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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-06-29 · Heft 26 (29.6.1845) · page 7

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 26 (29.6.1845)
Date
1845-06-29
Page
– (sequence 7)
Language
German
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207 in unferm Wohnorte am Ufer eines großen Stromes, ein wohlcingenchtetes öffentliches Badehaus, worin das Flnßwasser bis jetzt vermittelst einer Pumpe, bald aber durch ein mechanisches Druckwerk, in einen Behälter und einen Kessel und aus beiden Lurch Schläuche in die Badewannen geleitet wird. Wir fragen nun: „Können die Bäder in diesem Badehause nicht als genügend „für israelitische Frauen erklärt werden, um durch ihren Gebrauch der religiösen Borschrift zu entsprechen? Und sollte „es nicht möglich sein, hier eine Erleichterung eintreten zu „lassen einer rabbinischen Erschwerung (p3iN5S‘ l3’.0) , um die „Uebertretung eines mit rro verpönten Verbotes zu verhüten? Zelter Antrag. In einer Synagoge soll demnächst eine Emporbühne neuangebaut werden, und die Gemeindevorsteher wünschen dabei auf die Plaeirung einer Orgel Rücksicht zu nehmen. Es wird darum die Anfrage gestellt: „Ist es erlaubt, an Sabbath- und Festtagen die Gesänge in „der Synagoge mit der Orgel begleiten zu lassen? Und darf „an jenen Tagen dieses Instrument, in Ermangelung eines „nichtisraelitischen Organisten, beim öffentlichen Gottesdienste, „wo Ti? ]pr>’ 82L' rrPM wegfällt, auch von einem „Juden gespielt werden? Dritter Antrag. Eine junge, verheirathete Israelitin ist von ihrem Manne, nachdem sie ihm zwei noch am Leben besindliche Kinder geboren, böswillig verlassen worden. Derselbe hat das gemeinsame Vermögen größtentheil verschwendet und setzt sein hartes Benehmen der Art fort, daß er nur gegen eine der Frau unerschwingliche Summe den Scheidebrief geben will. Unter solchen Umständen haben die gerichtlichen Behörden die unfreiwillige Ehescheidung für zulässig erklärt und solche bereits ausgesprochen. Die Frau könnte sich demnach wieder verheirathcn; es ist für sie in dieser Beziehung auch eine vortheilhafte Aussicht vorhanden, allein es stehen ihr die früheren im Wege. Nun stellen ihre Freunde die Anfrage? „Kann, um diese Frau mit ihren Kindern zu retten, ("PD“'? „ruuynj auf den Grund der bürgerlich vollzogenen Scheidung „die Eüt^ung einer neuen Ehe, der bürgerlich nichts im „Wege steht/auch religiöser Seits erlaubt werden? Vierter Antrag. Die Rabbiner-Versammlung wolle erklären: 1) Daß das weibliche Geschlecht religiösmündig, gleichverpflichtet und gleichberechtigt und nur aus Schonung und Rücksicht auf seine häuslichen Pflichten von solchen Eeremonialgeboten, deren Ausübung an eine bestimmte Zeit geknüpft ist, mit wenigen Ausnahmen, traditionell dispensirt sei; und 2) Daß deßhalb auch das weibliche Geschlecht von Jugend an zur Betheiligung an dem Unterrichte in der israelitischen Religion wie an dem öffentlichen Gottesdienste dieselbe Verpflichtung habe, wie das männliche, und daß der Gebrauch, Frauen von der zur Abhaltung eines öffentlichen Gottesdienstes erforderlichen Anzahl Gemeindeglieder auszuschließen, eben nur ein Gebrauch und ohne alle religiöse Begründung sei. Fünfter Antrag. Eines der Dinge, welche bei unserm öffentlichen Gottesdienste auf die andächtige Haltung der Gemeinde am störendsien einwirken, ist der Vortrag der Perikopen aus ven Propheien < Und ebenso wird ein erwünschtes Bekanntwerden mit der heiligen Schrift dadurch keinesivegs erzielt. Es wird daher, um Beides, Andacht uud Schrifterkeunmiß zu befördern, der Antrag gesteul; den Vortrag der zeitgemäß umzugeftalten, und zwar so, daß an jevcm Sabbat- und Festtage die bezügliche Grelle aus den Propheten deutsch vorgetragen werde. An die Stelle der zum deutschen Vortrage sich nicht eignenden bisherigen nn^m sind andere zu staruiren. Die wohllöbliche Versammlung wolle einen beifolgenden Plan zur Ordnung der betr. Prophetenstellen durch die betr. Eommiston prüfen lassen nnv ihm die Zustimmung ertheilen. Sechster Antrag. Es möge eine allgemeine, zeitgemäße Agende und Synagogenordnung für fäiumil''' Gemeinden Deutschlands hals in Vorschlag gebracht werden. Es möge ein passender Lehrplan .. Religionsunterrichts in den israel. Volksschulen Achter Antrag. Es möge ausgesprochen werden, ob und unter welchen Bedingungen das Fahren auf Eisenbahnen an Sabbathuns Festtagen zu gestalten fei. Neunter Antrag. Man möge, besonders zur Erleichterung des Lanvmannes, den Gebrauch der Hülsenfrüchte, des gewöhnlichen Zuckers, des Oels und der gewöhnlichen Butter am Pesach gestatten. Z e h n t e r A n t r a g. Die Rabbiner-Versammlung wolle sich über ras Verbot von DJ” dhd und n:?J DPn aussprechen. Eil^ter Antrag. Die Rabdiner-Versammlnng möge über die Abkürzung der üblichen Trauerzeit und die Abstellung eiliger Trauergebräuche ihr Gutachten abgeben.

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