Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 28 (13.7.1845)
- Date
- 1845-07-13
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Z19 gegen mich selbst; und kann mir nicht selbst was verschreiben. Der Arzt kennt meinen Organismus; dadurch aber, daß er meine Krankheit als wahr und den vorhandenen Bedingungen entsprechend anerkennt, ist mir nicht geholfen. Er muß mir die Mittel geben. — Das Volk hat Vertrauen zu den Rabbinen: es ist also ihre heiligste Pflicht, seinen Bedürfnissen entgegenzukommen. Die künstliche Neutralität ist verderblich; denn dadurch, daß der reformatorische Drang sich selbst überlassen bleibt, wird er sich überstürzen, und vergebens nach Gestaltung ringen. Das Rabbinerthum, das sich kaum auf die Höhe des reformatorischen Bewußtseins erhoben hat, wird gewaltsam in die Reaction gedrängt sein, und bei denjenigen gerade, die für die Religion noch eine thatkräftige Begeisterung haben, seinen Credit einbüßen. Die künstliche Neutralität ist aber auch durch nichts gerechtfertigt. Der einzelne Rabbiner ist freilich nur Organ seiner Gemeinde und kann sich nicht an die Spitze einer Bewegung stellen, die dieser noch fremde ist. Aber die Rabbiner - Versammlung als solche ist Organ des gesummten deutschen Judenthums; und in dieser Gesammtheit ist die Reformbewegung eine Erscheinung die Beachtung und Theilnahme fordert, und sich mit einer bloßen Nichtinterventionserklärung nicht zufrieden stellen kann. Die Rabbiner-Versammlung als solche, wenn sie anders die religiösen Jntressen zur einheitlichen Gestaltung bringen, wenn sie aus dem hundertspältigen, zerklüfteten Particularismus hinauskommen will, hat die unabweisliche Aufgabe, die Reformbestrebung nicht bloß zu toleriren, sondern sie als ihre eigne zu adoptiren, ihr eine bestimmte Gränze anzuweisen, und ihr zu ihrer baldigen Verwirklichung zu verhelfen; die Rabbinerversammlung hat namentlich mitzuwirken, die von den Reformfreunden ausgegangene Idee einer allgemeinen Synode ins Leben zu rufen, um den besten Beweis zu liefern, daß es ihr mit der praktischen Umgestaltung Ernst ist, und daß sie vor den Anforderungen des religiösen Bewußtseins nicht erschrickt, welches erweckt zu haben, ja das einzig wahrhafte und reelle Verdienst das modernen Rabbinenthums ist. ft. Nachbemerkung der Redaction. Der geehrte Verfasser des obigen Artikels scheint theils unsere Worte in zu beschränktem Sinne genommen, theils in seinen eignen Ansichten^weiter gegangen zu sein, als der Aufruf der Berliner Reformfteunde selbst. Wir sagten nur, daß die Rabbiner-Versammlung sich nicht an die Spitze jener Bewegungen stellen, nicht förmlich jenem Vereine beitreten dürfte. Das leuchtet auch ein, denn die Rabbiner-Versammlung muß, wie wir bereits in dem Hauptartikel von No. 21 angeführt, ihrer Natur nacb mehr eine allgemeine Stellung cinnehmen, und die Reformen, welche von allen Anhängern des Fortschrittes gewünscht werden, worunter gewiß viele sind, die sich zu den in dem Aufrufe der Berliner Reformfreunde ausgesprochenen Grundsätzen noch nicht erhoben, ausfübren. Auch würden, da die Rabbiner-Versammlung doch nur aus den einzelnen sic bildenden Mitgliedern besteht, der Berliner Reform- Verein sich aber als besondere Genossenschaft bereits constituirt hat, die einzelnen Rabbinen und Prediger durch einen förmlichen Beitritt zu derselben, der von selbst gegeben ist, wenn sich die Versammlung an die Spitze derselben stellen wollte, allerdings als geschieden aus ihren Gemeinden, denen sie doch angehören, angesehen werden können. Darum waren wir aber keineswegs gemeint, daß die Rabbiner-Versammlung sich jener Bewegung gegenüber neutral erklären, sie bloß ignoriren oder gar als ein halb bedauerliches tait accompli betrachten solle. Sagten wir ja ausdrücklich, die Rabbiner-Versammlung solle die Berechtigung jener Vereine aussprechen und bezeichneten die Grundsätze der letzteren als solche, welche die erste Rabbiner - Versammlung selbst ausgesprochen, ja zu welchen wohl alle dem Fortschritt entschieden zugethanen Religionslehrer sich bekennen dürften. Die aus solchem Grunde ausgesprochene Berechtigung eines Vereins ist aber gewiß eben so viel, als eine Anerkennung, als eine Gutbeißung seiner Grundsätze, als eine Zustimmung zu denselben, die wir denn auch ausdrücklich in dem gedachten Artikel von Nr. 2 t in der Rabbiner- Versammlung erwarteten. Es dürfen in der Thal auch die Reformfreunde sich Glück wünschen, wenn diese unsre persönliche Meinung von der Rabbiner-Versammselbft getheilt würde. Denn dann würde dem, was in ihrem Inneren lebt, und was zu bekennen, nach dem Princip der Glaubens-und Gewissensfreiheit sie allerdings das Recht hatten, gewiffermassen das Gepräge objektiver Wahrheit gegeben werden, durch die Zustimmung dere/,