Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 29 (20.7.1845)
- Date
- 1845-07-20
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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abgewägre Pflichtgesetz lehrt daher, daß nur Mord, Götzendienst und Blutschande selbst dem Leben nicht weichen dürfen, ja sogar ist es dem Israeliten zur Pflicht gemacht, mit Gefahr seines eignen Lebens seinenNebenmcnschen aus den Händen des Mörders und die Jungfrau aus der Gewalt des Räubers zu retten. Sanhedrin 73 -m rpnn plN tfw r.anmn mp; nnw aan nan * Der gute Herr Kirchheim meint in seiner Einfalt, ptföia pix pä’SD bedeute : man müsse den Verfolgten retten mit Verlust seines (nämlich des Erretters) Lebens, während dieser Satz nach seiner richtigen Bedeutung nichts anders sagt, als daß man den Verfolger an der Ausführung seines verbrecherischen Vorhabens hindern müsse, selbst wenn es sein, nämlich des Verfolgers Leben kostet, d. h. wenn man nicht anders als durch Tödtung des Verbrechers das Verbrechen verhindern kann. S. Nascht zur St.: p^'LOl? läw . rrvayn p na din aaa urw j^sja maj/n p pi« Wie soll ich mich nun einem solchen strengen Richter gegenüber, der das Gesetz in so origineller Weise gegen mich zu interpretiren versteht, benehmen? Herr Frankel ist glücklich zu preisen, einen Vettheidiger gefunden zu haben, der seine Ehre mit Hintansetzung der eignen zu retten sucht, der ihn WSJa im Sinne Kirchheimischer Auffassung; aber der Talmud ist nur um so mehr zu bedauern, in Hrn. K. seinen Retter zu erblicken, der zwischen ihn und dasSittengesetz eine Kluft wirft, die beide auf ewig von einander scheidet, der, indem er ihn zu vertheidigen vorgiebt, ihm die Todeswunde beibringt. „Im Judenthume", sagt Hr. K. das. „ist es jedoch Religionspflicht, in einem solchen Falle das Leben zu opfern, und wird daher im Talmud nicht von Seiten des Sittengesetzes, sondern Seitens der Religionspflicht der Unterschied zwischen Aktivität und Passivität ausgestellt. Das absolute Sittengesetz, von dem in der Halacha keine Rede ist, kennt natürlich diesen Unterschied nicht an; die Halacha schließt aber das Sittengesetz nicht aus, und gehört solches nicht in sie hinein, denn das Judenthum lehrt als solches nur Pflicht- und Sitten geböte, das Sittengesetz und die Tugendlehre find aber Sache des moralischen Gefühls, was allen Völkern der Erde gemein ist." Habe ich je etwas anders behauptet? Holdheim. Berichtigung. In Nr. 27 Seite 210 Spalte 1 in der Note Zeile 4 v. u. st. Eperias l. Eperies. Sodann Spalte 2 Zeile 15 v. o. st. Aussprache l. Ansprache. Zeile 24 v. u. statt Meffiarve l. Messiasidee. Zeile 14 v. u. st.Lustschloß l. Luftschloß. Zeile 2 v.u. st. schwören l. schwärmen. Literarisch Zu Ende dieses Monats erscheint bei uns: nun miD» Israelitische Glaubens - und Pflichtenlehre. 6. vermehrte Auflage. 6ggr. Bernburg, den 2. Juli 184-5. F. W. Gröning'sche Buchhandlung. In der Buchhandlung von I. Bens heim er in Mannheim ist erschienen, und in allen Buchhandlungen in Frankfurt a. M. zu haben: Adler, A., Mitglied der Rabbiner-Versammlung in Braunschweig: Die sieben und siebenzig sogenannten Rabbiner und die Rabbiner-Versammlung. Inhalt: I. Sendschreiben an die sieben und siebenzig, die durch Verdächtigung und Verläumdung zu gewinnen wähnen. Von A. Adler. H. „Offener Brief" als Antwort auf vorstehendes Sendschreiben. Von K—m. III« Offene Erwiederung auf K—rrr's „offenen Brief." Von A. Adler. e Anzeigen. Im Verlag der Ioh. Christ. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. ist erschienen: Becker K. F., a grammar of the german language. 2 edit. gr. 8. 1845. broschirt. ß 2 — 24 oder *tf 1 — 12 ggr. Formstecher, Dr. S., die Religion des Geistes, eine wissenschaftliche Darstellung des Iudenthums nach seinem Charakter, Entwicklungsgänge und Berufe in der Menschheit, gr. 8. 1841. broschirt. (29 Bogen), «f 1 —- 18 ggr. od. -5 3 —-12 m 'Jansen, William, practical mercantile correspondance with german notes and an appendix containing forras of invoices, bills of lading etc. and abbreviations and explaining mercantile technicalities. gr. 12. 1842. brosch. «f 1 — od. -fi 1 — 48 ai Berlag der I. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a- M. — Druck von Fried. Krähe in Offenbach.