Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 29 (20.7.1845)
- Date
- 1845-07-20
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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333 machten gemeinschaftlich ein Weingeschäft und verbanden sich contraktlich, sowohl am Gewinnste, als auch an etwaigem Verluste gleichmäßigen Antheil zu nehmen. Der Contrakt war aber in jüdischdeutscher Sprache geschrieben, untermengt mit hebräischen Wörtern und Redensarten. Das Geschäft fiel nun sehr schlecht aus und der eine der Contrahenten weigerte sich, den gebührenden Theil des Verlustes zu tragen, und er wußte unfern Rabbiner zu gewinnen. Dieser erklärte nun die betreffende Contraktstelle, welche lautete: „Wir haben gleichen Antheil am Gewinnste und am Verluste (Gott behüte!)", *) so: Wir haben gleichen Antheil an dem Gewinnste; und am Verluste? — Gott behüte! d. i. Gott behüte davor, daß wir auch am Verluste gleichen Antheil haben sollten! Zn solchen Ränken und Kniffen strebt er immer noch sich zu überbieten, so daß wir den Zeitpunkt mit Sehnsucht erwarten, wo die Zeit seines Rabbinats-Contractes abgelaufen sein wird. Die Gemeinde zu I l o v a und andere kleinere find noch immer in Todesschlaf versunken, und bieten weiter nichts Bemerkenswerthes. —. Die inneren Gemeindeangelegenheiten des ganzen Comitates) namentlich die finanziellen, liegen sehr danieder. Es wird zwar, außer den gewöhnlichen Gemeinde-Vorstehern, noch ein allgemeiner Ober-Vorsteher gewählt; aber weder dieser, noch jener haben Einsicht noch Kraft genug, eine Einheit noch Gleichmäßigkeit in die Gemeinden zu bringen. Die Hauptgegenstände der Verhandlungen der Vorstände bilden noch immer die Vertheilung von Chaber- Titeln und die Beehrung von der Abfingung von Gebetstücken. Reformen; die jüdischen Zeitschriften; Statistisches. (Paris den 29. Juni.) Es wird jetzt hier ein neues Consistorium gewählt, welches folgende resormatorische Punkte seiner Berathung unterwerfen und zur Ausführung bringen soll 1) die allgemeine Einführung von homiletischen Vorträgen; 2) eine zeitgemäße Gestaltung der Liturgie; 3) Verminderung und Veredelung des Cermonialgesetzes; 4) eine feste und genaue Bestimmung, was die Pflicht des Rabbiners sei, und wie weit sie sich erstrecke; 5) die Erzielung einer Einförmigkeit in Ritual-und administrativen Dingen; endlich 6) die Zusammenbcrusung einer, aus dem jüdischen Clerus und Laien bestehenden Spnode. Letzter Punkt ist natürlich der wichtigste, und bildet gleichsam die Krone; den Schlußstein für die übrigen, indem sie erst durch ihn in die Wirklichkeit treten werden. Die französisch - jüdische Presse greift dieser Reform mit vielem Eifer und Ernst unter die Arme und hat für ihre Aufnahme *) ><"n pr>nb) nmb nicht wenig bcigciragen, ia sic grarezu möglich gemachr. — Zu Frankreich, wo 100000 Juden leben, wirken zwei jüdische Zeitungen, die sich gut zu halten, und eine große Wirrung auf die jüdische Bevölkerung auszuüben scheinen. Die deutsche jüdische Presse zeig: sowohl in vcrhältnißmäßig quantitativer als qualitativer Hinfich: ein minder günstiges Verhältniß. - Weil ich einmal bei rer Quantität bin, will ich Zhncn auch etwas Statistisches aus dieftw. Lande mittbcilen. Frankreich zählt 34 ^i^^ionen Einwohner, und unter diesen 175000 Wähler, so daß ungefähr auf 10000C Franzosen 500 Wähler kommen; von unfern 100000 Glaubensgenossen stehen aber 7l4'aus den Wählerlisten. Gen. Anzahl Zurcn sind in sieben Consistorien getheilt. Die angegebenen 100000 Zwaeüten in Frankreich dürften sich indessen noch bedeutend vermehren, wem man ausfindig machen könnte, zu welcher Confession lerco im genannten Lande wohnhafte Individuum gehört. Die angegebene Anzahl besteht aus solchen jüdischen Glaubensbekenncrn, die sich als zur Synagoge, gehörig bei den betreffenden Consistorien ae meldet haben. Ernennung eines Generat-Schut-Inlpectors; Liturgische Verbesserungen. Brüssel. Im Februar dieses Jahres versammelte sich vcw Consistorium der belgischen Juden. Durch eine königliche Orron nanz dazu aufgefordert, har es einen General-Zuiperror für fänumliche israelitische Schulen ves Königreiches ernannr. — De: hicstge Oberrabbiner hat aus der Liturgie diejenigen Stellen gestrichen, welche sich, auf ehemalige Verfolgungen und anders dem bürgerlichen und religiösen Bewußtsein der Israeliten Entfremdete beziehen. Wie H. Kirchheim Sie Mischnah versteht. In dem Streite zwischen Frankel und mir wirst sich Hr. Kirchheim als Richter auf, um zwischen uns Beiden zu emscheideu. Aber H. K. hat für mich nur unerbittliche Strenge, für H. F. nur Milde und Gnade, unv sucht auch die stärksten Blößen feines Clienten mit einem Mäntelchen der Liebe zu umhüllen. Aber versteht Hr. K. etwas vom Talmud, den er vertheivigt? Gewiß; Hr. S. Lovositz citirt ja in der Königsberger Zeitung die Orakclsprüche des Hrn. K. und beruft sich auf ihn als auf eine Autorität in letzter Instanz. Eine kleine Probe von Hrn. Kirchheims origineller Auffassung der Mischnah mag hier folgen. In seiner neuesten Recension meiner Schrift: „ Das Religiöse und Politische :c." sag: Hr. K. (L. B. des Orients Rr. 26 Svalte 410); „ Das streng