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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-05-25 · Heft 21 (25.5.1845) · page 5

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 21 (25.5.1845)
Date
1845-05-25
Page
– (sequence 5)
Language
German
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105 Rabbiner § u t t n. Soest im Mai. Die freudige Regsamkeit, welche sich fast in allen großen israelitischen Gemeinden Deutschlands kund giebt, das wackere Streben, die incongruenten, starren Formen des Rabbinismus endlich gänzlich abzustreifen, wird nach und nach selbst da Sympathien erwecken, wo die, aller Wissenschaft bare, Orthodoxie ihren Thron aufgeschagen hat. Es ist daher nicht zu verkennen , daß die Manifestationen der erleuchteten Israeliten, die von dem Gedanken der unbeschränkten Entwickelnngsfähigkeit des mosaischen Glaubens innig durchdrungen sind, zur raschen Herbeiführung einer heilbringenden Aera wesentlich beitragen werden. Die Gegen-Erklärung der Mannheimer Israeliten — in Nr. 16 r>. D. — hat daher hier um so mehr einen angenehmen Eindruck hervorgebracht, als auch die hiesige Gemeinde sich schon vor zehn Jahren alles Einflusses ihres Rabbinen entledigt hat, indem dieser, aller wissenschaftlichen Bildung fremde Geistliche, jedem zeitgemäßen Fortschritte störend in den Weg trat. Da nun derselbe ein Mitglied der protestirenden Resupinations-Gesellschast (bestehend aus der im Alterthum nicht sehr beliebten 7mal 7) zu sein sich schmeichelt; so dürfte es für unsere israelitische Mitbrüder dieser J Provinz von Interesse sein, die näheren Verhandlungen zu ersah- I ren, durch welche seinem reactionären Wirken in hiesiger Gemeinde, j gänzlich Einhalt gethan worden ist, und wollen wir solche demnach hier mittheilen: Anhang zu den Statutender israelit. Gemeinde tl. d. Soest 27. März 1835. 1) Der zeitliche Land-Rabbiner Hutro in Münster soll wegen seines ungesetzlichen Verfahrens, die Handhabung der Ritual- Vorschriften betreffend, und weil die Gemeinde kein Zutrauen zu demselben hat, nicht ferner als ihr Rabbiner beachtet und als solcher nie wieder in die Gemeinde ausgenommen werden. Es soll kein Erlaß von ihm als gültig betrachtet werden und kein Gemeindeglied eine religiöse Frage oder Amtshandlung bei ihm zum Vortrage bringen dürfen. 2 > Die Nichtbeachtung dieser Bestimmung soll mit einer Conven« tronalstrafe von 5 Sgr. bis zu 5 Rthlr. vom Vorstande nach Vorschrift der Statuten bestraft werden. 3» Die ihm bisher gezahlten Gehaltsbeiträge können ihm jedoch, ( als Pension betrachtet, ferner bezahlt werden, damit derselbe überzeugt werde, daß nur sein bisheriges Betragen diesen Entschluß hervorgebracht habe. Soest den 27. März 1835. Folgen die Unterschriften sämmtlicher Gemeinde-Mitglieder. Zu wünschen wäre, daß recht viele israelit. Gemeinden Westphalens diesem gegebenen Beispiele folgten, damit der Damm, welcher sich in dem Rabbinen S. der heilsamen Verbesserung unserer religiösen Angelegenheit in den Weg stellet, hinweg geräumt Pie Reform- Bewegung in Berlin. Dr. Sachs. Berlin den 4. Mai. *) Die Reformfrage findet hier einen guten Fortgang; sie soll bereits au dreihundert erklärte Anhänger gefunden haben; der nicht erklärten sind unzählige. Letztere lassen sich durch mancherlei Rücksichten und Bedenklichkeiten zurückhalten, ihre Meinung zur Gesinnung umzuwandeln, ihr inneres Wort zur äußeren That zu erheben. Za! wir wollen es diesen Leuten nicht verargen, denn das zu Bewirkende ist noch nicht bewirkt. Eine Reform im religiösen Judenthum nämlich soll und kann sich nicht allein auf das religiöse Gebiet erstrecken, sondern sie greift auch auf das sittliche hinüber; sie muß Heuchelei, Verstellung, Scheinfrömmigkeit aus dem jüdischen Religionsbekenner verscheuchen. Wer sagt: „ich habe das Judenthum in mir gereinigt und geläutert" und mit diesem seinem Läuterungsprozeß vor aller Welt nicht offen auftriit, der verfällt nicht nur in einen Widerspruch, der muß nichr nur vor seinem eigenen Thun zurückschrecken, sondern er fällt von einer vermeintlich geläuterten Religiosität in eine sichtbar ungeläuterte Moralität zurück. Und ist dies nicht der Fall bei so vielen Juden hier und anderswo, wenn sie sagen, „für was Unterschriften geben für religiöse Verbesserungen, die wir schon längst in unserem Innern vorgenommen haben?" Warum aber, frage ich. sollet ihr das nicht offen erklären wollen, was ihr schon längst gethan? Warum solltet ihre eure einzelne Thaten nicht zu allgemeinen erheben wollen? Warum solltet ihr euer subjectiv berechtigtes Thun nicht zu einem objectiv berechtigten befestigen wollen? Wißt ihr, daß euer bisheriges fteies Verfahren in Sachen der Religion zwar nicht als unberechtigt angesehen werden kann — denn es giebt eine Gewissensfreiheit — aber auch nicht als objectiv berechtigt, da die Satzungen, wider die ihr gehandelt, noch nichr von einer berufenen und autcrisirten Synode aufgehoben sind. Die Berufung einer solchen Synode ist es, die das Welthistorische an der hiesigen Reform bildet, aber auch sie zu einem Ziele führen wird; sie ist es auch, wodurch sich die hiesigen Reformfreunde über die Frankfurter erheben. Den 8. d. M. werden die Reformer die erste General - Versammlung halten, in der sie sich constituiren und zugleich Vorbereitungen zu einer Synode treffen wollen. Regierung und das Polizeipräsidium geben ihnen an *) Vergl. die folgende Corresponvenz.

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