottesdienst ein deutscher würde. Herzfeld: Es sei nur ein mystischer Grund im Herzen des Israeliten vorhanden, der für die theilweise Beibehaltung des Hebräischen spreche. Wechsler: Es sei außer allem Zweifel, daß die hebräische Sprache nicht objectiv nothwendig; wir bleiben Juden auch ohne die hebräische Sprache. Unsere erste Pflicht sei aber für die Bedürfnisse der Gegenwart zu sorgen. Geiger: Es sei gewiß, daß die Landessprache

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.