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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-05-18 · Heft 20 (18.5.1845) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 20 (18.5.1845)
Date
1845-05-18
Page
– (sequence 2)
Language
German
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L54 dem Gerste der Religion schnurstracks zuwider, da es nicht möglich ist, den Bann von den bürgerlichen Folgen zu trennen. Aber — wendet man ein — jede Gesellschaft bat das Recht auszuschließen; warum nicht auch die religiöse? Gerade hier macht die religiöse Gesellschaft eine Ausnahme; vermöge eines höheren Gesetzes kann keine Gesellschaft ein Recht ausüben, das der ersten Ansicht der Gesellschaft schnurstracks entgegengesetzt ist; einen Dissidenten ausschließen, heißt einem Kranken die Apotheke verbieten u. s. w. Nachdem Mendelssohn diese Aussprüche mit seinem eigentbümlichen Scharfsinn bewiesen hat, begegnet er im zweiten Abschnitte dem Einwurf, der ihm von einem christlichen Theologen gemacht wurde, daß ja das mosaische Gesetz Zwang und positive Strafen in die Nichtbeobachtung gottesdienstlicher Pflichten binde, indem cs den Sabbathübertretcr, den Lästerer des göttlichen Namens und andere Abweichende sogar mit dein Tode bestrafe. Mendelssohn — so argumentirt der Gegner — müsse daber bei seiner Argumentation wohl die Absicht gehabt baben, die Religion, zu der er sich bekenne, umzustoßen und ihr gleichsam unter der Hand zu entsagen u. s. w. In seiner Erwiderung hierauf äußert M.: cs ist wahr, ick erkenne keine andere ewige Wahrheiten, als die der menschlichen Vernunft nicht nur begreiflich, sondern durch menschliche Kräfte dargetan und bewährt werden können; aber ich glaube, das Iudenrhum wisse von keiner ge offenbarten Religion in dem Verstände, in welchem dieses von den Cbristen genommen wird. Die Israeliten baben göttliche Gesetzgebung. Gesetze, Gebote, Bcfeble, Lebensregeln, Unterricht vom Willen Gottes, wie sie sich zu verhalten haben, um zur zeitlichen und ewigen Glückseligkeit zu gelangen, sind ihnen durch Moses auf eine wunderbare und übernatürliche Weise geoffenbart worden, aber keine Lehrmeinungcn, keine Heilswabrheiten, keine allgemeinen Vernunftsätze. Diese offenbarte der Ewige uns, wie allen übrigen Menschen allezeit durch Natur und Sache, wie durch Worte und Sckrisrzeichen. Ich glaube nicht — heißt cs weiterhin — daß die Kräfte der menschlichen Vernunft nicht hinreichen, sie von den ewigen Wahrheiten zu überführen, die zur menschlichen Glückseligkeit unentbebrlich sind. Das Iudentbum hat keine symbolischen Bücher, keine Glaubensartikel. Das Ceremonialgesetz sollte zum Nachdenken über die religiösen und sittlichen Wahrheiten veranlassen und daran erinnern. Diese Gesetze wurden geoffenbarr, d. h. von Gott durch Worte und Schrift bekannt gemacht auf eine wunderbare Weise, so daß die Israeliten von der Wirklichkeit der Offenbarung überzeugt wurden. — Staat und Religion war in dieser ursprünglichen Verfassung eins; Gott, als Schöpfer und Erhalter der Welt, war der König und Gesetzgeber der Nation; das Bürgerliche und Religiöse war gleich, war Gottesdienst. Ein Frevel wider das Ansehen Gottes war ein Verbrechen wider die Majestät und also ein Staatsverbrechen. Nicht Unglaube, nicht falsche Lehre und Irrthum, sondern frevelndes Vergehen wider die Majestät des Gesetzgebers, wider die Grundgesetze des Staates und der bürgerlichen Verfassung wurden bestraft. Daher, nach der Lehre der Rabbinen, Leid- und Lebensftrafe, selbst Geldbußen nach der Zerstörung des Tempels aufgehört haben, Rechtens, zu sein. Am Schlüsse spricht sich Mendelssohn in Betreff des Ceremonialgesetzes folgendermaßen aus: „ In der That sehe ich nicht, wie diejenigen, die in dem Hause Jakobs geboren sind, sich auf irgend eine gewissenhafte Weife vom Gesetze entledigen können. Es ist uns erlaubt, über das Gesetz nachzudenken, seinen Geist zu erforschen, hier und da, wo der Gesetzgeber keinen Grund angegeben, einen Grund zu vermuthen, der vielleicht mit Zeit und Ort und Umständen verändert werden kann — wenn es dem allerhöchsten Gesetzgeber'gefallen wird, uns seinen Willen darüber zu erkennen zu geben, so laut, so öffentlich, so über alle Zweifel und Bedenklichkeit hinweg zu erkennen zu geben, als er das Gesetz selbst gegeben bat. So lauge dieses nicht gGchiebt, so lange wir keine so authentische Befreiung vom Gesetze aufzuweisen haben, kann uns unsere Bernünftelei nicht von dem. strengen Gehorsam befreien, den wir dem Gesetze schuldig sind,- Gesetze hingegen, die mit Landeigsrubum und Landeseinrichtung in notwendiger Verbindung stehen, führen ihre Befreiung mit sich. Ohne Tempel und Priesterthum und außerhalb Judäa finden weder Opfer, noch Reinigungsgesetz, noch priesterliche Abgabe statt, in so weit sie vom Landeigentum abhängen. Aber persönliche Gebote, Pflichten, die dem Sohne Israels, ohne Rücksicht aufTcmpeldienst und Landeigentum in Palästina aufcrlegr worden sind, müssen, soviel wir einsehen können , strenge nach den Worten des Gesetzes beobachtet werden, bis es dem

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