Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 27 (6.7.1845)
- Date
- 1845-07-06
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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£13 Bei dieser Verwahrlosung von Synagoge und Schule ist es j kein Wunder, daß von ähnlichen Anstalten, wie sie Ln anderen Gemeinden wie Frankfurt a. M., Berlin, Hamburg rc. blühen, noch keine Spljr wahrzunehmen ist; wir meinen Krankenhäuser, Bersorgungs- und Wittwenkaffen und dergleichen Vereine zu wohlthätigeu Zwecken. Alles ist der Privatwohlthätigkeit anheimgegeden, die allerdings in recht löblicher Weise ausgeübt wird. Ueberhaupt müssen wir dem Charakter der Kölner das beste Lob ertheilen. Sie sind wacker, bieder und gefinnungsvoll; sie verdienen und rechtfertigen in dieser Hinsicht die Bemühungen der Stadt und des Landtages um Emanzipation. Dagegen fehlt ihnen im Allgemeinen die humane und religiöse Bildung, welche die Zeit, in der wir leben, das Vaterland, dem wir angehören und das Gefühl des eignen Werthes, den wir beanspruchen, dringend von uns fordern. — Möchte es auch in dieser Beziehung bald anders und besser werden! Dir Deerdigung der jüdischen Leichen in Altona. (Von der Elbe.) Sehr oft ist in den öffentlichen Organen , für jüdische Angelegenheiten, aber nur nebenher und andeutungsweise von dem Oberrabbiner Ettlinger in Altona die Rede gewesen im Zusammenhänge mit der frühen Beerdigung jüdischer Leichen, die daselbst trotz älterer und neuerer Verfügungen der Regierung noch immer sich zu behaupten weiß. Wir haben gegen das orthodore Princip an und für sich, sowie gegen dessen Träger nicht das Mindeste einzuwenden; wir ehren jede Ueberzeugung, wenn sie in Wahrheit eine solche ist, können selbst eine irrige, aber nur redlich gemeinte Ansicht gelten lassen, und wie wir für uns in religiösen Dingen die freie Aeußerung in Anspruch nehmen, so wird man uns stets bereit finden, auch die Freiheit der Aeußerung für die uns entgegen stehende Ansicht anzuerkennen. Wenn aber die so genannte Orthodoxie, die nur in dem Ernste und der Wahrheit ihrer subjectiven Ueberzeugung bei uns und wie bei jedem Unbefangenen Anspruch auf Achtung, ja, auf eine dem Alterthum gern zugestandene Ehrwürdigkeit und Autorität geltend machen kann, mit Gesinnungen und Grundsätzen hervortritt, die weder in ihrem Principe liegen, noch auch als eine Concefsion gegen die Forderungen der Zeit, wofür sie zu halten man so gern geneigt ist, bei gewissem Erkennen der Wahrheit sich darstellen, wenn sie mit Einem Worte zu dem System der Heuchelei, dessen sie ihre Gegner so oft, und nicht immer mit Unrecht, beschuldigt, ihre Zufiucht nimmt, wenn sie durch erheuchelte Hingebung im Gehorsam gegen die Landesgesetze die Massen zu täuschen und zu verblenden sucht, so wird es Pflicht für jeven Beffergesinnten, der, fern von dem jetzigen Getriebe der Partheien, nur die Wahrheit wünscht, weil er nur die Wahrheit ehren kann, dieses neue System der Heuchelei an das Licht zu. ziehen und die Unpartheilichen auf beiden Seiten darauf aufmerksam zu machen. Es ist Pflicht, sage ich, nicht blos um der Wahrheit selbst willen, sondern auch schon der practischen Folgen wegen, die es haben muß. Ist die orthodore Parthei darüber entrüstet, daß die Entschiedenen das Zudenthnm. wie es jetzt ist, in allen seinen Blößen und Gebrechen offen darlegen , so muß es aber andrerseits eben so verkehrt und verwerflich, nicht minder zweckwidrig erklärt werden, wenn durch eine Darstellung. die-absichtlich weit Himer der Wahrheit zurückbleibt, wirkliche Gebrechen nicht nur verveckr und verhüllt (dies wäre des lieben Friedens wegen (cr6tf OVi U20) noch zu verzeihen), sondern prunkende Gesinnungen zur Schau gestellt werden, die nur das Papier kennt, die aber in Wirklichkeit nirgend anzutreffen sind, — Auch wir behaupten mit der Orthodoxie, daß das Zuventhum iu seinen Principien der strengen, gewissenhaften Befolgung der Landesgesetze nicht hinderlich sei, wir waren aber auch zu jeder Zeit bereit, diese Behauptung durch die That zu beweisen: Wie steht es aber dort um die Praxis? Dazu mögen diese Zeilen einen kleinen Beitrag liefern, und der kundige Leser wird von selbst finden, was zwischen den Zeilen zu lesen sei. Unter den 77 Rabbinen, welche jetzt das Anathema über die erste Rabbiner-Versammlung zu Braunschweig ausgesprochen, als einer der Koryphäen obenan steht der Oberrabbiner Ettlinger; er und Consorten haben die Beschlüsse jener Versammlung io eoatumaciam verurtheilt, mit Ausnahme ber Punkte, welche sich auf die Landesgesetze beziehen, deren unweigerliche Befolgung sie selbst als religiöses Princip anerkennen, und zwar nicht blos seit heute erst, sondern von jeher, so meinen sie, sei dies anerkannt. Das Anathem — wer wollte es diesen Leuten in einer Zeit, wie sie jetzt ist, verargen? Das Princip, daß Lanvesgcsetz göttliches Rcligionsgesetz — wer wollte sich nicht dazu bekennen? So wären wir ja in der Hauptsache einig, und die Differenzen wahrlich könnten rasch ausgeglichen werden. Wenn die letzte Behauptung nur nicht Heuchelei wäre! Was aus Ungarn, Polen und Galizien, in denen jene Rabbiner meistens ihren Sitz haben, als Beweis dafür vorgebracht werden könnte, muß ich anderen Wahrheitsfreunden überlassen; meine Aufgabe sei es heute, zu zeigen, daß in Altona, der Nachbarstadt Hamburgs, dem Nabbmatssitze Ettlingers dieser schön klingende Ausspruch ini Circulare keine lebendige Wirklichkeit ist, sondern eine papierne, der durch die That Hohn gesprochen wird. —