Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 29 (20.7.1845)
- Date
- 1845-07-20
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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»SS zum wahrhaften Heile des Iudenthums sicher und entschieden fortzuschreiten. ' Wenn wir, die Unterzeichnete Genossenschaft, uns in diesem Jahre gleichfalls und selbstständig konstitm'rt haben, so Höffen wir, daß Sie darin nur eine wahrhafte Anerkennung sehen werden, die zugleich zu einer Erkräftigung und Förderung Ihrer Bestrebungen führen soll. Wir können das Ziel unserer Bestrebungen mit denselben Worten bezeichnen, mit welchen es die Rabbiner-Versammlung gethan hat. Denn wir wollen Nichts Anderes als „Erhaltung und Fortbildung des Iudenthums und Belebung des religiösen Sinnes unter seinen Bekennern." Wir haben unsere Bewegung ebenfalls ohne fremde Autorisation, aus eigenem freien Antrieb begonnen, und unsere Berechtigung für dieselbe haben auch wir in dem immer unabweisbarer sich aufdrängenden Bedürfniß nach einer Ausgleichung zwischen unserm Leben und Empfinden mit den bestehenden Formen unserer Religion erkannt, und in derselben Weise, wie die Rabbiner- Versammlung ohne unmittelbare Mitwirkung der Gemeinden zusammengetreten ist, und erst durch ihre Resultate auf diese zu wirken hofft, ebenso haben wir unsere Thätigkeit begonnen, ohne zunächst die Unterstützung und den Rath der Rabbiner und Gelehrten in Anspruch zu ncbmen, aber auch wir glaubten nicht unser Ziel erreichen zu können, ohne diese Mitwirkung derselben für unsere Zwecke zu fordern, zu welcher Sie durch Ihren Beruf berechtigt, und durch Ihr Wissen befähigt sind. So wie aber unsere Bewegung auf der einen Seite eine volle Anerkennung der Aufgabe ausspricht, die sich die Rabbiner-Versammlung gestellt hat, so schien uns dieselbe doch einer Ergänzung durch eine gleichartige Bewegung zu bedürfen, welche aus der Mitte des Volks unmittelbar hervorgegangen ist. Es spricht sich in unserem Zusammentreten das Bewußtsein aus, daß auch der Laie, wenn dieser Ausdruck im Gebiet des Judenthums überhaupt seine Anwendung findet, daß die Gemeinde berechtigt sei, eine unmittelbare Theilnahme an der Fortbildung des Judenthums für sich in Anspruch zu nehmen, das Bewußtsein, daß es ein Gebiet des religiösen Lebens und der religiösen Entwicklung gebe, auf welchem die Gemeinde dem Rabbiner vorangehen muß, um ihm die Bahn zu brechen, die er dann durch seine Thätigkeit zu ebnen und zu regeln hat, das Bewußtsein, daß es eine Entwicklung des Judenthums in der Judenheit und durch dieselbe gebe, die zunächst von der Gemeinde gefordert werden müsse, um von den geistlichen Führern derselben vollbracht werden zu können. Wir haben also die Berechtigung zu einer selbstständigen aus unserm eignen Bewußtsein und unserem eigenen Bedürfniß hervorgehenden Bewegung in der Ueberzeugung gefunden, daß eine wahrhafte Entwickelung des Judenthums ihre Wurzel in der Gesammtheit haben muß und ohne stelbstständige Mitwirkung derselben nicht vollbracht werden kann. Aber wir sind weit entfernt von der Ansicht, daß diese Entwickelung von uns allein vollendet werden könne, und daß das Gebiet, auf dem uns eine freie und selbstständige Bewegung zusteht, ausreichend sei, um innerhalb desselben zum letzten Ziele dieser Bewegung zu gelangen. Wir sind uns vollkommen dessen bewußt, daß unsere Bestrebung ein wesentliches und nothwendiges Moment der gesammten gegenwärtigen Entwickelung des Judenthums sei, daß unser Bedürfniß wie aus dem Leben der Gegenwart hervorgegangen ist, ein Recht habe, in der zukünftigen Gestaltung des Judenthums seine Anerkennung und Berücksichtigung zu fordern, daß wir aber diese Gestaltung selbst, nicht eigenmächtig vollbringen können und dürfen, ja, daß wir hierzu nicht nur des Rathes, sondern der ebenfalls freien und selbstständigen Mitwirkung der Wissenden und Berufenen, der Gelehrten und Rabbiner bedürfen, damit unser Wollen und Streben seine Verwirklichung, damit unser Bedürfniß seine Befriedigung finde, ohne dadurch aus dem Judenthmn und der natürlichen Entwickelung desselben hinauszugehen. Diese freie und unabhängige Wirksamkeit der Rabbiner und Lehrer des Volks, dieses gleichartige, obwohl von einem andern Punkte ausgehende Streben derselben nach dem Ziele das auch wir verfolgen, finden wir vor in der Rabbiner-Versammlung, und in diesem Sinne erkennen wir uns als die natürlichen Bundesgenossen derselben, und fordern eben so zuversichtlich ihre Unterstützung für unsere Bestrebungen, wie wir glauben, daß unsere Bewegung der ihrigen zu einem nothwendigen Stützpunkte gereichen werde. So treten wir als eine freie, selbstständige und unabhängige Macht der Zeit zu Ihnen, und nur ein freies Bundniß kann es sein, zu dem wir Ihnen die Hand bieten, ein Bündniß, durch welches beide Tbeite